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Gibt es einen Anspruch auf "Hitzeferien"?

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BetriebsratsInfo, GewerkschaftsInfo veröffentlicht.
Thermometer
Das fragen wir uns alle bei diesen hochsommerlichen Temperaturen.
Aber es existiert für “Hitzeferien” keine gesetzliche Grundlage. Auch bei Außentemperaturen von 35 Grad oder mehr müssen wir an unserem Arbeitsplatz ausharren.

Unbestritten ist jedoch, dass an heißen Tagen Konzentration und Leistungsfähigkeit bei körperlicher wie bei geistiger Tätigkeit rapide abnehmen. Die Arbeitsqualität sinkt, während Fehleranfälligkeit und Unfallrisiko steigen. Aus diesen Gründen treffen den/die ArbeitgeberIn während einer Hitzeperiode zumindest ein paar Verpflichtungen.

Lesen Sie mehr dazu unter GPA-djp.

Pendlerpauschale

Die Fahrkosten für den Arbeitsweg sind grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten. Zusätzlich können ArbeitnehmerInnen bei Vorliegen der Voraussetzungen (Entfernung Wohnung – Arbeitstätte, Fahrtdauer) das kleine oder das große Pendlerpauschale geltend machen.

Weitere Informationen finden Sie unter Arbeiterkammer.at und auf help.gv.at.