ZBR Juli Newsletter

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ZBR MitarbeiterInnen Information veröffentlicht.

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

Krieg in der Ukraine, Millionen auf der Flucht, Hungersnöte in Ostafrika, Angst vor einem Ausbleiben von Gaslieferungen und kalten Büros im Winter, gesundheitsgefährdende Hitzewellen im Sommer. Die Lebensmittel werden fast schon wöchentlich teurer, die Wohnkosten steigen rasant, von den Preisen an der Tankstelle will ich gar nicht reden. Dazu noch die innenpolitischen Diskussionen, beispielsweise im Untersuchungsausschuss und die wieder ansteigenden Fallzahlen bei COVID. Wenn man sich die Schlagzeilen so ansieht fragt man sich, wann dieser böse Traum endlich zu Ende geht.
Die mediale Berichterstattung deckt manchmal aber auch etwas zu, was für uns Beschäftigte in der AUVA wesentlich ist, von der Öffentlichkeit aber nicht stark wahrgenommen wird. So wurde etwa vor wenigen Wochen eine

Senkung des Unfallversicherungsbeitrags

beschlossen. Der Beitragssatz zur Unfallversicherung, den die Arbeitgeber zahlen, wird schon wieder gesenkt. Von 1,2% mit Jänner 2023 auf 1,1% der Lohnsumme. Die Bundesregierung sieht dies als Entlastung für die Bevölkerung. In Wahrheit bringt die Maßnahme aber einem Großteil der Bevölkerung gar nichts. Und während Arbeitnehmer:innen mit Einmalzahlungen abgespeist werden, ist die Beitragssenkung als Zuckerl für die Arbeitgeber wie man heute so schön sagt „nachhaltig“, weil dauerhaft.

Im Sinne der Versicherten und der Beschäftigten der AUVA wäre es erfreulich gewesen, wenn der Widerstand gegen diesen Beschluss in der Öffentlichkeit stärker präsent gewesen wäre. Ob es was geholfen hätte, kann ich nicht sagen. Aber zumindest wären dadurch die exzellenten Leistungen, die in der AUVA erbracht werden in den Vordergrund gerückt. So bleibt wohl in der Öffentlichkeit der Eindruck, dass hier Geld abgezogen wird, das niemand abgeht. Wenigstens hat der Generaldirektor Vertretern des ZBR gegenüber die Ansicht vertreten, dass keine zusätzlichen Sparmaßnahmen erforderlich wären.

Wie schon bei der letzten Beitragssenkung profitieren wieder Unternehmen mit vielen Beschäftigten. Während sich mein Cousin, der eine Tischlerei mit vier Beschäftigten führt, jährlich weniger als 200€ erspart, läppert sich der Betrag beispielsweise in der AUVA selbst bei ihren eigenen Beschäftigten auf etwa 450.000€. Und in der Summe aller Unternehmen in Österreich fehlen jährlich damit künftig ca. 125.000.000€ an Beitragseinnahmen. Nicht übersehen soll man dabei, dass die letzte Beitragssenkung aus dem Jahr 2019 noch nicht verdaut ist und die AUVA auf Grund der seither geringeren Einnahmen – trotz Sparmaßnahmen, die die Beschäftigten stark belasten (Personaleinsparungen, AUVB,…), immer noch negativ bilanziert.

Patientenmilliarde

„Ich habe sie nicht gefunden. Sie ist nicht vorhanden“ sagte Gesundheitsminister Johannes Rauch auf die Frage, wo denn die von der ÖVP/FPÖ – Regierung versprochene Patientenmilliarde sei (Kurier vom 9.7.2022, Seite 4). Auch der Rechnungshof hat gesucht und ist zu einem ebensolchen Befund gekommen. Der meinte sogar, dass das neue System um über 200 Millionen mehr verbraucht hätte, als die alte Struktur. Und die ÖGK schreibt in einer Presseaussendung, dass sie ab 2023 ein Minus von über 100 Millionen jährlich erwarte. Nachdem wir uns in der größten Gesundheitskrise seit Bestehen der Sozialversicherung befinden, ist das kein Wunder. Aber dass das Minus so hoch ausfällt, hängt ebenso mit der oben angesprochenen Beitragssenkung zusammen. Bei der Beitragssenkung wurde nämlich die Zahlung der AUVA an die ÖGK, damit niedergelassene Ärzte Arbeitsunfälle behandeln, ebenfalls gesenkt. 70 Millionen € fehlen dadurch allen Krankenversicherten, damit auch Kindern, Arbeitslosen und Pensionsbezieher:innen.

