“Während andere nur von der Prävention sprechen, aber kaum etwas tun, leistet die AUVA hier tatsächlich hervorragende Arbeit, wie am Rückgang der Arbeitsunfälle zu erkennen ist. Doch die AUVA mit immer neuen Aufgaben zu belasten und gleichzeitig finanziell auszunehmen, kommt nicht in Frage”, lehnt Martin Gleitsmann, Leiter der Abteilung für Sozialpolitik und Gesundheit in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), die Forderung des GPA-Vorsitzenden Wolfgang Katzian ab, die AUVA zur Verhütung auch arbeitsbedingter Erkrankungen zu verpflichten.
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“Arbeitsbedingte wie z.B. psychische Erkrankungen entstehen – im Gegensatz zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten – nur zum Teil am Arbeitsplatz, zum Teil in anderen Bereichen. Eine Ausweitung des AUVA-Aufgaben auf solche Erkrankungen kommt erst in Frage, wenn wir Kostenwahrheit für die AUVA herstellen und wenn nicht die gesamte Finanzierung der Wirtschaft aufgehalst wird, sondern andere Institutionen und Arbeitnehmerseite einen Teil übernehmen. AUVA und Wirtschaft sind nicht die Packesel der Nation”, stellt Gleitsmann klar. Auch die Einführung einer Kostenbeteiligung von Arbeitnehmern bei Freizeitunfällen entspricht dem Verursacherprinzip und wäre gerechter als die derzeitige 100-Prozent-Finanzierung durch den Arbeitgeber. (SR)
Die AUVA hat derzeit den gesetzlichen Auftrag, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhüten. Diese sind ausschließlich auf den Beruf zurückzuführen, weshalb die AUVA auch ausschließlich von den Arbeitgebern finanziert wird. Zudem wird die AUVA ohnehin finanziell doppelt diskriminiert: Sie erhält für die Behandlung von Freizeitunfällen, für die sie nicht zuständig ist und die sie trotzdem in ihren Krankenhäusern behandelt, nur 20 Prozent ihrer Kosten ersetzt. Umgekehrt muss sie für Arbeitsunfälle, die in öffentlichen und nicht in AUVA-Spitälern behandelt werden, einen Pauschalbetrag von rund 190 Mio. Euro abführen, obwohl die Arbeitsunfälle – dank der Maßnahmen von AUVA und Unternehmen – massiv zurückgegangen sind.