Mittagessen jetzt auch vom Coretto

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Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!

Wir freuen uns, dass wir mit dem Coretto eine Vereinbarung treffen konnten und Sie ab 01. April dort Ihr Mittagessen gegen Abgabe eines Essensbons vergünstigt beziehen können.

Die Essensbons im Wert von je € 4,40 erhalten Sie ab 29. März bei Koll. Claudia Schadauer DW 21 521 und den Kollegen des Arbeiterbetriebsrates DW 22 708 .

Diesen können Sie Montag bis Freitag jeweils zwischen 11.00 und 14.00 Uhr bei der Abholung oder Lieferung Ihres Mittagessens einlösen. Der Differenzbetrag ist in bar zu begleichen.

Wochenmenüs sind zwei Tage im Vorhinein, A la Carte-Menüs ein Tag im Vorhinein unter:

  • 01/ 322 37 08 oder
  • 0664/ 36 23 112 (per WhatsApp möglich)

zu bestellen. Bei der Bestellung werden die Abhol- bzw. Lieferzeiten bekannt gegeben.

Für den Angestellten- und Arbeiter-Betriebsrat der AUVA-Hauptstelle,

Claudia Schadauer und Thomas Hirsch

Anrechnung Vordienstzeiten

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Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!

In den letzten Tagen hatten viele von uns einen Brief mit dem Betreff “Anrechnung von Vordienstzeiten: DO.A” der AUVA im Postkasten. In diesem Schreiben wird mitgeteilt, dass es einen Beschluss gibt die Anrechnung von berufseinschlägigen Vordienstzeiten österreichweit umzusetzen. Zu diesem Zweck wird gebeten alle Unterlagen (Versicherungsdatenauszug, Dienst- und Lehrzeugnisse bzw. Dienstzeitbestätigungen und Lebenslauf) per E-Mail an die HRM zu übermitteln.

Dieses Schreiben hat einige Fragen aufgeworfen, die nun von der Abteilung HRM beantwortet wurden:

  • Wenn von Kolleg*innen keine Unterlagen eingereicht werden – wird die Anrechnung auch anhand der im Personalakt vorliegenden Unterlagen überprüft?

Für eine Bearbeitung hat eine Geltendmachung mit der Vorlage von Unterlagen zu erfolgen.

  • Da der Zeitraum für die Einreichung sehr knapp bemessen ist – wie ist mit Unterlagen umzugehen, wenn diese später eingereicht werden?

Auch nach dem 31.03.2021 einlangende Unterlagen werden bearbeitet werden.

  • Wenn kein Dienstgeber bei anzurechnenden Zeiten gegeben ist (Selbständigkeit) – wird dies auch angerechnet?

Die Anrechnung von selbständigen Zeiten erfolgt gemäß § 13 Abs.1 Z 2 lit. b DO.A – das heißt, wenn die Zeiten als Versicherungszeiten im Sinne der angegebenen Bestimmungen gelten und mindestens 6 Monate ununterbrochen gedauert haben.

  • Was ist mit pensionierten Kolleg*innen – wird denen auch etwas „nachbezahlt“?

Die Erstreckung des Urteils auch auf ausgeschiedene Mitarbeiter*innen muss noch mit der Generaldirektion und dem Rechtsvertreter der AUVA geklärt werden.

Wir bedanken uns für die Beantwortung der Fragen und empfehlen allen Kolleginnen und Kollegen alle Unterlagen auf jeden Fall an die Abteilung HRM zur Überprüfung auf eventuelle berufseinschlägige Vordienstzeiten zu senden.

Für den Angestellten- und Arbeiter-Betriebsrat der AUVA-Hauptstelle,

Claudia Schadauer und Thomas Hirsch

Jobticket – Weitere Information zur Kündigung Ihrer Jahreskarte der Wiener Linien

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Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!

Danke an Kollegen Michael Resch, der und diese Information weitergeleitet hat.

ACHTUNG! Die Jahreskarte muss NICHT schon vor dem Erhalt des Jobtickets gekündigt werden.

Für das Jobticket ist die Kündigung der bisherigen Jahreskarte notwendig.

Die Wiener Linien raten allerdings hier auf den Erhalt der neuen Jahreskarte (=Jobticket) zu warten. Dann ist die Kündigung wie folgt durchzuführen, nur in diesem Fall können die Wiener Linien von der Bearbeitungsgebühr bei vorzeitiger Kündigung absehen:

Die vorzeitige Kündigung einer Jahreskarte kann mit jedem Ende eines Monats unter gleichzeitiger Rückgabe der Jahreskarte erfolgen.

Die Rückgabe ist umgehend nach Erhalt der neuen Jahreskarte bei unseren Info- und Ticketstellen bzw. im Kunden Center Erdberg möglich odermittels eingeschriebener Briefsendung (mit Vermerk “Kündigung“, und Bekanntgabe einer Kontonummer für die Rücküberweisung) an die Wiener Linien GmbH & Co KG – Abteilung Vertrieb und Beratung, 1030 Wien, Erdbergstraße 202 zu senden.

Um Ihnen den Weg zur Post zu ersparen, bieten wir Ihnen derzeit folgende Alternative an:

Zerschneiden Sie Ihre Jahreskarte in zwei Teile, sodass die Jahreskartennummer noch gut sichtbar ist. Machen Sie davon ein Foto und senden Sie dieses mit einem kurzen formlosen Kündigungsschreiben an tarif@wienerlinien.at.

Für den Angestellten- und Arbeiter-Betriebsrat der AUVA-Hauptstelle,

Claudia Schadauer und Thomas Hirsch