Archiv der Kategorie: BetriebsratsInfo

Hitzewelle – coole Tipps gegen die Hitze

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Zehn coole Tipps gegen die Hitze

  • Viel trinken, mindestens zwei Liter pro Tag. Empfehlenswert sind Mineralwasser, ungesüßte Früchte- oder Kräutertees oder auch Fruchtsaft.kräutertee
  •  Haut und Körper vor übermäßiger Sonneneinstrahlung schützen (Sonnenhut und Schirm).

sonnenhut

  • Leichte, weite und helle Sommerbekleidung tragen, die möglichst aus Naturfasern (z.B. Baumwolle) sein sollte.sommerbekleidung
  • Oftmaliges Abkühlen des Körpers durch Duschen und Anlegen kalter Wickel. Duschen Sie aber nicht mit eiskaltem Wasser, laut Experten wäre eine “Lauwarmdusche” zielführender. Sie können auch kalt-warme Wechselduschen versuchen, wobei Sie die Dusche mit lauwarmen Wasser beenden sollten, denn der Abkühlung mit sehr kaltem Wasser folgt unweigerlich der extreme Schweißausbruch.dusche
  • Anstrengende körperliche Tätigkeiten und auch Sport möglichst vermeiden, diese Tätigkeiten sind jedenfalls dem eigenen Wohlbefinden anzupassen.kein sport
  • Nochmals: Trinken, trinken, trinken ! Vermeiden Sie allerding koffein- und alkoholhaltige Getränke. Pfefferminztee mit frischer Minze wirkt wahre Wunder.kräutertee
  •  Wärme abstrahlende Geräte möglichst ausschalten. Jeder Computer, jeder Monitor gibt Wärme ab. Eingeschaltete Glühbirnen heizen den Raum zusätzlich. Aber auch Kühlschränke oder Truhen lassen das Thermometer steigen.Stromaus
  • Nicht zu spät zu Abend essen. Ein voller Bauch macht das Einschlafen schwer. Fettes Essen belastet den Kreislauf.fettes essen
  • Schon morgens leichte Kost: Zum Beispiel Obst, Vollkornprodukte, Joghurt, mageren Topfen (Quark), Gurken, Tomaten. Das gibt dem Körper Mineralien und Vitamine. Fetten Fisch, Fleisch, Vollmilch und Bananen vor allem am Abend weglassen.gesundes essen
  • Vor dem Sprung ins kühle Nass sich unbedingt langsam an das kalte Wasser gewöhnen. Niemals im überhitzten Zustand direkt den Sprung ins kalte Nass wagen, dies belastet ihren Kreislauf übermäßig und kann böse endenPool sprung

(Quelle: http://gesund.co.at/hitzewelle-hitzetipps-12454/)

Betriebsversammlung vom 4.12.2025

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Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

am Donnerstag, den 4.12.2025, fand die gemeinsame Betriebsversammlung des Arbeiter:innen- und Angestelltenbetriebsrates der AUVA Hauptstelle statt.

Die Tagesordnung umfasste folgende Punkte:

  1. Betriebsvereinbarung Zeitkonto – Information durch Karin Tinhofer: Sie finden die Betriebsvereinbarung im BR Blog unter Betriebsvereinbarung Zeitkonto. Eine kurze Zusammenfassung der in der Betriebsversammlung präsentierten Punkte zur Betriebsvereinbarung befindet sich unter Kurzzusammenfassung.
  2. Bericht zu den Kollektivvertragsverhandlungen von Claudia Schadauer und Thomas Hirsch: Nach mehreren Verhandlungsrunden in der Plattform Dienstrecht und zwei Gesprächsrunden zu den Kollektivverträgen mit den Mitgliedern der Trägerkonferenz muss festgestellt werden, dass die Verhandlungen sich in diesem Jahr deutlich schwieriger gestalten als in der Vergangenheit. Die Gesprächspartner in der Plattform Dienstrecht beharren auf teilweise massive Verschlechterungen in den Kollektivverträgen. Änderungen bei der Entgeltfortzahlung, Kündigungen bei Langzeitkrankenständen und an erster Stelle Einschnitte beim erhöhten Kündigungsschutz werden als Modifizierung des Dienstrechts betitelt. Einige dieser Punkte bedeuten für uns eine rote Linie, die wir auf keinen Fall überschreiten werden. Was sie im Gegenzug an finanziellen Verbesserungen für unsere Kolleginnen und Kollegen bieten wollen, bleibt ein Rätsel. Über den Geldwert, der den Beschäftigten zugutekommen soll, schweigen sie. Am 10. Dezember 2025 ist der vorerst letzte Verhandlungstermin. Unser Fokus liegt auf einer nachhaltigen Abfederung der Teuerung.

