Dienstverhinderung bei extremen Wetterverhältnissen

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GewerkschaftsInfo veröffentlicht.

Was auf diesem Foto wunderbar aussieht, kann auf dem Weg in die Arbeit sehr gefährlich werden.

Aktuell gibt es Unwetterwarnungen in Österreich: Schneefall

  • Starkes Unwetter:
    • Burgenland
    • Niederösterreich
  • Unwetter:
    • Vorarlberg
    • Tirol
    • Salzburg
    • Wien
    • Kärnten
  • Markantes Wetter:
    • Oberösterreich
  • Vorwarnung:
    • Steiermark

Wir haben dazu bereits Beiträge veröffentlicht.

Folgende Fragen stellen viele von Ihnen heute berechtigterweise wieder:

  • Bin ich zur Arbeitsleistung verpflichtet?
  • Habe ich Entgeltanspruch?

Können Arbeitnehmer:innen ihren Arbeitsplatz aufgrund extremer Wetterverhältnisse (z. B. Schneefall, Hochwasser, Murenabgang) nicht oder nur verspätet erreichen, behalten sie grundsätzlich ihren Entgeltanspruch.

Allerdings müssen sie jede zumutbare Möglichkeit ausschöpfen, um pünktlich an den Arbeitsplatz zu gelangen (z. B. früher losfahren, alternative Verkehrsmittel wählen). Nur unvorhersehbare oder außergewöhnliche Verkehrsstörungen gelten als Dienstverhinderung. Was zumutbar ist, muss nach den Begleitumständen des Einzelfalls beurteilt werden.

Müssen Arbeitnehmer:innen ihr Eigentum schützen, etwa weil das eigene Haus unter Wasser steht oder durch Schneemassen gefährdet ist, gilt dieser Schutz als höherrangiges Gut. Auch hier besteht Entgeltfortzahlung, sofern sie persönlich tätig werden müssen und niemand anderer im Haushalt die notwendigen Maßnahmen übernehmen kann.

Arbeitgeber:innen sind unverzüglich über die Dienstverhinderung zu informieren.

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