Wir haben uns neu konstituiert

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Der Betriebsrat der AUVA Hauptstelle setzt sich aus neun Angestelltenbetriebsräten und vier Arbeiterbetriebsräten zusammen. Wir üben unsere Tätigkeit als Betriebsrat ehrenamtlich, meist neben unserer eigentlichen Arbeit in der AUVA, aus.

Es gibt Gründe und Zeiten, die die Ausübung beider Aufgaben neben einander schwierig machen und einigen von uns die Entscheidung abringen eine dieser Aufgaben zurückzulegen.

Zwei unserer Kolleg*innen haben diese für sie schwere Entscheidung getroffen und ihr Betriebsratsmandat zurückgelegt.

Wir wollen uns ganz herzlich bei Sonja Mihal und Jürgen Bauer für die tolle Arbeit und Unterstützung im Betriebsrat bedanken.

Nun möchten wir unser neues Betriebsratsteam vorstellen:

Mittagessen jetzt auch vom Coretto

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Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!

Wir freuen uns, dass wir mit dem Coretto eine Vereinbarung treffen konnten und Sie ab 01. April dort Ihr Mittagessen gegen Abgabe eines Essensbons vergünstigt beziehen können.

Die Essensbons im Wert von je € 4,40 erhalten Sie ab 29. März bei Koll. Claudia Schadauer DW 21 521 und den Kollegen des Arbeiterbetriebsrates DW 22 708 .

Diesen können Sie Montag bis Freitag jeweils zwischen 11.00 und 14.00 Uhr bei der Abholung oder Lieferung Ihres Mittagessens einlösen. Der Differenzbetrag ist in bar zu begleichen.

Wochenmenüs sind zwei Tage im Vorhinein, A la Carte-Menüs ein Tag im Vorhinein unter:

  • 01/ 322 37 08 oder
  • 0664/ 36 23 112 (per WhatsApp möglich)

zu bestellen. Bei der Bestellung werden die Abhol- bzw. Lieferzeiten bekannt gegeben.

Für den Angestellten- und Arbeiter-Betriebsrat der AUVA-Hauptstelle,

Claudia Schadauer und Thomas Hirsch

Anrechnung Vordienstzeiten

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Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!

In den letzten Tagen hatten viele von uns einen Brief mit dem Betreff “Anrechnung von Vordienstzeiten: DO.A” der AUVA im Postkasten. In diesem Schreiben wird mitgeteilt, dass es einen Beschluss gibt die Anrechnung von berufseinschlägigen Vordienstzeiten österreichweit umzusetzen. Zu diesem Zweck wird gebeten alle Unterlagen (Versicherungsdatenauszug, Dienst- und Lehrzeugnisse bzw. Dienstzeitbestätigungen und Lebenslauf) per E-Mail an die HRM zu übermitteln.

Dieses Schreiben hat einige Fragen aufgeworfen, die nun von der Abteilung HRM beantwortet wurden:

  • Wenn von Kolleg*innen keine Unterlagen eingereicht werden – wird die Anrechnung auch anhand der im Personalakt vorliegenden Unterlagen überprüft?

Für eine Bearbeitung hat eine Geltendmachung mit der Vorlage von Unterlagen zu erfolgen.

  • Da der Zeitraum für die Einreichung sehr knapp bemessen ist – wie ist mit Unterlagen umzugehen, wenn diese später eingereicht werden?

Auch nach dem 31.03.2021 einlangende Unterlagen werden bearbeitet werden.

  • Wenn kein Dienstgeber bei anzurechnenden Zeiten gegeben ist (Selbständigkeit) – wird dies auch angerechnet?

Die Anrechnung von selbständigen Zeiten erfolgt gemäß § 13 Abs.1 Z 2 lit. b DO.A – das heißt, wenn die Zeiten als Versicherungszeiten im Sinne der angegebenen Bestimmungen gelten und mindestens 6 Monate ununterbrochen gedauert haben.

  • Was ist mit pensionierten Kolleg*innen – wird denen auch etwas „nachbezahlt“?

Die Erstreckung des Urteils auch auf ausgeschiedene Mitarbeiter*innen muss noch mit der Generaldirektion und dem Rechtsvertreter der AUVA geklärt werden.

Wir bedanken uns für die Beantwortung der Fragen und empfehlen allen Kolleginnen und Kollegen alle Unterlagen auf jeden Fall an die Abteilung HRM zur Überprüfung auf eventuelle berufseinschlägige Vordienstzeiten zu senden.

Für den Angestellten- und Arbeiter-Betriebsrat der AUVA-Hauptstelle,

Claudia Schadauer und Thomas Hirsch