"Kilometergeld" fixiert: Was sich für Pendler ändert

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Im Ministerrat wurde rechtzeitig vor dem Wahljahr 2013 die Ausweitung der Pendlerförderung beschlossen. Die wichtigsten Punkte im Überblick.Presse

Das erste Wahlzuckerl für 2013 ist beschlossen: Die Regierung hat am Dienstag im Ministerrat die geplante Ausweitung der Pendlerförderung fixiert. Zusätzlich zum bestehenden System der Freibeträge soll künftig pro gefahrenem Kilometer ein Euro als Absatzbetrag beim Finanzamt geltend gemacht werden können – einmal pro Jahr. Profitieren werden künftig auch Teilzeit- und Wochenpendler. Auch für die Niedrigstverdiener gibt es eine Erhöhung. Förderungen gibt es künftig auch für den öffentlichen Nahverkehr. (Quelle: diepresse.com)

SP-Bundeskanzler Werner Faymann sprach von “zwei Effekten”, einerseits würden die Betroffenen finanzielle Unterstützung bekommen, andererseits gebe es auch einen “ökologischen Gesichtspunkt”, sagte er mit Verweis auf das geplante “Job-Ticket”. Geplant ist hier, dass der Arbeitgeber auf freiwilliger Basis dem Arbeitnehmer ein Ticket für den öffentlichen Verkehr zahlt. Im Gegenzug ist dieser Lohnanteil von Lohnsteuer- und SV-Abgaben befreit. Auch Vizekanzler Michael Spindelegger sprach von einem “wirklich großen Schritt”.

Laut dem Plan wird die Pendlerpauschale “um ein “Kilometergeld” ergänzt: Pro gefahrenem Kilometer gibt es künftig einen Euro als jährlichen Absetzbetrag vom Finanzamt zurück. Beträgt etwa der “einfache” Arbeitsweg 30 Kilometer, so bekommt man pro Jahr 60 Euro vom Finanzamt zurück (bzw. zahlt um diesen Betrag weniger Steuern).

Teilzeitpendler können künftig bereits ab einem “Pendeltag” pro Woche die Pendlerpauschale beziehen – und zwar zu einem Drittel der vollen Leistung. Bei zwei Tagen bekommt man zwei Drittel, ab drei Tagen die gesamte Pauschale. Bisher hatte man erst ab 11. Tagen pro Monat Anspruch.

Für Wenigverdiener wird der sogenannte “Pendlerzuschlag” erhöht. Diese Negativsteuer beträgt künftig pro Jahr maximal 290 Euro (anstatt wie bisher 141 Euro).

Bestehen bleibt ungeachtet der Neuerungen das bisherige System der Pendlerpauschale: Dieser, das zu versteuernde Einkommen reduzierende, Steuerfreibetrag beträgt wie gehabt zwischen 372 und 3672 Euro. In Kraft tritt die Neuregelung rückwirkend per 1. Jänner 2013. Der Beschluss wird erst im Februar im Parlament fallen.

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