Sehr geehrte Kollegin,
Sehr geehrter Kollege,
Während viele unserer Kolleg_innen unter der ersten Hitzewelle des Jahres ganz kräftig stöhnten, ließ die AUVA eine Sozialpartnereinigung, die ihr teuer zu stehen kommen wird – bemerkenswert kalt. Was war passiert? Trotz ursprünglich massiven Widerstand der Arbeitnehmerseite wurde in den letzten Wochen immer konkreter, dass nun doch eine Krankenversicherung (KV) für Selbständige, die aus dem Budget der AUVA finanziert wird, vereinbart wurde. Die Zustimmung der Arbeitnehmerseite, die sich bis zu Letzt gegen diese zweckentfremdete Verwendung aus dem AUVA Budget wehrte, wurde offenbar durch die Erhöhung des Präventionsbudgets um 25 Millionen Euro erreicht. Finanziert soll damit das Präventionsprojekt AUVA-Fit werden. AUVA-Fit wird betriebsspezifische Prävention durchführen und erstmals auch arbeits- und berufsbedingte Erkrankungen präventieren. Rechnet man nun die KV für Selbständige hinzu – dafür wird ein Aufwand von rund 19 Mio Euro veranschlagt – so bedeutet das für die AUVA eine Mehrbelastung von jährlich 44 Millionen Euro.
Jedenfalls sind sowohl mit der KV als auch dem AUVA-Fit 2 Tabus gebrochen. Einerseits wird mit dieser Krankenversicherung eine versicherungsfremde Leistung finanziert, andererseits werden erstmals berufsbedingte Erkrankungen präventiert – der Fuß ist jeweils in der Türe!
Nach einer ersten Einschätzung des AK Verfassungsrechtsexperten Dr. Christoph Lechner könnte die KV für Selbständige verfassungswidrig sein. Die AUVA beginnt noch immer nicht zu schwitzen! Schließlich können nur Betroffene, also in diesem Fall die AUVA selbst, den VfGH anrufen und das wird sie nicht tun.
Aber was bedeutet das nun für das Gesamtbudget unseres Arbeitgebers? Die AUVA erwirtschaftete im Jahr 2011 einen Budgetüberschuss in Höhe von 47 Millionen Euro, das heißt etwas mehr, als die genannten Zusatzbelastungen kosten werden. Als das bekannt wurde, wurden diverse Begehrlichkeiten geäußert. So verlangte die Industriellenvereinigung eine Beitragssenkung und die Grünen wollten (ebenfalls zweckentfremdet und verfassungswidrig), dass aus Mitteln der AUVA Ersatzkräfte für schwangere Frauen, die nicht mehr ihre Tätigkeit ausüben können, finanziert werden. Soll also heißen, dass selbst wenn die nun beschlossen Zusatzbelastungen wieder rückgängig gemacht werden müssten, das vorhandene Geld dennoch nicht in der AUVA verbleiben würde. Als Belegschaftsvertretung muss uns klar sein, dass wir restriktives Sparen – insbesondere beim Personal – nicht tolerieren können, wenn dann das eingesparte Geld – und da gibt es auch aus der Vergangenheit viele Beispiele – in andere oder zweckentfremdete Kanäle fließt! Und da fällt mir doch glatt Change ein – das wird doch wohl auch die AUVA künftig nicht wollen, dass sie die eigene Belegschaft zu Gunsten Anderer belastet!?
