Da folgende Fragen immer wieder gestellt werden, war Dir.Ass.jur. Holger Wagner so nett diese zu beantworten.
- Wie lässt sich die Mittagspause außer Haus (auch im Mobile Office) mit der, in der BV, definierten Zeit für die Mittagspause vereinbaren? Ist es möglich für die Mittagspause den Arbeitsplatz mit „Gehen Mittagspause“ in der Zeit zwischen 11.00 und 14.00 Uhr zu verlassen und dann nach 14.00 Uhr an den Arbeitsplatz zurückzukehren?
- Die Mittagspause ist im Zeitraum 11:00 bis 14:00 Uhr zu konsumieren. Der:die Mitarbeiter:in kann auch erst nach 14:00 Uhr zurückkehren, wobei es sich dann ab 14:00 Uhr natürlich nicht mehr um eine Mittagspause sondern um normale Freizeit handelt. Es empfiehlt sich jedoch dies vorher bekannt zu geben, damit die Kollegen:Kolleginnen nicht von einer Rückkehr bis 14:00 Uhr ausgehen und entsprechend planen können.
- Ist es möglich die Mittagspause für die Massage, die im Haus angeboten wird, zu nutzen? Oder darf diese nur für die Einnahme des Essens genutzt werden?
- Wie die Mittagspause genutzt wird entscheidet allein der:die Mitarbeiter:in. Nutzt er:sie die Ruhepause für eine Massage, dann ist dies in Ordnung. Es besteht dann allerdings kein Anspruch auf eine „Extra“-Pause für die Essenseinnahme.
- Dürfen Kolleg:innen sich beim Dienst an der Dienststelle bereits vor 06.00 Uhr am Terminal der AUVA mit „Kommen“ registrieren?
- Die Kollegen:Kolleginnen dürfen sich bereits vor 6:00 Uhr am PIC Terminal registrieren. Es darf jedoch erst ab 6:00 Uhr eine Arbeitsleistung erbracht werden, da diese Zeit sonst auch für die Berechnung der Höchstarbeitszeitgrenzen herangezogen werden würde.
- Ist ein ausloggen nach 19.00 Uhr in Ausnahmefällen gestattet?
- Ein Ausloggen nach 19:00 Uhr ist gestattet. Es darf dadurch aber zu keiner Überschreitung der Höchstarbeitszeit kommen und es kann nur dann als Überstundenleistung gewertet werden, wenn der:die Dienstvorgesetzte die Überstunden angeordnet hat.