Krank im Urlaub

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BetriebsratsInfo veröffentlicht.

krank im urlaubIm Urlaub krank zu werden ist unangenehm. Allerdings verlieren Sie die Urlaubstage, an denen Sie krank werden, unter bestimmten Voraussetzungen nicht.

 
 
Ihr Urlaub wird bei Krankheit unterbrochen, wenn:
  • die Erkrankung länger als 3 Kalendertage dauert,
  • die Erkrankung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei geführt wurde
  • Sie als ArbeitnehmerIn nach drei Tagen Ihrem Arbeitgeber die Erkrankung mitteilen und
  • bei Wiederantritt des Dienstes eine Krankenstandsbestägigung vorlegen.

Krankheit verlängert Urlaub nicht

Die krankheitsbedingte Unterbrechung verlängert Ihren Urlaub allerdings nicht. Sobald der vereinbarte Urlaub zu Ende ist oder Sie wieder gesund sind, müssen Sie sofort wieder arbeiten gehen. Die Tage, die Sie krank waren, werden zu Ihrem noch bestehenden Urlaubsguthaben dazugerechnet.

Erfahren Sie näheres dazu unter wien.arbeiterkammer.at.

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