Archiv der Kategorie: BetriebsratsInfo

Bestellen Sie Emil und helfen damit der St. Anna Kinderkrebsforschung

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BetriebsratsInfo veröffentlicht.

St Anna - Emil

Das neue Maskottchen aus der beliebten Kuscheltier-Kollektion der St. Anna Kinderkrebsforschung ist ein ideales Geschenk und originelles Mitbringsel! Mit Ihrer Bestellung helfen Sie krebskranke Kinder und Jugendliche zu retten, denn der Erlös aus der Kuscheltier-Aktion kommt zur Gänze der St. Anna Kinderkrebsforschung zugute. Der Spendenbeitrag pro EMIL beträgt € 12,–.

Ihre Bestellung per E-Mail nimmt ab sofort bis spätestens 23. November 2012 Koll. Claudia Schadauer entgegen.

GPA-djp-Katzian: AUVA-Prävention auf arbeitsbedingte Erkrankungen ausweiten!

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BetriebsratsInfo, GewerkschaftsInfo veröffentlicht.

14.251 Neuzugänge bei Invaliditätspensionen im ersten Halbjahr 2012Wolfgang Katzian

“Es liegt auf der Hand, dass in der Diskussion um die faire Abgeltung von Krankenkosten das Thema Prävention eine zentrale Rolle spielen muss: je mehr Krankheiten verhindert werden können, umso weniger muss behandelt werden”, kommentiert Wolfgang Katzian, Vorsitzender der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp). Die AUVA leiste diesbezüglich hervorragende Arbeit, das beweisen aktuelle Unfallstatistiken, Weiterlesen

Krank im Urlaub

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BetriebsratsInfo veröffentlicht.

krank im urlaubIm Urlaub krank zu werden ist unangenehm. Allerdings verlieren Sie die Urlaubstage, an denen Sie krank werden, unter bestimmten Voraussetzungen nicht.

 
 
Ihr Urlaub wird bei Krankheit unterbrochen, wenn:
  • die Erkrankung länger als 3 Kalendertage dauert,
  • die Erkrankung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei geführt wurde
  • Sie als ArbeitnehmerIn nach drei Tagen Ihrem Arbeitgeber die Erkrankung mitteilen und
  • bei Wiederantritt des Dienstes eine Krankenstandsbestägigung vorlegen.

Krankheit verlängert Urlaub nicht

Die krankheitsbedingte Unterbrechung verlängert Ihren Urlaub allerdings nicht. Sobald der vereinbarte Urlaub zu Ende ist oder Sie wieder gesund sind, müssen Sie sofort wieder arbeiten gehen. Die Tage, die Sie krank waren, werden zu Ihrem noch bestehenden Urlaubsguthaben dazugerechnet.

Erfahren Sie näheres dazu unter wien.arbeiterkammer.at.

Mobbing – Es kann jeden treffen

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ArbeitnehmerInnenInfo, BetriebsratsInfo veröffentlicht.

Während in den meisten anderen EU-Staaten die Zahlen von Mobbing am Arbeitsplatz sinken, verzeichnet Österreich einen Anstieg.

Mobbing kann jeden treffen – auch in der AUVA. Deshalb besuchten  BRV Waltraut Bayr, BR Claudia Schadauer und BVP Erich Strobl am 25. Juni 2012 eine Veranstaltung der AK-Wien zum Thema “Mobbing am Arbeitsplatz”.

TumpelBei der von AK-Präsident Herbert Tumpel eröffneten Veranstaltung wurden die rechtlichen  sowie auch die psychologischen und physischen Aspekte beleuchtet. 

 

  redner

RA Dr. Thomas Majoros erklärte die derzeit gültige Rechtslage zu Mobbing am Arbeitsplatz. Danach zeigte Mag. Petra Smutny, Richterin am Oberlandesgericht Wien, anhand einiger OGH-Urteile Beispiele zur Rechtssprechung in Fällen von Mobbing am Arbeitsplatz auf (positive Bemerkung am Rande: alle Urteile ergingen zu gunsten der Opfer!)

Aber noch wichtiger als das sind die psychologischen Aspekte, die Folgen von Mobbing und was Betroffene dagegen tun können. Dies wurde von Peter Hoffmann, Abteilung Sozialpolitik der AK-Wien, und DDr. Christa Kolodej mit einigen eindrucksvollen Beispielen geschildert.

Doch was ist Mobbing eigentlich? mobbing[1]

 “Unter Mobbing wird eine konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz unter Kollegen oder zwischen Vorgesetzten und Untergebenen verstanden, der die angegriffenen Person unterlegen ist und von einer oder einigen Personen systematisch, oft und während längerer Zeit mit dem Ziel und/oder dem Effekt des Ausstoßens aus dem Arbeitsverhältnis direkt oder indirekt angegriffen wird und dies als Diskriminierung empfindet.” (Quelle: Leymann, Der neue Mobbing-Bericht (1995))

Lesen Sie weiter und erfahren Sie mehr zur Mobbing-Checkliste und -Tagebuch in diesem Artikel oder auch bei Ihrem Betriebsrat…

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Gibt es einen Anspruch auf "Hitzeferien"?

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BetriebsratsInfo, GewerkschaftsInfo veröffentlicht.
Thermometer
Das fragen wir uns alle bei diesen hochsommerlichen Temperaturen.
Aber es existiert für “Hitzeferien” keine gesetzliche Grundlage. Auch bei Außentemperaturen von 35 Grad oder mehr müssen wir an unserem Arbeitsplatz ausharren.

Unbestritten ist jedoch, dass an heißen Tagen Konzentration und Leistungsfähigkeit bei körperlicher wie bei geistiger Tätigkeit rapide abnehmen. Die Arbeitsqualität sinkt, während Fehleranfälligkeit und Unfallrisiko steigen. Aus diesen Gründen treffen den/die ArbeitgeberIn während einer Hitzeperiode zumindest ein paar Verpflichtungen.

Lesen Sie mehr dazu unter GPA-djp.