Die Fahrkosten für den Arbeitsweg sind grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten. Zusätzlich können ArbeitnehmerInnen bei Vorliegen der Voraussetzungen (Entfernung Wohnung – Arbeitstätte, Fahrtdauer) das kleine oder das große Pendlerpauschale geltend machen.
Weitere Informationen finden Sie unter Arbeiterkammer.at und auf help.gv.at.