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Abgabeschluss 25. November 2022
Senden Sie die eingescannte Auswahl per E-Mail an Koll. Claudia Schadauer
Wir trauern um unseren lieben Kollegen Gerhard Führer
Unser tiefes Mitgefühl gehört den Angehörigen.
Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!
Vergangenen Dienstag fand die gemeinsame Betriebsversammlung des Arbeiter:innen- und Angestelltenbetriebsrates der AUVA Hauptstelle statt. Diese Betriebsversammlung war der Auftakt zur kommenden Betriebsratswahl. Es ist die Betriebsratswahl für den gemeinsamen Betriebsrat der Arbeiter:innen und Angestellten der AUVA Hauptstelle.
Diese Wahl für einen gemeinsamen Betriebsrat wurde durch die in den letzten Wochen stattfindende Abstimmung möglich gemacht.
Nach einleitenden Worten wurde dann der Wahlvorstand für die bevorstehende Betriebsratswahl vorgestellt.
Vorsitzender des Wahlvorstandes ist Dr. Michael Janotka, Mitglieder des Wahlvorstandes sind Mag. Ulrike Schmid und Stefan Hurt, Ersatzmitglieder des Wahlvorstandes sind Klaus Kucera, DI Georg Effenberger und Ronald Rauch.
(Wahlkarten für die Betriebsratswahl können ab sofort schriftlich – per E-Mail – beim Vorsitzenden des Wahlvorstandes beantragt werden)
Nach diesem wichtigen Tagesordnungspunkt wurde auf die vergangene Funktionsperiode zurückgeblickt.
In dieser turbulenten Zeit mussten wir den Tod von BRV Rainer Hawlicek beklagen.
Die Betriebsratsarbeit musste weitergehen.
Wir sind auch weiterhin bemüht alle Kolleginnen und Kollegen bestmöglich zu betreuen.
Für alle, die keine Gelegenheit hatten, die Betriebsversammlung live oder per Webex zu verfolgen finden Sie hier einen Zusammenschnitt der wichtigsten Punkte. (!ACHTUNG – dieser Link funktioniert nur mit dem Microsoft Edge Browser!)
Mit Freude darf ich berichten, dass für all jene die ein Job-Ticket erhalten haben bzw. erhalten werden, dieses so lange bekommen, bis sie aus der AUVA ausscheiden oder die Dienststelle wechseln.
Nun auch einige Informationen zum Job-Ticket allgemein:
Bei einem „Jobticket“ stellt der Arbeitgeber jedem Arbeitnehmer eine Streckenkarte steuerfrei zur Verfügung. Diese Steuerfreiheit liegt dann vor, wenn der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer ausschließlich auf der Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit einem öffentlichen Verkehrsmittel befördern lässt.
Sollte vom Träger der öffentlichen Verkehrsmittel keine Streckenkarte anbieten, darf anstelle der Streckenkarte eine Netzkarte zur Verfügung gestellt werden. In Wien gibt es z.B. keine Streckenkarte, aus diesem Grund wird hier auch bei Netzkarten (Jahreskarte/Monatskarte) die Steuerfreiheit anerkannt.
Die Rechnung muss allerdings auf den Arbeitgeber lauten und hat den Namen des Arbeitnehmers zu beinhalten. Das Jobticket darf nicht übertragbar sein. Leistet der Arbeitnehmer Kostenbeiträge, sind diese als Werbungskosten beim Steuerausgleich absetzbar, dies allerdings nur bis maximal zur Höhe des infrage kommenden Pendlerpauschale.
Erhält die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber eine begünstigte Strecken- oder Netzkarte (Jobticket), steht kein Pendlerpauschale zu.
Muss eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer trotz Jobticket bestimmte Wegstrecken zwischen Wohnung und Einstiegstelle des öffentlichen Verkehrsmittels zurücklegen, ist die Wegstrecke zwischen Wohnung und Einstiegstelle so zu behandeln wie die Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Die Einstiegstelle des öffentlichen Verkehrsmittels wird somit für Belange des Pendlerpauschales mit der Arbeitsstätte gleichgesetzt. Die Höhe des Pendlerpauschales für die Teilstrecke ist jedoch mit dem fiktiven Pendlerpauschale für die Gesamtstrecke begrenzt.
Für das Jobticket ist die Kündigung der bisherigen Jahreskarte notwendig.
Die Wiener Linien raten allerdings hier auf den Erhalt der neuen Jahreskarte (=Jobticket) zu warten. Dann ist die Kündigung wie folgt durchzuführen, nur in diesem Fall können die Wiener Linien von der Bearbeitungsgebühr bei vorzeitiger Kündigung absehen:
Die vorzeitige Kündigung einer Jahreskarte kann mit jedem Ende eines Monats unter gleichzeitiger Rückgabe der Jahreskarte erfolgen.
Die Rückgabe ist umgehend nach Erhalt der neuen Jahreskarte bei unseren Info- und Ticketstellen bzw. im Kunden Center Erdberg möglich odermittels eingeschriebener Briefsendung (mit Vermerk “Kündigung“, und Bekanntgabe einer Kontonummer für die Rücküberweisung) an die Wiener Linien GmbH & Co KG – Abteilung Vertrieb und Beratung, 1030 Wien, Erdbergstraße 202 zu senden.
Um Ihnen den Weg zur Post zu ersparen, bieten wir Ihnen derzeit folgende Alternative an:
Zerschneiden Sie Ihre Jahreskarte in zwei Teile, sodass die Jahreskartennummer noch gut sichtbar ist. Machen Sie davon ein Foto und senden Sie dieses mit einem kurzen formlosen Kündigungsschreiben an tarif@wienerlinien.at.
Sollten Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Für den Angestellten- und Arbeiter-Betriebsrat der AUVA-Hauptstelle,
Claudia Schadauer und Thomas Hirsch
Umstrukturierungen…
Übersiedlungen…
Neue Standorte…
Personalüberlassungen…
Immer kleiner werdende Arbeiterschaft…
Aufgrund der aktuellen Situation mit Corona, Home Office und mehrerer Standorte
ist es kaum möglich Gruppenversammlung abzuhalten.
Aus diesem Grund haben Sie die Möglichkeit
von Mittwoch, 27. April, bis Mittwoch, 04. Mai, am
Standort FVZ (in der Eingangshalle) jeweils von 07.00 bis 09.00 Uhr
Standort MyHive (im AUVA-Infopoint) jeweils von 06.30 bis 09.00 Uhr
Ihre Stimme für einen GEMEINSAMEN Betriebsrat der Arbeiter und Angestellten abzugeben.
…aus SOLIDARITÄT zu den wenigen verbleibenden Arbeiter:innen
…weil es wichtig ist, dass alle Kolleginnen und Kollegen von einem starken Betriebsrat vertreten werden.
Ein kurzes Video dazu finden Sie durch Klicken auf das Bild.
