das Urlaubsgeld und das Weihnachtsgeld. Für viele Beschäftigte sind die Sonderzahlungen so selbstverständlich wie die jährliche Gehaltserhöhung. Manche glauben gar, darauf gäbe es einen gesetzlichen Anspruch. Das ist ein Irrtum. Zwar ist die Steuerbegünstigung der Sonderzahlungen im Gesetz geregelt, aber auf das Urlaubs- und Weihnachtsgeld selbst gibt es keinen gesetzlichen Rechtsanspruch.
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