Natürlich sind wir Beschäftigten der AUVA ebenfalls bei der ÖGK krankenversichert. Und manchmal ist eventuell schon die Diskussion aufgetaucht: Warum wird diese oder jene Leistung nicht durch die ÖGK bezahlt? Zu befürchten ist, dass es in den nächsten Jahren keine großen Leistungsverbesserungen für Krankenversicherte geben wird, weil die Arbeitgeber weniger in die AUVA einzahlen. Und wo ist sie nun wirklich, die Patientenmilliarde? Einer scheint es zu wissen, ein ehemaliger AUVABediensteter
und stellvertretender Klubdirektor der ÖVP meint zum Bericht im Profil auf Twitter:

Und ein nicht gerade unbedeutender weiterer Türkiser übernimmt die Aussage praktisch 1:1 (Profil vom 9.7.2022):

Die Privilegien sind´s demnach, die Mitarbeiter:innen sind schuld oder die Dienstordnung, oder beide.Scheinbar sollten im größeren Stil Mitarbeiter:innen abgebaut werden, um die politisch groß angekündigten Ziele zu erreichen. Da freut man sich ja richtig auf die Kollektivvertragsverhandlungen im Herbst, gell? Da kann ich mir die Forderungen der Arbeitgeberseite schon vorstellen. Am Ende sollen wohl noch die Mitarbeiter:innen der Sozialversicherung die Patientenmilliarde zahlen.

Wir Betriebsräte werden uns gegen ein Kaputtsparen in der Sozialversicherung wehren und uns als Gewerkschaft Vida und GPA auch in der Kollektivvertragsrunde im Herbst dafür einsetzen, dass wir einen ordentlichen Abschluss zusammenbringen, denn die aktuelle Teuerung trifft alle Beschäftigten. Also müssen auch die Löhne und Gehälter aller Beschäftigten ordentlich nach oben gehen. Und gegen Verschlechterungen werden wir uns wehren, so gut wir können.

Jedes zusätzliche Gewerkschaftsmitglied hilft, denn je stärker wir auftreten können, umso bessere Ergebnisse können wir erreichen! Beitrittserklärungen zur Gewerkschaft gibt es bei Ihrem Betriebsrat.

Kollektivvertragsverhandlungen

Weil wir gerade dabei waren hier auch noch Ergebnisse aus den aktuellen Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite. Wie schon mehrfach dargelegt, wird das Dienstrecht, also
der Inhalt der Dienstordnungen und deren Änderungen praktisch das ganze Jahr über – meist in kleineren Arbeitsgruppen – verhandelt. Dies dient oft der konkreten Ausgestaltung von Zusagen, die mit der Hauptrunde im Herbst grundsätzlich beschlossen wurden. Im letzten Herbst gab es etwa die Einigung zur Arbeitszeitverkürzung für einen Teil der Beschäftigten in den UKHs. Vereinbart wurde der Start dieser Verkürzung mit Jänner 2023. In der nun beschlossenen Runde wurde konkretisiert, dies mittels Zeitgutschrift (monatlich 6,25%) zu regeln. Konkret bedeutet dies, dass Vollzeitbeschäftigte in den definierten Bereichen ab 1. Jänner 2023 eine 37,5 Stunden Woche haben, die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit der Teilzeitbeschäftigten sinkt im gleichen Ausmaß.

Wir Verhandler sehen die Verkürzung als einen wichtigen Schritt zur Senkung der Belastungen. Ganz klar, dass wir in den nächsten Verhandlungen versuchen werden, diese oder ähnliche Regelungen auf weitere Beschäftigtengruppen auszudehnen.

In den Verhandlungen konnte auch Einigkeit in der Ansicht erzielt werden, dass die Kürzung des Fahrtkostenzuschusses in der Herbstlohnrunde vor allem jene, die besonders weit pendeln oder mangels öffentlicher Verkehrsmittel auf das Auto angewiesen sind, stärker trifft als erwartet. In manchen Bundesländern ergaben sich die konkreten Berechnungsgrundlagen erst im Frühjahr 2022, sodass beim Abschluss im Herbst die tatsächlichen Auswirkungen falsch eingeschätzt wurden. Der Fahrtkostenzuschuss wird daher aktuell evaluiert und als Thema in der nächsten Runde im Herbst erneut verhandelt. Eine viele Jahre lang gestellte Forderung von uns konnte endlich umgesetzt werden: Eine Zulage für Praxisbetreuer:innen für eine Betreuung im Rahmen einer gesundheitsberuflichen oder ärztlichen Ausbildung.

Die Herbstlohnrunde wird wohl aus Sicht der Beschäftigten von den Themen Inflation und
Arbeitszeitverkürzung für weitere Personengruppen dominiert werden. Und wir warten gespannt auf die Forderungen der Arbeitgeberseite.

