Der Betriebsrat der Hauptstelle freut sich, Ihnen folgende Unterstützung für eine Mitgliedschaft von mindestens einem Jahr in einem Fitnessstudio anbieten zu können:
Jahreszuschuss max. € 180,-
Voraussetzungen:
- Zahlungsbestätigung
- Bestätigung über die Jahresmitgliedschaft
Die Unterlagen sind im Nachhinein einzureichen. Die Auszahlung erfolgt jährlich im Nachhinein durch Kollegin Karin Tinhofer karin.tinhofer@auva.at.
Einreichungen sind rückwirkend ab 01.01.2023 möglich.