Aktionswoche ruft Sonderzahlungen als gewerkschaftliche Leistung in Erinnerung
“Das 13. und 14. Gehalt sind nicht vom Himmel gefallen, sondern wurden in harten Auseinandersetzungen von starken Gewerkschaften erkämpft. Immer noch glaubt nahezu die Hälfte der Angestellten, dass auf Sonderzahlungen ein gesetzlicher Anspruch besteht. Deshalb sehen wir es als unseren Auftrag an, auf die Wichtigkeit mitgliedsstarker Gewerkschaften zur Absicherung des Urlaubs- und Weihnachtsgelds hinzuweisen”, erklärt der Vorsitzende der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp), Wolfgang Katzian, anlässlich der Präsentation einer IFES-Befragung zum Thema Urlaubsgeld.
Das IFES führte bereits im Jahr 2008 eine ähnliche Befragung durch, wodurch ein Zeitvergleich möglich wird. Demnach glauben immer noch 47 Prozent, also etwas weniger als die Hälfte der Befragten, dass das 13. und 14. Gehalt aufgrund eines Gesetzes ausbezahlt wird. Immerhin 46 Prozent sehen darin eine Zahlung aufgrund eines Kollektivvertrags zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften. Jüngere Angestellte wissen besser über die rechtlichen Grundlagen Bescheid als ältere. Gegenüber dem Jahr 2008 ist das Wissen um die rechtlichen Grundlagen des 13. und 14. Gehalts gestiegen.
Die Verwendung der Sonderzahlungen für Urlaubsreisen bleibt konstant an erster Stelle, gefolgt von der Anschaffung von Weihnachtsgeschenken. Stark angestiegen ist gegenüber 2008 die Verwendung der Sonderzahlungen für Altersversorgung oder spätere Anschaffungen, was wahrscheinlich mit den Folgen der Wirtschaftskrise zu tun hat.
13. und 14. Gehalt sind ein fixer Bestandteil im persönlichen Budget der Angestellten. Eine Abschaffung würde nicht nur das Ansparen von Reserven gefährden, sondern auch notwendige Anschaffungen und die Deckung der steigenden Lebenshaltungskosten. Fast alle Befragten bevorzugen die Beibehaltung der Auszahlung vor dem Sommer und vor Weihnachten. (80 Prozent sind sehr dafür, 14 Prozent eher dafür). Nur eine Minderheit (5 bzw. 12 Prozent) ist für eine Auszahlung anteilsmäßig monatlich aufgeteilt über das ganze Jahr.
Die Finanzierung einer Lohnsteuersenkung durch die Streichung der steuerlichen Begünstigung des Urlaubs- und Weihnachtsgelds wird von einer klaren Mehrheit abgelehnt. Im Gegenzug befürwortet über 80 Prozent der Befragten die Einführung einer Millionärssteuer zur Finanzierung einer Lohnsteuersenkung.
Die GPA-djp wird in der Woche vom 2. bis 6. Juni in ganz Österreich hunderte Betriebe besuchen und im öffentlichen Raum präsent sein, um die Beschäftigten über die Bedeutung und Hintergründe des Urlaubsgelds zu informieren.
Es gibt nach wie vor ArbeitnehmerInnengruppen, die nicht in den kollektivvertraglichen Genuss des 13. und 14. Monatsgehalts kommen. Neben den Freien DienstnehmerInnen gibt es auch Angestelltenbereiche, für die kein Kollektivvertrag gilt und die dadurch auch keine rechtliche Sicherheit bezüglich der Auszahlung der Sonderzahlungen haben. Dies betrifft etwa die Angestellten bei Marketing- und Werbebüros (ausgenommen Wien) oder die Angestellten bei Rechtsanwälten in den Bundesländern Salzburg, Kärnten und Oberösterreich. “Österreichs ArbeitnehmerInnen sind durch starke Gewerkschaften in der glücklichen Lage, eine sehr hohe Abdeckung durch Kollektivverträge und daher einen flächendeckenden Anspruch auf Sonderzahlungen zu haben. Es gibt aber noch viel gewerkschaftliche Arbeit in Bereichen, in denen die Beschäftigten keine rechtlich verbindlichen Ansprüche vorfinden”, erklärt Wolfgang Katzian.
Die GPA-djp fordert Sonderzahlungen auch für Freie DienstnehmerInnen und wird sich auch in Zukunft für eine möglichst lückenlose Abdeckung mit Kollektivverträgen und somit für eine rechtliche Basis für die Auszahlung der Sonderzahlungen stark machen.
Quelle: oegb