Pflegefreistellung wird ausgeweitet

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ArbeitnehmerInnenInfo veröffentlicht.
Rechtsanspruch künftig auch für Ex-EhepartnerInnen, “Patchwork”-Elternteile und gleichgeschlechtliche PartnerInnen

Wien – Die Pflegefreistellung für ArbeitnehmerInnen wird ab kommenden Jahr ausgeweitet. Künftig steht auch leiblichen Eltern, die nicht im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind leben, pro Jahr eine Woche “Pflegeurlaub” zu (und eine zweite, sofern das Kind unter zwölf Jahre alt ist). Auch neue PartnerInnen in sogenannten “Patchwork”-Familien können die Freistellung künftig in Anspruch nehmen – also PartnerInnen, die zwar nicht leiblicher Elternteil sind, aber im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind leben. Dies gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare.

(Quelle: dieStandard.at)
Novelle zum Sozialrechtsänderungsgesetz

Diese Änderungen gaben Sozialminister Rudolf Hundstorfer und Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (beide SPÖ) gemeinsam mit den SozialsprecherInnen der beiden Koalitionsparteien, August Wöginger (ÖVP) und Renate Csörgits (SPÖ), am Mittwoch vor Beginn der Nationalratssitzung bekannt. Abgesegnet wird die Ausweitung nämlich bereits am Mittwoch im Parlament – und zwar per Abänderungsantrag im Rahmen der Novelle zum Sozialrechtsänderungsgesetz.

Gemeinsame Obsorge nicht Voraussetzung

Für ehemalige EhepartnerInnen besteht der Rechtsanspruch auch dann, wenn keine gemeinsame Obsorge vereinbart wurde, sagte Heinisch-Hosek. Voraussetzung ist das Einvernehmen der beiden Elternteile. Bei Patchwork-Familien ist weder eine Ehe noch eine eingetragene Partnerschaft Voraussetzung für den Rechtsanspruch. Der “neue” Elternteil muss lediglich im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind gemeldet sein. Zeitliche Fristen gibt es dafür nicht, der Rechtsanspruch besteht ab dem Tag der Meldung.

Außerdem wird das Recht auf Pflegefreistellung für eine Woche auch bei Begleitung ins Krankenhaus für Kinder bis zum zehnten Lebensjahr gesetzlich verankert. Dafür ist keine medizinische Indikation notwendig. Es recht, wenn das Kind ins Krankenhaus muss. Für Kinder über zehn Jahren ist eine Pflegefreistellung der Eltern im Falle des Spitalsaufenthaltes ebenfalls möglich – allerdings muss dafür eine entsprechende medizinische Indikation vorliegen (also die Anwesenheit der Eltern für die Heilung von den ÄrztInnen als notwendig erachtet werden).

Gleichstellung für homosexuelle Eltern

Heinisch-Hosek sprach von einem “Quantensprung für Österreichs Familien”. Es gebe mehr als 70.000 Patchwork-Familien und über 100.000 Alleinerziehende. Besonders erfreut zeigte sie sich, dass die Pflegefreistellung nun auch für PartnerInnen in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften möglich sein wird.

Auch VP-Sozialsprecher Wöginger sprach von einem “wichtigen Tag für die Familien”, er verwies auch auf den ebenfalls am Mittwoch anstehenden Beschluss der “Obsorge neu”. Mit der Ausweitung der Pflegefreistellung werde eine gemeinsame Forderung des ÖAAB und der SPÖ umgesetzt, auch die gesamte ÖVP stehe hinter dem Plan, betonte er. Von einem “wichtigen Schritt zur besseren Vereinbarung von Familie und Beruf” sprach sein SP-Gegenüber Cörgits. (APA, 5.12.2012)

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