FITNESSCENTER-ZUSCHUSS

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Sport veröffentlicht.

Der Betriebsrat der Hauptstelle freut sich, Ihnen folgende Unterstützung für eine Mitgliedschaft von mindestens einem Jahr in einem Fitnessstudio anbieten zu können:

Jahreszuschuss max. € 180,-

Voraussetzungen:

  • Zahlungsbestätigung
  • Bestätigung über die Jahresmitgliedschaft

Die Unterlagen sind im Nachhinein einzureichen. Die Auszahlung erfolgt jährlich im Nachhinein durch Kollegin Karin Tinhofer karin.tinhofer@auva.at.

Einreichungen sind rückwirkend ab 01.01.2023 möglich.

Ihr Betriebsrat

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