Archiv der Kategorie: GewerkschaftsInfo

GPA-djp: Das Urlaubsgeld fiel nicht vom Himmel

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Aktionswoche ruft Sonderzahlungen als gewerkschaftliche Leistung in Erinnerung

“Das 13. und 14. Gehalt sind nicht vom Himmel gefallen, sondern wurden in harten Auseinandersetzungen von starken Gewerkschaften erkämpft. Immer noch glaubt nahezu die Hälfte der Angestellten, dass auf Sonderzahlungen ein gesetzlicher Anspruch besteht. Deshalb sehen wir es als unseren Auftrag an, auf die Wichtigkeit mitgliedsstarker Gewerkschaften zur Absicherung des Urlaubs- und Weihnachtsgelds hinzuweisen”, erklärt der Vorsitzende der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp), Wolfgang Katzian, anlässlich der Präsentation einer IFES-Befragung zum Thema Urlaubsgeld.

Das IFES führte bereits im Jahr 2008 eine ähnliche Befragung durch, wodurch ein Zeitvergleich möglich wird. Demnach glauben immer noch 47 Prozent, also etwas weniger als die Hälfte der Befragten, dass das 13. und 14. Gehalt aufgrund eines Gesetzes ausbezahlt wird. Immerhin 46 Prozent sehen darin eine Zahlung aufgrund eines Kollektivvertrags zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften. Jüngere Angestellte wissen besser über die rechtlichen Grundlagen Bescheid als ältere. Gegenüber dem Jahr 2008 ist das Wissen um die rechtlichen Grundlagen des 13. und 14. Gehalts gestiegen.

Die Verwendung der Sonderzahlungen für Urlaubsreisen bleibt konstant an erster Stelle, gefolgt von der Anschaffung von Weihnachtsgeschenken. Stark angestiegen ist gegenüber 2008 die Verwendung der Sonderzahlungen für Altersversorgung oder spätere Anschaffungen, was wahrscheinlich mit den Folgen der Wirtschaftskrise zu tun hat.

13. und 14. Gehalt sind ein fixer Bestandteil im persönlichen Budget der Angestellten. Eine Abschaffung würde nicht nur das Ansparen von Reserven gefährden, sondern auch notwendige Anschaffungen und die Deckung der steigenden Lebenshaltungskosten. Fast alle Befragten bevorzugen die Beibehaltung der Auszahlung vor dem Sommer und vor Weihnachten. (80 Prozent sind sehr dafür, 14 Prozent eher dafür). Nur eine Minderheit (5 bzw. 12 Prozent) ist für eine Auszahlung anteilsmäßig monatlich aufgeteilt über das ganze Jahr.

Die Finanzierung einer Lohnsteuersenkung durch die Streichung der steuerlichen Begünstigung des Urlaubs- und Weihnachtsgelds wird von einer klaren Mehrheit abgelehnt. Im Gegenzug befürwortet über 80 Prozent der Befragten die Einführung einer Millionärssteuer zur Finanzierung einer Lohnsteuersenkung.

Die GPA-djp wird in der Woche vom 2. bis 6. Juni in ganz Österreich hunderte Betriebe besuchen und im öffentlichen Raum präsent sein, um die Beschäftigten über die Bedeutung und Hintergründe des Urlaubsgelds zu informieren.

Es gibt nach wie vor ArbeitnehmerInnengruppen, die nicht in den kollektivvertraglichen Genuss des 13. und 14. Monatsgehalts kommen. Neben den Freien DienstnehmerInnen gibt es auch Angestelltenbereiche, für die kein Kollektivvertrag gilt und die dadurch auch keine rechtliche Sicherheit bezüglich der Auszahlung der Sonderzahlungen haben. Dies betrifft etwa die Angestellten bei Marketing- und Werbebüros (ausgenommen Wien) oder die Angestellten bei Rechtsanwälten in den Bundesländern Salzburg, Kärnten und Oberösterreich. “Österreichs ArbeitnehmerInnen sind durch starke Gewerkschaften in der glücklichen Lage, eine sehr hohe Abdeckung durch Kollektivverträge und daher einen flächendeckenden Anspruch auf Sonderzahlungen zu haben. Es gibt aber noch viel gewerkschaftliche Arbeit in Bereichen, in denen die Beschäftigten keine rechtlich verbindlichen Ansprüche vorfinden”, erklärt Wolfgang Katzian.

Die GPA-djp fordert Sonderzahlungen auch für Freie DienstnehmerInnen und wird sich auch in Zukunft für eine möglichst lückenlose Abdeckung mit Kollektivverträgen und somit für eine rechtliche Basis für die Auszahlung der Sonderzahlungen stark machen.

Quelle: oegb

Zum Glück gibt es Urlaubsgeld – aber nur mit der GPA-djp

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2x im Jahr gibt´s mehr Geld Zum Glück gibt es Urlaubsgeld - Folder 2

das Urlaubsgeld und das Weihnachtsgeld. Für viele Beschäftigte sind die Sonderzahlungen so selbstverständlich wie die jährliche Gehaltserhöhung. Manche glauben gar, darauf gäbe es einen gesetzlichen Anspruch. Das ist ein Irrtum. Zwar ist die Steuerbegünstigung der Sonderzahlungen im Gesetz geregelt, aber auf das Urlaubs- und Weihnachtsgeld selbst gibt es keinen gesetzlichen Rechtsanspruch.

Zum Glück gibt es Urlaubsgeld - Folder 4

Zum Glück gibt es Urlaubsgeld - Folder 1 

 

 

 

 

Sie erhalten den Folder und nähere Informationen zu Gewerkschaft, Mitgliedschaft in der Gewerkschaft bzw. Beitritt zur Gewerkschaft bei Ihrem Betriebsrat.

