Archiv des Autors: claudiaschadauer

Weihnachtsfeier 2024

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Veranstaltungen veröffentlicht.

Der Betriebsrat der AUVA Hauptstelle freut sich Sie auch in diesem Jahr

zur Weihnachtsfeier am 06. Dezember 2024

im ARCOTEL Kaiserwasser Wien einzuladen.

Einlass:             18.30 Uhr

Beginn:             19.30 Uhr

Ihre Anmeldung nehmen BRV Claudia Schadauer und Kollegin Sonja Riederer Claudia Schadauer gerne bis spätestens 15. November 2024 persönlich entgegen.  

Bei der Anmeldung ist eine Anmeldegebühr von € 30,– zur entrichten, die Sie bei der Begrüßung auf der Weihnachtsfeier wieder zurückbekommen.

Falls Sie trotz Anmeldung an der Weihnachtsfeier doch nicht teilnehmen können, ersuchen wir um Mitteilung bis 22. November 2024, damit wir die Reservierung korrigieren und unnötige Kosten vermeiden können und Sie bis zu diesem Zeitpunkt auch noch Ihre Anmeldegebühr zurückerhalten. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Getränke (ausgenommen Schnäpse und Getränke an der Bar) bis 24.00 Uhr in der Pauschale enthalten sind. Alle Getränke, die über die Pauschale hinausgehen, werden direkt mit Ihnen abgerechnet.

Wir wünschen gute Unterhaltung und einen gemütlichen Abend.

St. Anna Kinderkrebsforschung – wieder ein Maskottchen für Ihre Sammlung

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Allgemein veröffentlicht.

Es gibt wieder ein neues Maskottchen in der St. Anna-Kinderkrebsforschung-Maskottchenfamilie. Berti, der besonnene Biber ist zu Nikolo oder Weihnachten eine wunderbares Geschenk. Mit Ihrer Bestellung unterstützen Sie die St. Anna Kinderkrebsforschung, denn der Erlös kommt zur Gänze dieser Forschung zugute. Der Spendenbeitrag pro Kuscheltier beträgt € 15,–.

Ihre Bestellung senden Sie ab sofort bis spätestens 15. November 2024 an folgende E-Mail-Adresse

HS-BR@auva.at

Vom Unwetter betroffen? ÖGB Katastrophen-Fonds

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GewerkschaftsInfo veröffentlicht.

ÖGB-Katastrophenfonds für vom Unwetter betroffene Gewerkschaftsmitglieder.

Das Unwetter hat unser Land mit voller Wucht getroffen. Wir danken allen Einsatzkräften, die in ganz Österreich den Menschen bei den Unwetterkatastrophen helfen. Hauptberufliche und Ehrenamtliche leisten Tag für Tag Großartiges – ohne sie würde der Katastrophenschutz nicht funktionieren!

ACHTUNG: Sie sind vom Unwetter betroffen und brauchen Unterstützung?

Der ÖGB ist für Sie da – im Katastrophenfall ganz besonders. Er unterstützt Sie mit dem „Katastrophen-Fonds für ÖGB-Mitglieder“.

Füllen Sie den Antrag aus und wenden Sie sich  damit an Ihre GPA-Landesorganisation.

Noch kein Gewerkschaftsmitglied? Treten Sie jetzt online bei oder wenden Sie sich an uns Betriebsräte, wir helfen Ihnen gern.

Dienstverhinderung bei Unwetterschäden/Hochwasser

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GewerkschaftsInfo veröffentlicht.

Bin ich zur Arbeitsleistung verpflichtet? Habe ich Entgeltanspruch?

  •  Der Arbeitsplatz kann infolge starker Unwetterschäden nicht erreicht werden!
  • Das eigene Haus steht unter Wasser!
  • Im überschwemmten Betrieb fallen Aufräumarbeiten an!

Inwieweit bin ich zur Arbeitsleistung verpflichtet, und verliere ich – wenn ich nicht arbeite – meinen Entgeltanspruch?

Eine abschließende Antwort auf diese Fragen gibt es leider nicht! Es ist stets im Einzelfall zu prüfen und zu entscheiden! Aber zumindest ein paar grundsätzliche Dinge können gesagt werden:

§ 8 Abs. 3 Angestelltengesetz regelt den Entgeltfortzahlungsanspruch bei Dienstverhinderung aus wichtigem Grund.

Angestellte behalten ihren Entgeltanspruch, wenn sie durch wichtige, ihre Person betreffende Gründe ohne ihr Verschulden während einer verhältnismäßig kurzen Zeit an der Leistung ihrer Dienste verhindert sind.