ZBR Schwerpunktthema: EDV Schlichtungskommission
Am Anfang stand nach deutschem Vorbild (dort ist das gesetzlich verankert) die ZBR Forderung nach Installierung eines Datenschutzbeauftragten. Schließlich wurden und werden wir Betriebsrät_innen immer wieder mit Themen konfrontiert, die sich um Datenschutzfragen handeln. Wie sicher sind meine Mails? – Kann nachvollzogen werden auf welchen Internetseiten ich war? – Kann meine Arbeit durch, ESRA, ASTRA, EFEU & Co kontrolliert werden? – Wer hat Zugriff auf meinen Dienstplan? Die Frageliste ließe sich wohl endlos fortsetzen. Nun, die AUVA wollte nicht gleich einen eigenen Dienstposten für all diese Fragen schaffen, aber man einigte sich auf die Errichtung einer paritätisch besetzten Schlichtungskommission. Seit dem kümmern sich 2 Arbeitgeber- und 2 Arbeitnehmervertreter um all diese Dinge. Die Kommission tritt quartalsmäßig bzw. auf Antrag eines der Mitglieder zusammen. Die anfallenden Themen / Fragen werden analysiert und schriftlich beantwortet. Werden Missstände bekannt, werden diese an die Generaldirektion weiter geleitet und die Kommission spricht eine Empfehlung aus, wie diese konkreten Missstände am besten bereinigt werden könnten. Jeder Mitarbeiter hat das Recht, die Kommission über eines ihrer Mitglieder (ohne Einhaltung des Dienstweges) persönlich, telefonisch oder per Mail zu kontaktieren, auf Wunsch muss die Kommission Anfragen oder Beschwerden vertraulich behandeln. Die Kommission kann zur Abklärung von Sachverhalten Unterlagen einfordern bzw. Personen zur Befragung ein- oder vorladen.
Hier die Mitglieder der Kommission:
Arbeitgeber:
Dir. Dr. Helmut Köberl Personaldirektor / Jurist
Dr. Thomas Pfeiffer Abteilungsleiter / Jurist
Arbeitnehmer:
Wolfgang Beierl Informatikabteilung / EDV Experte / Betriebsrat
Wolfgang Gratzer Interessensvertretung / Zentralbetriebsratsvorsitzender
Zu den oben gestellten Fragen wäre anzumerken, dass technisch beinahe jede Kontrolle möglich und auch gar nicht zu verhindern ist. Im Rahmen einer umfassenden Betriebsvereinbarung (siehe Intranet) wurden jedoch Spielregeln dazu formuliert. Wer diese Regeln bricht und z. B. unzulässigerweise in Daten eines anderen einsieht, muss mit disziplinären Konsequenzen bis hin zur Entlassung rechnen.
Erste Erfolge verbuchte die Schlichtungskommission beim Thema „Mitarbeiter als Patienten“ So wurden sowohl das System COPAMED (EDV System d. Betriebsarztes und Arbeitsmediziners) als auch die Zugriffsmöglichkeiten in ASTRA (UKH) analysiert und Empfehlungen, die die Datensicherheit maßgeblich verbessern werden, ausgesprochen. Wir freuen uns, dass die AUVA diese Empfehlungen inzwischen in Angriff genommen hat und somit Diagnosen etc. von Kolleg_innen, die zum Betriebsarzt gehen oder in einer unserer Einrichtungen behandelt werden, wesentlich besser geschützt sind.
Zuletzt nutzen auch immer häufiger Betriebsrät_innen das „Instrument“ Schlichtungskommission. So wollte der Grazer BR Vorsitzende Dietmar Magele Aufklärung darüber, warum der Server für die Grazer Parkeinfahrt in Wien steht. Kann dort die Arbeitszeit seiner Kolleg_innen kontrolliert werden? Mein Klagenfurter Kollege Günther Kanduth stellte die Frage, wie lange denn Daten im GraphDi gespeichert werden.
Wenn Sie Probleme, Unsicherheiten oder einen Verdacht in Sachen Datenschutz haben, dann nutzen Sie doch dieses neue Instrument: Die AUVA EDV Schlichtungskommission.
ZBR Themenstenogramm
Standortdiskussion um UKH´s verunsichert die Belegschaft
Diskussion gibt es um gleich 3 der 7 AUVA Unfallkrankenhäuser. So sind zu Letzt immer wildere Spekulationen rund um das UKH Lorenz Böhler (LBK), das UKH Kalwang und das UKH Klagenfurt laut geworden. So sorgte im LBK ein Angebot der WGKK für Verunsicherung. Die Obfrau der WGKK Mag. Reischl bot dem zu Letzt in Diskussion geratenem Haus die Übernahme von bis zu 100 Betten in das Hanuschkrankenhaus ab 2020 an. Dem Vernehmen nach wird dieses Angebot seitens der WGKK allerdings nicht weiter verfolgt. Die Unsicherheit um den, vom zuständigen Primar wiederholt kritisierten, isolierten UKH Standort, bleibt freilich bestehen.
