Volkstheater – Urfaust

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Sechs Jahrzehnte beschäftigte sich Goethe mit diesem Stoff, in den er nicht nur schriftstellerisch lebenslang involviert war: 1772, eben als sich Goethe als Advokat in Frankfurt niedergelassen hatte, erregte dort die Hinrichtung eines Mädchens, das sein Kind getötet hatte, Aufsehen und im ganzen Land diskutierte man die Todesstrafe. Weniger bekannt ist, dass 1783 der inzwischen geadelte Herr von Goethe als juristischer Berater mit seiner Unterschrift maßgeblich an der Hinrichtung der Magd Anna Katharina Höhn mitwirkte, die ihren Sohn kurz nach der Geburt getötet hatte – eine Entscheidung, die er sogar gegen die Empfehlung des Herzogs traf, vielleicht, um sich bei den wesentlich erfahreneren Ministerkollegen als qualifizierte Sachautorität zu zeigen. So gesehen
erscheint die endgültige Fassung des Faust I von 1808 als Wiedergutmachung.

(Quelle: volkstheater.at)

Urfaust

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