KIM – Wenn ein Krankenhaus an EDV erkrankt

Dass die Einführung eines neuen EDV-Programms in den Unfallkrankenhäusern keine triviale Sache ist, leuchtet ein. Dass dabei aber die Belastung für die Beschäftigten bei der
Einführung so enorm steigt und Wartezeiten für Patient:innen sich deutlich verlängern, war nicht absehbar. Nachdem es schon im UKH Salzburg Schwierigkeiten gab, stöhnte dann das UKH Linz ob der Fehler im Programm und der geänderten Abläufe, die mit knappen Personal fast nicht bewältigt werden konnten. Und man stöhnte darunter, dass Änderungsbedarf zwar aufgezeigt wurde, aber die Änderungen nur schleppend umgesetzt wurden. Hier musste die Reißleine gezogen werden.

Eine Überlastungsanzeige durch die Betriebsratsvorsitzende im UKH Linz, Martina Kronsteiner folgte und brachte Bewegung in die Sache. Durch die Überlastungsanzeige ist einerseits klargestellt, dass Kolleg:innen nicht zur Haftung herangezogen werden können, wenn doch einmal was passiert. Zudem wurde dem Thema in der AUVA mehr Aufmerksamkeit geschenkt. So lässt sich nun die Selbstverwaltung regelmäßig berichten, welche Schritte zur Verbesserungen wann umgesetzt werden. Und durch die Präsenz von Entscheidungsträger:innen vor Ort sollten die auftretenden Schwierigkeiten so rasch als möglich behoben werden.

Nachzahlung einschlägiger Vordienstzeiten und Zinsen

Nachdem nun der größte Teil der Ansprüche von Mitarbeiter:innen, die nach der DO.A. angestellt sind ausbezahlt wurden, bekommen in den nächsten Tagen jene Mitarbeiter:innen Post von der HRM, die unter die DO.B oder die DO.C fallen. Bitte senden Sie dann die Nachweise für Vordienstzeiten an die HRM. Die bisher geleisteten Nachzahlungen summierten sich bereits zu einem ordentlichen Betrag und es freut mich, dass viele Kolleg:innen hier schöne Summen zugesprochen bekommen haben. Da scheppert es nicht, da raschelt es. 

Bei vielen Mitarbeiter:innen ergab die neuerliche Berechnung der einschlägigen Vordienstzeiten eine nachträgliche Anrechnung, die zu Vorrückungen führte, manchmal auch in Höhe mehrerer Biennalsprünge. Damit ist natürlich neben der Nachzahlung auch ein höherer laufender Bezug in weiter Folge gegeben.

Ich möchte Sie daran erinnern, dass bei Unklarheiten über die Anrechnung der örtliche Betriebsrat unterstützen kann. Weiters gibt es die Möglichkeit der Eingabe beim Fairplayteam (Fairplayteam@auva.at). Die dort einlaufenden Anträge auf Überprüfung der Vordienstzeitenanrechnung werden intern an die paritätische Kommission weitergegeben und dort (in der Vergangenheit sehr Mitarbeiter:innen-freundlich) behandelt.

Bezüglich Zinsen hat die AUVA ein paar unterschiedliche Berechnungen zu verschiedenen Einstufungen und Karriereverläufen vorgenommen und anhand dieser Fälle einen Vorschlag für eine Vorgehensweise definiert. Das behauptet sie zumindest. Gesehen haben wir noch nichts davon, auch wurden noch keine Verhandlungen darüber mit dem Zentralbetriebsrat aufgenommen. Aber das soll „bald“ geschehen, haben wir schon öfter gehört. „Bald“ ist halt leider ein Zeitpunkt, der nicht jetzt ist, sondern erst „bald“. Mir wäre lieber, wenn endlich ein konkreter Termin für Verhandlungen vereinbart werden kann. Es könnte nämlich andernfalls sein, dass auch hier der Zentralbetriebsrat „bald“ Klage vor einem Gericht einbringt. Dass sich das Problem nicht von selber löst und dass die Zinszahlungen im Laufe der Zeit größer und nicht kleiner werden, scheint die AUVA nicht zu beeindrucken. 

BV Betriebliche Altersteilzeit (BATZ) – Verlängerung der Regelung mittels Betriebsvereinbarung

Nachdem die AUVA einen Vorschlag einer Betriebsvereinbarung zur Verlängerung der BATZ-Regelung bis Ende 2023 an den Zentralbetriebsrat gesendet hat, wurde dieser Vorschlag in der ZBR-Sitzung Ende Mai besprochen, dann mit der Personaldirektion Änderungen verhandelt und letztlich von den Zentralbetriebsratsmitgliedern beschlossen. Wir warten nur mehr auf die Veröffentlichung. Die BATZ kann dann bei Vorliegen der Voraussetzungen bis Ende 2023 in der AUVA beantragt werden.