Ins selbe Horn stößt auch der Klagenfurter Primarius. Für die AUVA Anlass genug, einmal mehr (wie oft denn noch?) die Übersiedlung in das LKH Klagenfurt zu prüfen. Leidtragende sind dadurch auch unsere Kolleg_innen aus der Außenstelle. Schließlich wurde auf Grund dieser neuerlichen Verhandlungen mit der KABEG der VOS Beschluss zum Neubau der desolaten Außenstelle ausgesetzt.
Die Situation rund um Kalwang lässt sich mit „In der Obersteiermark nichts Neues“ zusammenfassen. Perspektiven für das mit den wenigsten Arbeitsunfällen ausgestattete Haus werden u. a. durch Gespräche mit der KAGes gesucht.
Und wie ist die Position des ZBR? Wir haben einerseits ein Zukunftskonzept, indem wir uns zu allen Standorten bedingungslos bekennen, das Konzept wurde im Rahmen einer AUVA BR-Konferenz einstimmig beschlossen und ist selbstverständlich mit allen Konsequenzen bindend. Sollte einer unserer UKH Standorte konkret in Frage gestellt werden, wird seitens des ZBR eine außerordentliche BR-Konferenz einberufen, die über die weitere Vorgangsweise entscheiden wird. Andererseits haben wir die verbindliche Zusage der AUVA, dass kein bestehendes Dienstverhältnis auf Grund von Kooperationen aufgelöst wird.
Wollen unsere Kolleg_innen aus den UKH´s von Change nichts wissen?
Den Eindruck könnte man zumindest bekommen, wenn man die aktive Teilnahme am Change Prozess analysiert. Während sich aus der Hauptstelle und den Landesstellen rund 30% der Mitarbeiter_innen in irgendeiner Form aktiv am Change Prozess beteiligt haben, ist dieser Anteil in den RZ etwas niedriger und bricht in den UKH auf rund magere 5% Mitarbeiterbeteiligung ein. Über die Gründe dafür kann nur spekuliert werden. Der Zentralbetriebsrat fordert jedenfalls rasche Umsetzungen von sogenannten Quick Wins (raschen Ergebnissen), um den Change Prozess die nötige Glaubwürdigkeit zu verleihen.
Change Team Kultur fordert Mitarbeiteranwaltschaft
Erste Ergebnisse wurden auch schon in dem von mir geleiteten Change Team „Betriebskultur“ erzielt. So erarbeiteten wir eine „Willkommensmappe“ für neue Mitarbeiter, die sich bei uns in der AUVA eben willkommen fühlen sollen. Ein weiteres Ergebnis ist eine Mitarbeiteranwaltschaft, die ähnlich wie die oben beschriebene Schlichtungskommission zusammengesetzt sein und funktionieren soll. Sie sollte im Sinne einer Mitarbeiter-Ombudsstelle Anlaufstelle für Fragen, Beschwerden (z. B. gegen Vorgesetzte) etc. sein und sich z. B. auch mit Einsprüchen zu Dienstbeschreibungen befassen. Während die „Willkommensmappe“ im Programmkernteam auf große Zustimmung traf, wurde unser zweiter Vorschlag heftig diskutiert – im Kulturteam bleibt das Thema an der Tagesordnung.
ZBR fordert Änderungen und Umdenken bei der Zeiterfassung
Zu den seitens der ZBR Arbeitsgruppe Zeiterfassung (die Betriebsratsvorsitzenden Robert, Lehrer, Michaela Gratzer, Martina Kronsteiner, Karin Ehetreiber und H.P.Kreuzer erarbeiteten Forderungen, gab es eine ausführliche Aussprache in der Generaldirektion zum Thema. Einmal mehr fordern die ZBR Vertreter, dass die Zeiterfassung von einem Kontrollsystem hin zu einem Instrument, das auch für die Gesundheitsberufe mehr Flexibilität bietet, entwickelt werden muss. Geht es nach dem ZBR, soll künftig eine Echtzeiterfassung mit erhöhter Flexibilität durchgeführt werden. Erreicht werden könnte dies, wenn GraphDi durch ein entsprechendes SAP Modul abgelöst wird. Generaldirektor DI Vavken zeigte sich in einer ersten Reaktion gesprächsbereit.
