Der Betriebsrat der Hauptstelle freut sich, Ihnen folgende Unterstützung für eine Mitgliedschaft von mindestens einem Jahr in einem Fitnessstudio oder Turnverein – z.B.: ASVÖ, ASKÖ, VHS, etc. (keine privat geführten Turngruppen) – anbieten zu können:
Jahreszuschuss max. € 180,-
Voraussetzungen:
- Zahlungsbestätigungen
- Bestätigung über die Jahresmitgliedschaft
Die Unterlagen sind im Nachhinein einzureichen. Die Auszahlung erfolgt jährlich im Nachhinein durch Kollegin Karin Tinhofer karin.tinhofer@auva.at.
Einreichungen sind rückwirkend ab 01.01.2024 möglich – das heißt auch für Mitgliedschaften aus 2023, die bis zum 01.01.2024 bereits ein Jahr gedauert haben.