Sind Angestellte wegen Unwetterschäden von ihrem Arbeitsplatz abgeschnitten, wird im Regelfall trotzdem Entgelt zustehen. Dasselbe gilt, wenn Angestellte zu spät an ihren Arbeitsplatz gelangen, weil es unwetterbedingt z.B. zu Verspätungen im öffentlichen Verkehr kommt. Die Angestellten müssen aber jede zumutbare Möglichkeit ausschöpfen, um (pünktlich) an ihren Arbeitsplatz zu gelangen. Was zumutbar ist, muss nach den Begleitumständen des Einzelfalls beurteilt werden.

Könnten Angestellte zwar ihren Arbeitsplatz erreichen, steht aber z.B. der Keller des eigenen Hauses unter Wasser oder droht dem Haus infolge Überschwemmungen (weiterer) Schaden, der durch Schutzmaßnahmen abgewehrt werden kann, so sind sie nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet. Der Schutz des Eigentums vor akuter Bedrohung bzw. Schadensbegrenzung gilt gegenüber der Arbeitsverpflichtung im Regelfall als “höherrangiges Gut” und somit als Dienstverhinderungsgrund mit Entgeltfortzahlung.

Voraussetzung ist allerdings, dass die Angestellten auch tatsächlich persönlich tätig werden müssen und nicht etwa andere z.B. im Haus lebende Personen die notwendigen Maßnahmen treffen können.

In Katastrophengebieten, in denen die Allgemeinheit betroffen ist, kann unter Umständen anderes gelten.

Aufgrund ihrer Treuepflicht können Angestellte im überschwemmten Betrieb für Bergungs- und Aufräumarbeiten herangezogen werden.

Nicht zumutbar wären Bergungs- und Aufräumarbeiten allerdings dann, wenn sie für die Angestellten mit Gefahren verbunden wären oder wenn gesundheitliche Gründe dagegen sprächen.

Für Arbeiter:innen, die durch eine Katastrophe persönlich betroffen sind, gilt das Gesagte sinngemäß (§ 1154b Absatz 5 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch).

Haben Sie konkrete Fragen dazu? Melden Sie sich bei Ihrer Gewerkschaft GPA Landesgeschäftsstelle im Bundesland, in dem Sie arbeiten. 

 

Afterwork Party 2024: Ein gelungener Abend mit Sonne, Spaß und guter Laune!

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BetriebsratsInfo veröffentlicht.

Am 06.09.2024 fand unsere 2. Afterwork-Party der Ostregion statt, und wir könnten uns keinen besseren Abend wünschen! Bei herrlichem Spätsommerwetter kamen zahlreiche Kolleginnen und Kollegen zusammen, um nach Feierabend gemeinsam zu feiern, zu genießen und den Arbeitsalltag hinter sich zu lassen. Die Veranstaltung wurde mit viel Engagement von unseren Betriebsrätinnen und Betriebsräten der Haupt-, Landesstelle, des TZW Standort Meidling und Lorenz Böhler, wie auch der RZ´s Meidling und Weißer Hof organisiert – und das Ergebnis konnte sich sehen lassen!

Bereits am frühen Abend strahlte die Sonne vom Himmel, und die entspannte Atmosphäre lud dazu ein, das Wochenende gebührend einzuläuten. Auch das Essen ließ keine Wünsche offen. Ein großes Dankeschön geht an das Catering-Team, das uns kulinarisch so verwöhnt hat!

Natürlich durfte auch die passende musikalische Untermalung nicht fehlen: Die DJane sorgte mit einem Mix aus aktuellen Hits und Klassikern für beste Stimmung und lockte viele von uns auf die Tanzfläche. Ob ausgelassenes Tanzen oder entspanntes Plaudern bei einem kühlen Getränk – der Spaß stand für alle im Vordergrund.

Unzählige Schnappschüsse werden uns noch lange an diesen schönen Abend erinnern. Sobald diese verfügbar sind, werden wir darüber informieren.

Wir danken allen Betriebsrätinnen und Betriebsräten für die tolle Organisation und allen, die dabei waren, für die großartige Stimmung. Solche Abende zeigen, wie wichtig der Zusammenhalt und das Miteinander sind – und wir freuen uns schon jetzt auf die nächste Afterwork-Party!

Bis dahin: Lasst uns die schönen Erinnerungen genießen und weiterhin gemeinsam für ein tolles Arbeitsklima sorgen!