Betriebsvereinbarungen zu Bildung und Mobbing
Schon sehr weit gediehen war eine Betriebsvereinbarung (BV) zum Thema Bildung, aber auch zu einer BV zu Mobbing wurde der AUVA ein fertiger Entwurf übergeben. Nun will die AUVA beide Themen in den Change Prozess einbringen und in den Teams behandeln lassen, um ev. weitere Aspekte zu den Themen berücksichtigen zu können. Anschließend will man wieder mit uns in Verhandlungen treten. Wir hoffen, diese Verzögerung macht sich bezahlt.
Erneuerungen in der EDV wurden gestartet
So ist es Ziel einer seitens der AUVA eingesetzten Arbeitsgruppe, das AUVA Intranet völlig neu zu gestalten. Einerseits soll eine bessere Übersicht zu den diversen Themen erreicht und andererseits soll das Portal inhaltlich erweitert werden. Für den Zentralbetriebsrat wurde ZBR Hans-Peter Kreuzer (US), in die ARGE (Leitung Mag. Wratschko) entsandt. In einem zweiten Projekt beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe mit dem KIS (Krankenhausinformationssystem) / Neu. Über die Fortschritte der ARGE wurde im Intranet ein eigenes Informationsportal eingerichtet.
Wechsel an der Spitze der GPA-djp Gesundheitsberufe
Meinen Rücktritt als Vorsitzender der GPA-djp Gesundheitsberufe im Rahmen einer bevorstehenden Arbeitsklausur kündigte ich im Verlauf der letzten Sitzung an. Grund dafür ist die unerwartet hohe Arbeitsbelastung, die die Funktion des Teamleiters im Change Prozess mit sich bringt. Als Nachfolge für diese wichtige Gewerkschaftsposition habe ich meine Stellvertreterin Martina Kronsteiner vorgeschlagen. Schließlich ist es wichtig, diese Schlüsselfunktion in den Reihen der AUVA zu belassen. Die Wahl findet im Rahmen der oben erwähnten Klausur am 11. Juli statt.
AUVA begründete Partnerschaft mit der oberösterreichischen GESPAG…
…und den Linzer Elisabethinen. Einen entsprechenden Vertrag unterzeichneten OÖ LH Josef Pühringer und Obfrau Renate Römer. Die Kooperation dieser Linzer Partnerschaft umfasst die Bereiche Management, Einkauf, Verwaltung und Technik.
GPA-djp / VIDA Werbeaktion in der AUVA
Jetzt geht´s aber los! Nach einer karenzbedingten Verzögerung wurden die Folder für die AUVA – Gewerkschaftswerbeaktion nunmehr fertig gestellt und mit anderen Werbematerialen den BR Körperschaften zur Verfügung gestellt. Ziel ist es, den Organisationsgrad in allen Bereichen der AUVA spürbar zu erhöhen. Wir ersuchen, die Aktion tatkräftig zu unterstützen, schließlich ist Gewerkschaft vielmehr als nur der beste Rechtsschutz am Arbeitsplatz.
Kaiserwetter beim ZBR Beachvolleyballturnier
Nachdem es BRV Günter Kanduth mit dem inzwischen traditionellen AUVA-ZBR Beachvolleyballturnier in der Klagenfurter Wörtherseearena gelungen ist, einen echten Highlight im ZBR Sportkalender zu setzen, wurden er und sein Organisationsteam heuer auch noch mit Kaiserwetter und einem neuerlichen Teilnehmerrekord belohnt. Nach durchwegs anspruchsvollen Leistungen konnten sich schlussendlich unsere Kolleg_innen aus dem UKH Graz knapp vor den Gastgebern aus Klagenfurt durchsetzen und holen erstmals den Titel. Auch an dieser Stelle – herzlichen Dank für die tolle Organisation.
Ich hoffe, es ist gelungen, Ihnen mit dieser ZBR Mitarbeiterinformation einen Überblick über die Arbeit in AUVA, GPA-djp und Zentralbetriebsrat zu vermitteln. Für Rückfragen stehen Ihnen entweder Ihr Betriebsrat oder auch Ihr Zentralbetriebsrat (Mail: zentralbetriebsrat@auva.at) gerne zur Verfügung!
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Wolfgang Gratzer
für den Zentralbetriebsrat