Was ist das Jobticket?

Dieser Beitrag wurde am von in
BetriebsratsInfo veröffentlicht.

Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!

Es sind in den letzten Tagen sicherlich viele Fragen zum, in den E-Mails der Direktionen, erwähnten Jobticket aufgetaucht.

Was ist das Jobticket?

Bei einem „Jobticket“ stellt der Arbeitgeber jedem Arbeitnehmer eine Streckenkarte steuerfrei zur Verfügung. Diese Steuerfreiheit liegt dann vor, wenn der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer ausschließlich auf der Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit einem öffentlichen Verkehrsmittel befördern lässt.
Sollte vom Träger der öffentlichen Verkehrsmittel keine Streckenkarte anbieten, darf anstelle der Streckenkarte eine Netzkarte zur Verfügung gestellt werden. In Wien gibt es z.B. keine Streckenkarte, aus diesem Grund wird hier auch bei Netzkarten (Jahreskarte/Monatskarte) die Steuerfreiheit anerkannt.

Die Rechnung muss allerdings auf den Arbeitgeber lauten und hat den Namen des Arbeitnehmers zu beinhalten. Das Jobticket darf nicht übertragbar sein. Leistet der Arbeitnehmer Kostenbeiträge, sind diese als Werbungskosten beim Steuerausgleich absetzbar, dies allerdings nur bis maximal zur Höhe des infrage kommenden Pendlerpauschale.

Jobticket und/oder Pendlerpauschale

Erhält die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber eine begünstigte Strecken- oder Netzkarte (Jobticket), steht kein Pendlerpauschale zu.

Muss eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer trotz Jobticket bestimmte Wegstrecken zwischen Wohnung und Einstiegstelle des öffentlichen Verkehrsmittels zurücklegen, ist die Wegstrecke zwischen Wohnung und Einstiegstelle so zu behandeln wie die Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Die Einstiegstelle des öffentlichen Verkehrsmittels wird somit für Belange des Pendlerpauschales mit der Arbeitsstätte gleichgesetzt. Die Höhe des Pendlerpauschales für die Teilstrecke ist jedoch mit dem fiktiven Pendlerpauschale für die Gesamtstrecke begrenzt.

Sollten Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Für den Angestellten- und Arbeiter-Betriebsrat der AUVA-Hauptstelle,

Claudia Schadauer und Thomas Hirsch

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert