BV Ergänzung gleitende Arbeitszeit

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Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!

In der vergangenen Woche wurde die Ergänzung und Abänderung der Betriebsvereinbarung gleitende Arbeitszeit veröffentlicht.

Diese enthält einige wesentliche Änderungen zu den geltenden Betriebsvereinbarungen gleitende Arbeitszeit und Betriebsvereinbarung für die AUVAsicher-Präventivfachkräfte (PFK).

Änderungen

  • Reduzierung der maximalen täglichen Normalarbeitszeit von 12 Stunden auf 10 Stunden (bzw. eine max. Dienstzeit von 10 Stunden 30 Minuten inklusive Ruhepause)
  • Ausweitung der Rahmenzeit (6:00 Uhr bis 20:00 Uhr)
  • Die Übertragung von Zeitschulden („MINUS-Saldo“) ist mit einem Fünftel der individuellen wöchentlichen Arbeitszeit beschränkt.
    • z.B. bei einer 40-stündigen wöchentlichen Arbeitszeit dürfen max. acht Minusstunden aufgebaut und auf das Folgemonat übertragen werden.
  • Als Höchstausmaß für die Übertragung von Zeitguthaben gilt das Ausmaß der individuellen wöchentlichen Arbeitszeit (z.B. 40 Stunden). Innerhalb des neuen Durchrechnungszeitraumes (jeweils sechs Monate: 1.2 – 31.7 und 1.8 – 31.1) darf jedoch das Höchstausmaß im Ausmaß des Doppelten der individuellen Normalarbeitszeit (z.B. 80 Stunden) max. überschritten werden.
    • z.B. bei einer 40-stündigen wöchentlichen Arbeitszeit darf das Zeitguthaben innerhalb des Durchrechnungszeitraumes max. 80 Stunden betragen. Zum Ende des Durchrechnungszeitraumes (31.7 und 31.1) muss das Zeitguthaben jeweils max. 40 Stunden betragen. Ein Aufbau von Zeitguthaben über 80 Stunden im Durchrechnungszeitraum ist nicht möglich.
  • Änderungen bei Dienstreisen: Die neue maximale tägliche Normalarbeitszeit gilt auch für Dienstreisen. Dienstreisen sind daher mit max. 10 Stunden (inklusive Ruhepause: 10 Stunden 30 Minuten) zu planen.

Eine Überschreitung der maximalen täglichen Normalarbeitszeit ist nur in Ausnahmefällen und nach Genehmigung durch die Führungskraft möglich, da es sich hierbei grundsätzlich um im Vorhinein zu genehmigende Überstunden handelt.

Um die Punkte näher zu erklären und eventuell auftretende Fragen zu beantworten laden wir Sie herzlich zu einer kurzen Online-Betriebsversammlung am 09. März 2023 ab 09.00 Uhr ein. Die Einladung zu dieser Betriebsversammlung erhalten Sie per E-Mail.

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