Kundmachung zur Betriebsversammlung

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EINLADUNG

zur Betriebsversammlung

für alle Kolleginnen und Kollegen der AUVA Hauptstelle

Wann: Donnerstag, 4.12.2025 10:00 – 11:00

Wo:      online – Link wird nächste Woche bekanntgegeben

Tagesordnung:

  • Eröffnung und Begrüßung
  • Information zur Betriebsvereinbarung Zeitkonto
  • Bericht zu den Kollektivvertragsverhandlungen
  • Diskussion
  • Sonstiges

Wir freuen uns auf Ihre/Deine Teilnahme!

Für den Betriebsrat der AUVA Hauptstelle

BRV Karin Tinhofer

Weihnachtsfeier 2025

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Der Betriebsrat der AUVA Hauptstelle freut sich, Sie auch in diesem Jahr

zur Weihnachtsfeier am 12. Dezember 2025

im Marriott Hotel (Parkring 12a, 1010 Wien) einzuladen.

Einlass:             18:30

Beginn:             19:30

Ihre Anmeldung nehmen BRV Karin Tinhofer und Kollegin Sonja Riederer (Zimmer B31.15 und B31.16) gerne bis spätestens 17. November 2025 persönlich entgegen.

Bei der Anmeldung ist eine Anmeldegebühr von € 30,– zur entrichten, die Sie bei der Begrüßung auf der Weihnachtsfeier wieder zurückerhalten.

Falls Sie trotz Anmeldung an der Weihnachtsfeier doch nicht teilnehmen können, ersuchen wir um Mitteilung bis 28. November 2025, damit wir die Reservierung korrigieren und unnötige Kosten vermeiden können. Bis zu diesem Zeitpunkt erhalten Sie Ihre Anmeldegebühr  noch zurück. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Getränke (ausgenommen Schnäpse, Cocktails, Mischgetränke, etc.) bis 24:00 in der Pauschale enthalten sind. Alle Getränke, die über die Pauschale hinausgehen, werden direkt mit Ihnen abgerechnet.

Wir wünschen gute Unterhaltung!

 

49. ZBR Skitage mit Skirennen in Bad Häring / Söll

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Sport veröffentlicht.

  1. ZBR Skitage mit Skirennen in Bad Häring / Söll

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Auch heuer laden wir recht herzlich ein, am 49. ZBR-AUVA Skitag teilzunehmen.

Die Kosten betragen 200,– Euro im Doppelzimmer und beinhalten die Busfahrt, drei Übernachtungen im Hotel „Das Sieben“ und einen Skipass für Freitag und Samstag.
Natürlich ist auch ein 4er oder 3er Zimmer sowie sehr begrenzt auch ein Einzelzimmer möglich. Details dazu weiter unten!

Es gibt nur eine begrenzte Anzahl von Hotelzimmern weswegen Ski Fahrer:innen die am Rennen teilnehmen bevorzugt werden!

Es gibt dieses Jahr auch wieder eine Wertung Snowboarder, je eine Frauen- und Männerklasse.

Am Freitagabend gibt es die Warmup Party und am Samstag die Sieger Party.

Genauere Informationen erhalten die angemeldeten TeilnehmerInnen zu einem späteren Zeitpunkt.

Eine Rückerstattung der Kosten kann nur am Falle einer Krankheit (inkl. Arztbestätigung) gewährt werden.

Anreise Donnerstag 26. Februar 2026
Abreise Sonntag, 1. März 2026
Kosten 240,– Euro im Einzelzimmer
200,– Euro im Doppelzimmer
180,– Euro im 4er oder 3er Zimmer
Ort Skigebiet Wilder Kaiser (Söll)
   
   

 

Anmeldeschluss 30. November 2025
Anmeldung bei HS-BR-Anmeldungen@auva.at
Anmeldung mit folgenden Details Familienname, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, Ski oder Snowboard, Zimmerpartner:in

 

Sozialfondsanträge 2025

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir freuen uns, auch für 2025 wieder freiwillige soziale Zuwendungen aus Mitteln des Sozialfonds auszahlen zu dürfen.

Folgende Anträge können für die Gewährung eines Zuschusses aus dem Sozialfonds eingereicht werden:

  • Kinderunterbringung
  • Mehrtägige Schulveranstaltungen
  • Berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung

Die Anträge können ab Montag, 27.10.2025, bis spätestens 28.11.2025 nach Terminvereinbarung per Mail bei

Koll. Karin Tinhofer B31.16, Kl. 20 259, sowie Koll. Sonja Riederer B31.15, 22706

persönlich in Papierform eingereicht werden.

Es sind ausschließlich die neu vom Zentralbetriebsrat herausgegebenen Formulare, die Sie über den BR-Blog oder BR-App herunterladen, online ausfüllen und anschließend ausdrucken können, zu verwenden.

Die entsprechenden Links zu Formularen und deren Erläuterungen finden Sie anbei.

Kinderunterbringung

Auch heuer kann wieder ein „steuerfreien Zuschuss“ bis zur Höhe von max. € 2.000 pro Kind/pro Kalenderjahr beantragt werden. In diesem Fall muss die Familienbeihilfe von den Mitarbeiter:innen persönlich bezogen werden.

Die Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses zur Kinderunterbringung – insbesondere der „steuerfreie Zuschuss“ – sind den Erläuterungen zu entnehmen. Das Formular L35 ist ab sofort ausschließlich elektronisch über den Link des Bundesministeriums für Finanzen auszufüllen.

Die Antragstellung hat für das laufende Kalenderjahr (nicht Schuljahr!) zu erfolgen.

ACHTUNG: Für 2024 gab es die Formulare steuerpflichtiger und steuerfreier Antrag – für 2025 gibt es nur noch ein Formular.

Mehrtägige Schulveranstaltungen

Mehrtägige Schulveranstaltungen inkl. Nächtigung werden einmal pro Kalenderjahr und Kind unterstützt. Mietaufwände für Studenten, Schüleraustausch und Studienreisen werden nicht berücksichtigt.

Berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung

Der Höchstzuschuss für Aus- und Weiterbildung (die besuchten Kurse bzw. Seminare müssen mit der beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen; ist dies nicht eindeutig jedoch eine berufliche Relevanz erkennbar, werden max. 50% ersetzt) beträgt grundsätzlich € 1.100. Sollten die finanziellen Mittel nicht ausreichen, wird der Zuschuss für Teilzeitkräfte nach tatsächlichem Stundenausmaß aliquot berechnet.

* PDF kann bei Bedarf per Mail übermittelt werden.