Weiterbildung – Start des Fachkräftepakets

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Mit  1. Juli 2013 sind Neuerungen bei der Bildungskarenz sowie die neue Bildungsteilzeit und das Fachkräftestipendium in Kraft getreten. 

Dieses “Fachkräftepaket” bietet ArbeitnehmerInnen verschiedene Möglichkeiten und Unterstützungen, um ihren Weiterbildungsinteressen nachzugehen. Zusätzlich zur bisher schon weitgehend bewährten Bildungskarenz gibt es ab nun die Möglichkeit, Weiterbildungen auch im Rahmen von Bildungsteilzeit und Fachkräftestipendium zu absolvieren.

GPA-djpAlle Informationen zu den neuen Maßnahmen und Möglichkeiten haben wir in einer GPA-djp Broschüre zusammengefasst: “Bildungskarenz, Bildungsteilzeit und Fachkräftestipendium. Alle Informationen auf einen Blick.” 

 

Dienstverhinderung bei Unwetterschäden/Hochwasser

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Hochwasser

Bin ich zur Arbeitsleistung verpflichtet? Habe ich Entgeltanspruch?

Der Arbeitsplatz kann infolge starker Unwetterschäden nicht erreicht werden! Das eigene Haus steht unter Wasser! Im überschwemmten Betrieb fallen Aufräumarbeiten an! – Inwieweit bin ich zur Arbeitsleistung verpflichtet, und verliere ich – wenn ich nicht arbeite – meinen Entgeltanspruch?

Eine abschließende Antwort auf diese Fragen gibt es leider nicht! Es ist stets im Einzelfall zu prüfen und zu entscheiden!
Aber zumindest ein paar grundsätzliche Dinge können gesagt werden:

§ 8 Absatz 3 Angestelltengesetz regelt den Entgeltfortzahlungsanspruch bei Dienstverhinderung aus wichtigem Grund.

Angestellte behalten ihren Entgeltanspruch, wenn sie durch wichtige, ihre Person betreffende Gründe ohne ihr Verschulden während einer verhältnismäßig kurzen Zeit an der Leistung ihrer Dienste verhindert sind.

Sind Angestellte wegen Unwetterschäden von ihrem Arbeitsplatz abgeschnitten, wird im Regelfall trotzdem Entgelt zustehen. Dasselbe gilt, wenn Angestellte zu spät an ihren Arbeitsplatz gelangen, weil es unwetterbedingt z.B. zu Verspätungen im öffentlichen Verkehr kommt. Die Angestellten müssen aber jede zumutbare Möglichkeit ausschöpfen, um (pünktlich) an ihren Arbeitsplatz zu gelangen. Was zumutbar ist, muss nach den Begleitumständen des Einzelfalls beurteilt werden.

Könnten Angestellte zwar ihren Arbeitsplatz erreichen, steht aber z.B. der Keller des eigenen Hauses unter Wasser oder droht dem Haus infolge Überschwemmungen (weiterer) Schaden, der durch Schutzmaßnahmen abgewehrt werden kann, so sind sie nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet. Der Schutz des Eigentums vor akuter Bedrohung bzw. Schadensbegrenzung gilt gegenüber der Arbeitsverpflichtung im Regelfall als “höherrangiges Gut” und somit als Dienstverhinderungsgrund mit Entgeltfortzahlung.
Voraussetzung ist allerdings, dass die Angestellten auch tatsächlich persönlich tätig werden müssen und nicht etwa andere z.B. im Haus lebende Personen die notwendigen Maßnahmen treffen können.

In Katastrophengebieten, in denen die Allgemeinheit betroffen ist, kann unter Umständen anderes gelten.

Für Arbeiter/innen gilt das Gesagte sinngemäß (§ 1154b Absatz 5 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch), sofern der anzuwendende Kollektivvertrag nicht andere Regelungen trifft.

Für konkrete Anfragen stehen die Regionalgeschäftsstellen der GPA-djp gerne zur Verfügung. (Quelle: gpa-djp.at)

ÖGB: AUVA-Prävention wirkt – Auch 2012 wieder weniger Arbeitsunfälle

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ÖGB-Logo
Schwerpunkt arbeitsbedingte physische und psychische Gesundheitsgefährdungen

„Im Jahr 2010 gab es in Österreich erstmals unter 100.000 Arbeitsunfälle, und dank verbesserter Sicherheitsstandards und umfangreicher Präventionsmaßnahmen durch die AUVA gingen die Arbeitsunfälle 2012 auf 96.240 zurück“, sagte ÖGB-Vizepräsidentin Sabine Oberhauser bei der Eröffnung der Leistungsschau der AUVA zur Prävention von arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen im ÖGB-Catamaran in Wien. „Prävention wirkt – bei den Budgets der AUVA zu kürzen, wäre also der vollkommen falsche Weg. Die Prävention muss deutlich ausgebaut und verstärkt werden, besonders im Betrieb, um Schädigungen durch Arbeit von vornherein zu vermeiden“, so Oberhauser.

ÖGB fordert: Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefährdungen als AUVA-Pflicht

(Quelle: oegb.at)

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Dienstordnung A – 2013 inklusive Pensionskasse-KV und der 84. Änderung der DO.A

für Verwaltungsangestellte, Pflegepersonal und zahntechnische Angestellte
GPA-djp

Unter dem Link GPA-djp.at können eingeloggte Gewerkschaftsmitglieder die Dienstordnung A 2013 sowie die 84. Änderung der DO.A links downloaden.

(Noch-)Nicht-Mitglieder haben die Möglichkeit, sich per Ansichtsexemplar einen Überblick über die Dienstordnung 2013 zu machen.