 

 

 

Kundmachung zur Betriebsversammlung

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EINLADUNG

zur Betriebsversammlung

für alle Kolleginnen und Kollegen der AUVA Hauptstelle

Wann: Donnerstag, 4.12.2025 10:00 – 11:00

Wo:      online – Link wird nächste Woche bekanntgegeben

Tagesordnung:

  • Eröffnung und Begrüßung
  • Information zur Betriebsvereinbarung Zeitkonto
  • Bericht zu den Kollektivvertragsverhandlungen
  • Diskussion
  • Sonstiges

Wir freuen uns auf Ihre/Deine Teilnahme!

Für den Betriebsrat der AUVA Hauptstelle

BRV Karin Tinhofer

Sozialfondsanträge 2025

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir freuen uns, auch für 2025 wieder freiwillige soziale Zuwendungen aus Mitteln des Sozialfonds auszahlen zu dürfen.

Folgende Anträge können für die Gewährung eines Zuschusses aus dem Sozialfonds eingereicht werden:

  • Kinderunterbringung
  • Mehrtägige Schulveranstaltungen
  • Berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung

Die Anträge können ab Montag, 27.10.2025, bis spätestens 28.11.2025 nach Terminvereinbarung per Mail bei

Koll. Karin Tinhofer B31.16, Kl. 20 259, sowie Koll. Sonja Riederer B31.15, 22706

persönlich in Papierform eingereicht werden.

Es sind ausschließlich die neu vom Zentralbetriebsrat herausgegebenen Formulare, die Sie über den BR-Blog oder BR-App herunterladen, online ausfüllen und anschließend ausdrucken können, zu verwenden.

Die entsprechenden Links zu Formularen und deren Erläuterungen finden Sie anbei.

Kinderunterbringung

Auch heuer kann wieder ein „steuerfreien Zuschuss“ bis zur Höhe von max. € 2.000 pro Kind/pro Kalenderjahr beantragt werden. In diesem Fall muss die Familienbeihilfe von den Mitarbeiter:innen persönlich bezogen werden.

Die Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses zur Kinderunterbringung – insbesondere der „steuerfreie Zuschuss“ – sind den Erläuterungen zu entnehmen. Das Formular L35 ist ab sofort ausschließlich elektronisch über den Link des Bundesministeriums für Finanzen auszufüllen.

Die Antragstellung hat für das laufende Kalenderjahr (nicht Schuljahr!) zu erfolgen.

ACHTUNG: Für 2024 gab es die Formulare steuerpflichtiger und steuerfreier Antrag – für 2025 gibt es nur noch ein Formular.

Mehrtägige Schulveranstaltungen

Mehrtägige Schulveranstaltungen inkl. Nächtigung werden einmal pro Kalenderjahr und Kind unterstützt. Mietaufwände für Studenten, Schüleraustausch und Studienreisen werden nicht berücksichtigt.

Berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung

Der Höchstzuschuss für Aus- und Weiterbildung (die besuchten Kurse bzw. Seminare müssen mit der beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen; ist dies nicht eindeutig jedoch eine berufliche Relevanz erkennbar, werden max. 50% ersetzt) beträgt grundsätzlich € 1.100. Sollten die finanziellen Mittel nicht ausreichen, wird der Zuschuss für Teilzeitkräfte nach tatsächlichem Stundenausmaß aliquot berechnet.

* PDF kann bei Bedarf per Mail übermittelt werden.