Zuschuss zur Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio oder einem Turnverein

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Sport veröffentlicht.

Der Betriebsrat der Hauptstelle freut sich, Ihnen folgende Unterstützung für eine Mitgliedschaft von mindestens einem Jahr in einem Fitnessstudio oder Turnverein – z.B.: ASVÖ, ASKÖ, VHS, etc. (keine privat geführten Turngruppen) – anbieten zu können:

Jahreszuschuss max. € 180,-

Voraussetzungen:

  • Zahlungsbestätigungen
  • Bestätigung über die Jahresmitgliedschaft

Die Unterlagen sind im Nachhinein einzureichen. Die Auszahlung erfolgt jährlich im Nachhinein durch Kollegin Karin Tinhofer karin.tinhofer@auva.at.

Einreichungen sind rückwirkend ab 01.01.2024 möglich – das heißt auch für Mitgliedschaften aus 2023, die bis zum 01.01.2024 bereits ein Jahr gedauert haben.

Ihr Betriebsrat

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