BR Wahlen HS und LS

In der Hauptstelle und in der Landesstelle Salzburg gab es kürzlich Betriebsratswahlen. Dabei wurden in der Hauptstelle – nach einer Abstimmung unter den wahlberechtigten Kolleg:innen – die Körperschaften des Arbeiterbetriebsrates und des Angestelltenbetriebsrates zu einem gemeinsamen Betriebsrat zusammengelegt. Claudia Schadauer, die auch Mitglied im Zentralbetriebsrat ist, wurde zur Vorsitzenden dieser Körperschaft gewählt.

In der Landesstelle Salzburg trat der langjährige Vorsitzende Hans-Peter Grandenti auf Grund seiner bevorstehenden Pensionierung nicht mehr zur Wahl an. Neuer Vorsitzender ist Rupert Schweitl. Herzliche Gratulation nach Wien und Salzburg. Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit in den nächsten Jahren.

Hans-Peter Grandenti – Ein Urgestein geht in Pension Nach 46 Dienstjahren sieht Hans-Peter Grandenti seinem wohlverdienten Ruhestand entgegen. Der langjährige Betriebsratsvorsitzende der Landesstelle Salzburg war Mitglied im Zentralbetriebsrat und stellvertretender ZBR-Vorsitzender, GPA – Präsident im Bundesland Salzburg und dort auch seit einigen Jahren Vizepräsident der Arbeiterkammer. Durch seine Erfahrung und seine Vernetzung in (interessens)politischen Kreisen haben wir im Zentralbetriebsrat und in weiterer Folge die Mitarbeiter:innen der AUVA sehr stark profitiert, wofür ich herzlich danke. Für den bevorstehenden Lebensabschnitt wünsche ich dem reisefreudigen und lebensfrohen Freund alles Gute, viel Glück und Gesundheit!

Dr. Irene Tambornino neue stellvertretende ärztliche Leiterin der AUVA

Die erfahrene Unfallchirurgin aus dem Lorenz Böhler Krankenhaus folgt in der Funktion Dr. Wolfgang Schaden nach, der bekanntermaßen den wohlverdienten Ruhestand angetreten ist. Nach ihrer Promotion 1991 und einem kurzen Abstecher als Pflegekraft im Psychosozialen Dienst begann sie die Ausbildung zur Unfallchirurgin im Lorenz Böhler Krankenhaus. Nach zahlreichen Zusatzausbildungen, u.a. der Arbeitsmedizin, Krankenhausleitung, Strahlenschutz, etc. wurde sie 2010 zur Oberärztin ernannt und fungierte u.a. als Fortbildungsbeauftragte. Seit Juni 2022 übernimmt Sie nun die Funktion als Stellvertreterin unseres Ärztlichen Direktors Dr. Frank. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.

Der ZBR lädt ein zu Kultur / Sport / Südsteiermark vom 21.10. – 23.10.2022

Die Südsteiermark ist landschaftlich und kulinarisch weithin bekannt. Besonders reizvoll ist sie im Herbst, wenn die Tage noch warm sind, das Laub auf den Bäumen sich verfärbt und die Weinlese in vollem Gange ist.

45 mal wurde bisher in der AUVA ein Kegelturnier durch den ZBR veranstaltet. Nachdem Abriss und Neubau der Kegelhalle und Corona-bedingten Ausfällen, haben sich die Betriebsratskolleg:innen aus der Landesstelle Graz als Organisatoren nun etwas Neues einfallen lassen: Neben dem traditionellen Kegelturnier soll es die Möglichkeit zum individuellen oder in Gruppen organisierten Erkunden der Südsteiermark, der Landeshauptstadt Graz oder weiterer Highlights in der Umgebung geben. Eine Weinkost am Freitag und eine gemeinschaftliche Abendveranstaltung am Samstag runden das Ganze ab. Alle Veranstaltungsorte liegen in der wunderschönen Landschaft rund um Leibnitz und Seggauberg.

Ziel der Veranstaltung ist es, nach der langen Zeit mit Einschränkungen wieder einmal Kolleg:innen aus anderen Landesstellen und Einrichtungen zu treffen und gemeinsam Spaß zu haben. Die Teilnahme am Kegelturnier ist nicht verpflichtend.

Nun geht es in die Detailplanungen. Konkrete Ausschreibung und Anmeldung ist dann beim örtlichen Betriebsrat möglich.

Datenschutzbehörde – Verfahren läuft noch
Nichts Neues gibt es im Zusammenhang mit der Datenschutzbehörde zu berichten. Seit nunmehr beinahe einem Jahr stellt sich die Frage, ob das Vorgehen der AUVA ihren eigenen Mitarbeiter:innen gegenüber rechtskonform war oder nicht. Das Verfahren durch die Behörde läuft noch, wann es abgeschlossen wird, ist ungewiss.

Ich wünsche Ihnen einen schönen Sommer,

Erik Lenz,
Vorsitzender des Zentralbetriebsrates

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