Jobticket – Weitere Information zur Kündigung Ihrer Jahreskarte der Wiener Linien

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BetriebsratsInfo veröffentlicht.

Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!

Danke an Kollegen Michael Resch, der und diese Information weitergeleitet hat.

ACHTUNG! Die Jahreskarte muss NICHT schon vor dem Erhalt des Jobtickets gekündigt werden.

Für das Jobticket ist die Kündigung der bisherigen Jahreskarte notwendig.

Die Wiener Linien raten allerdings hier auf den Erhalt der neuen Jahreskarte (=Jobticket) zu warten. Dann ist die Kündigung wie folgt durchzuführen, nur in diesem Fall können die Wiener Linien von der Bearbeitungsgebühr bei vorzeitiger Kündigung absehen:

Die vorzeitige Kündigung einer Jahreskarte kann mit jedem Ende eines Monats unter gleichzeitiger Rückgabe der Jahreskarte erfolgen.

Die Rückgabe ist umgehend nach Erhalt der neuen Jahreskarte bei unseren Info- und Ticketstellen bzw. im Kunden Center Erdberg möglich odermittels eingeschriebener Briefsendung (mit Vermerk “Kündigung“, und Bekanntgabe einer Kontonummer für die Rücküberweisung) an die Wiener Linien GmbH & Co KG – Abteilung Vertrieb und Beratung, 1030 Wien, Erdbergstraße 202 zu senden.

Um Ihnen den Weg zur Post zu ersparen, bieten wir Ihnen derzeit folgende Alternative an:

Zerschneiden Sie Ihre Jahreskarte in zwei Teile, sodass die Jahreskartennummer noch gut sichtbar ist. Machen Sie davon ein Foto und senden Sie dieses mit einem kurzen formlosen Kündigungsschreiben an tarif@wienerlinien.at.

Für den Angestellten- und Arbeiter-Betriebsrat der AUVA-Hauptstelle,

Claudia Schadauer und Thomas Hirsch

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