Ihr Betriebsrat der AUVA-Hauptstelle
Am 12. Dezember 2025 fand die Weihnachtsfeier des Betriebsrates der AUVA Hauptstelle mit fast 300 Teilnehmer:innen im Wiener Marriott statt.
Unter dem Link https://www.flickr.com/gp/198452375@N04/x51w241UsG finden Sie die Fotos von Julia Schadauer. Viel Spaß beim Anschauen!

Karin Tinhofer Claudia Schadauer
Roland Braunschmidt Thomas Hirsch
Andreas Kyrian Svetlana Martinovic Bettina Pammer
Markus Pospichal Sonja Riederer Marcel Sachs Markus Trösch
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
am Donnerstag, den 4.12.2025, fand die gemeinsame Betriebsversammlung des Arbeiter:innen- und Angestelltenbetriebsrates der AUVA Hauptstelle statt.
Die Tagesordnung umfasste folgende Punkte:
EINLADUNG
zur Betriebsversammlung
für alle Kolleginnen und Kollegen der AUVA Hauptstelle
Wann: Donnerstag, 4.12.2025 10:00 – 11:00
Wo: online – Link wird nächste Woche bekanntgegeben
Tagesordnung:
Wir freuen uns auf Ihre/Deine Teilnahme!
Für den Betriebsrat der AUVA Hauptstelle
BRV Karin Tinhofer
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir freuen uns, auch für 2025 wieder freiwillige soziale Zuwendungen aus Mitteln des Sozialfonds auszahlen zu dürfen.
Folgende Anträge können für die Gewährung eines Zuschusses aus dem Sozialfonds eingereicht werden:
Die Anträge können ab Montag, 27.10.2025, bis spätestens 28.11.2025 nach Terminvereinbarung per Mail bei
Koll. Karin Tinhofer B31.16, Kl. 20 259, sowie Koll. Sonja Riederer B31.15, 22706
persönlich in Papierform eingereicht werden.
Es sind ausschließlich die neu vom Zentralbetriebsrat herausgegebenen Formulare, die Sie über den BR-Blog oder BR-App herunterladen, online ausfüllen und anschließend ausdrucken können, zu verwenden.
Die entsprechenden Links zu Formularen und deren Erläuterungen finden Sie anbei.
Kinderunterbringung
Auch heuer kann wieder ein „steuerfreien Zuschuss“ bis zur Höhe von max. € 2.000 pro Kind/pro Kalenderjahr beantragt werden. In diesem Fall muss die Familienbeihilfe von den Mitarbeiter:innen persönlich bezogen werden.
Die Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses zur Kinderunterbringung – insbesondere der „steuerfreie Zuschuss“ – sind den Erläuterungen zu entnehmen. Das Formular L35 ist ab sofort ausschließlich elektronisch über den Link des Bundesministeriums für Finanzen auszufüllen.
Die Antragstellung hat für das laufende Kalenderjahr (nicht Schuljahr!) zu erfolgen.
ACHTUNG: Für 2024 gab es die Formulare steuerpflichtiger und steuerfreier Antrag – für 2025 gibt es nur noch ein Formular.
Mehrtägige Schulveranstaltungen
Mehrtägige Schulveranstaltungen inkl. Nächtigung werden einmal pro Kalenderjahr und Kind unterstützt. Mietaufwände für Studenten, Schüleraustausch und Studienreisen werden nicht berücksichtigt.
Berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung
Der Höchstzuschuss für Aus- und Weiterbildung (die besuchten Kurse bzw. Seminare müssen mit der beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen; ist dies nicht eindeutig jedoch eine berufliche Relevanz erkennbar, werden max. 50% ersetzt) beträgt grundsätzlich € 1.100. Sollten die finanziellen Mittel nicht ausreichen, wird der Zuschuss für Teilzeitkräfte nach tatsächlichem Stundenausmaß aliquot berechnet.
* PDF kann bei Bedarf per Mail übermittelt werden.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
wir freuen uns, dass wir nunmehr seit 1.9.2025 mit unseren Lieferando-Karten auch im Hitomi in Myhive Mittagessen gehen können (am ehemaligen Standort des Som Kitchen).