Wings für Life Run 2022

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Sport veröffentlicht.

Egal ob Hobbyläufer, Profi oder prominenter Botschafter, alle verfolgen eine gemeinsame Mission – durch den Support von Wings for Life wollen sie Schritt für Schritt dazu beitragen, Querschnittslähmung heilbar zu machen.

Mit Ihrer Anmeldung können Sie das Team des „RZ Weißer Hof“ am 08. Mai 2022 beim Wings for Life Run unterstützen.

Anmeldungen sind noch bis 04. Mai 2022 bei Koll. Sabine Gludovatz (sabine.gludovatz@auva.at) möglich. Sie erhalten einen Voucher mit dem Anmeldecode. Den Selbstbehalt von € 25,- überweisen Sie an den BR des RZ Weißen Hof. Die Anmeldung erfolgt dann selbstständig mir der Vouchernummer.

Die Chipgebühr muss direkt an Wings for life bezahlt werden.

Die Übernahme des Selbstbehalten ist, wie bei allen Läufen unserer Laufliste gegen Vorlage der Ergebnisliste und der Zahlungsbestätigung möglich.

Wir brauchen Ihre Unterstützung

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BetriebsratsInfo veröffentlicht.

Umstrukturierungen…

 Übersiedlungen…

Neue Standorte…

 Personalüberlassungen…

 Immer kleiner werdende Arbeiterschaft…

 

Aufgrund der aktuellen Situation mit Corona, Home Office und mehrerer Standorte

 ist es kaum möglich Gruppenversammlung abzuhalten.

Aus diesem Grund haben Sie die Möglichkeit

von Mittwoch, 27. April, bis Mittwoch, 04. Mai, am

 

Standort FVZ (in der Eingangshalle) jeweils von 07.00 bis 09.00 Uhr

Standort MyHive (im AUVA-Infopoint) jeweils von 06.30 bis 09.00 Uhr

 

Ihre Stimme für einen GEMEINSAMEN Betriebsrat der Arbeiter und Angestellten abzugeben.

…aus SOLIDARITÄT zu den wenigen verbleibenden Arbeiter:innen

…weil es wichtig ist, dass alle Kolleginnen und Kollegen von einem starken Betriebsrat vertreten werden.

ZUSAMMEN SIND WIR STÄRKER

Ein kurzes Video dazu finden Sie durch Klicken auf das Bild.

ZBR April Newsletter

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ZBR MitarbeiterInnen Information veröffentlicht.

Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!

In der aktuellen Mitarbeiter-Information des AUVA-Zentralbetriebsrats geht es dieses Mal u. a. um folgende Themen:

  • Lebensmittel-Gutscheine aus Sozialfondsmittel
  • Kollektivvertrags-Verhandlungen
  • NEOS: Beschäftigte in der AUVA verdienen zu viel
  • Neues EDV-System in Salzburg und Linz
  • Auszahlung Vordienstzeiten
  • Ausweitung von Sozialfonds-Leistungen
  • …. und noch viel mehr!

Hier geht’s weiter zur ausführlichen Information: ZBR-Mitarbeiterinformation April 2022

Weil es vorkommen kann…..

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BetriebsratsInfo veröffentlicht.

Da folgende Fragen immer wieder gestellt werden, war Dir.Ass.jur. Holger Wagner so nett diese zu beantworten.

  • Wie lässt sich die Mittagspause außer Haus (auch im Mobile Office) mit der, in der BV, definierten Zeit für die Mittagspause vereinbaren? Ist es möglich für die Mittagspause den Arbeitsplatz mit „Gehen Mittagspause“ in der Zeit zwischen 11.00 und 14.00 Uhr zu verlassen und dann nach 14.00 Uhr an den Arbeitsplatz zurückzukehren?
  • Die Mittagspause ist im Zeitraum 11:00 bis 14:00 Uhr zu konsumieren. Der:die Mitarbeiter:in kann auch erst nach 14:00 Uhr zurückkehren, wobei es sich dann ab 14:00 Uhr natürlich nicht mehr um eine Mittagspause sondern um normale Freizeit handelt. Es empfiehlt sich jedoch dies vorher bekannt zu geben, damit die Kollegen:Kolleginnen nicht von einer Rückkehr bis 14:00 Uhr ausgehen und entsprechend planen können.
  • Ist es möglich die Mittagspause für die Massage, die im Haus angeboten wird, zu nutzen? Oder darf diese nur für die Einnahme des Essens genutzt werden?
  • Wie die Mittagspause genutzt wird entscheidet allein der:die Mitarbeiter:in. Nutzt er:sie die Ruhepause für eine Massage, dann ist dies in Ordnung. Es besteht dann allerdings kein Anspruch auf eine „Extra“-Pause für die Essenseinnahme.
  • Dürfen Kolleg:innen sich beim Dienst an der Dienststelle bereits vor 06.00 Uhr am Terminal der AUVA mit „Kommen“ registrieren?
  • Die Kollegen:Kolleginnen dürfen sich bereits vor 6:00 Uhr am PIC Terminal registrieren. Es darf jedoch erst ab 6:00 Uhr eine Arbeitsleistung erbracht werden, da diese Zeit sonst auch für die Berechnung der Höchstarbeitszeitgrenzen herangezogen werden würde.
  • Ist ein ausloggen nach 19.00 Uhr in Ausnahmefällen gestattet?
  • Ein Ausloggen nach 19:00 Uhr ist gestattet. Es darf dadurch aber zu keiner Überschreitung der Höchstarbeitszeit kommen und es kann nur dann als Überstundenleistung gewertet werden, wenn der:die Dienstvorgesetzte die Überstunden angeordnet hat.