ZBR MitarbeiterInnen Information

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ZBR MitarbeiterInnen Information veröffentlicht.

Sehr geehrte Kollegin,
Sehr geehrter Kollege,Wolfgang

an diesen heißesten Tagen im Jahr bleibt Zeit, um Sie, zu aus meiner Sicht weitreichenden Neuerungen / Veränderungen und über andere wichtige Themen aus unserer AUVA zu informieren. So beschloss der AUVA Vorstand im Juni jeweils eine Betriebsvereinbarung zu den Themen innerbetriebliche Schlichtungskommission (Fair Play Team) und „Mobbing, Diskriminierung und sexuelle Belästigung“. Beide Betriebsvereinbarungen sollen wesentliche Verbesserungen für betroffene KollegInnen nach sich ziehen. – Weiters plant die AUVA unter dem Arbeitstitel „Governance – Modell“ weitreichende organisatorische Änderungen ihrer innerbetrieblichen Organisationsstruktur. – Für viel Diskussionsstoff in einigen Bereichen der AUVA sorgt auch die Dienstanweisung zur Informationssicherheit und eine damit verbundene Verpflichtungserklärung, insbesondere nachdem der Zentralbetriebsrat (ZBR) die Empfehlung ausgesprochen hatte, diese Erklärung nicht zu unterzeichnen. – Auch im Change Team Kultur tut sich einiges, so konnten zu Letzt drei weitere Konzepte verabschiedet werden. – Vor der großen Hitze waren wir mit einer der größten Hochwasserkatastrophen in der jüngeren österreichischen Geschichte konfrontiert, auch zahlreiche Häuser und Keller unserer KollegInnen waren davon betroffen. AUVA und ZBR werden aus dem Sozialfonds Hilfestellung leisten. – Nachdem die AUVA BetriebsrätInnen ihren ZBR für die nächsten 4 Jahre gewählt haben, hat der Wahlkampf zu den Nationalratswahlen begonnen. Im Fokus leider auch unsere AUVA, die seitens der ÖVP mit einer Forderung nach einer massiven Beitragssenkung konfrontiert ist. – All diese Themen finden Sie in der vorliegenden ZBR MitarbeiterInneninformation.

Die AUVA interne Schlichtungskommission, das FAIR PLAY TEAM

Das CHANGE Team Kultur erarbeitete ein Konzept zur Bildung einer innerbetrieblichen Schlichtungskommission, dem sogenannten Fair Play Team (FPT), das schließlich mit der AUVA verhandelt, in einer Betriebsvereinbarung niedergeschrieben und im Juli Vorstand beschlossen wurde. Für die nächsten Wochen ist nunmehr die Konstituierung geplant.

Grundgedanke des Fair Play Teams ist, dass sich eine aus Arbeitgeber- und ArbeitnehmervertreterInnen paritätisch zusammengesetzte Kommission mit Agenden befasst, die z. B. einen Verstoß gegen das im AUVA Leitbild definierte „Fair Play“ im Umgang Miteinander beinhalten. Das FPT kann von jeder/m einzelnen MitarbeiterIn unbürokratisch (s. unten) kontaktiert werden. Bei Verstößen künftig hin- statt weg zu sehen und Fehlverhalten nicht zu tolerieren, sondern entgegen zu wirken, ist wesentliches Ziel des FPT. Alle eingebrachten Anliegen müssen behandelt und auch beantwortet werden. Ausnahme: Um Denunzierungen nicht Tür und Tor zu öffnen, werden anonym eingebrachte Anliegen nicht behandelt. Bei z. B. Einsprüchen gegen Dienstbeschreibungen wird das FPT von sich aus tätig. Dennoch ist davon betroffenen KollegInnen hiermit empfohlen, das FPT auch persönlich zu kontaktieren und ihre/seine Sicht der Dinge darzulegen.

Womit befasst sich das Fair Play Team (beispielhaft):

  • Versetzungen – auch Versetzungswünsche von KollegInnen
  • Einspruch zu Dienstbeschreibungen
  • Beschwerde gegen Vorgesetzte oder KollegInnen
  • arbeitsrechtlichen Streitfragen – bevor das Arbeits- und Sozialgericht kontaktiert wird, soll im Interesse beider Seiten eine innerbetriebliche Lösung angestrebt und gefunden werden
  • Interpretationsfragen zu Betriebsvereinbarungen
  • Aberkennung des erhöhten Kündigungsschutzes – bevor es zu einer Aberkennung kommen kann, muss das FPT verpflichtend damit befasst werden

Kompetenzen des Fair Play Teams:        

  • Dem FPT sind alle für eine bestimmte Angelegenheit notwendigen Unterlagen (z. B. Personalakt, Korrespondenz etc.) zur Verfügung zu stellen
  • Das FPT hat das Recht, Personen, die in eine Angelegenheit involviert sind, zu laden. Wird der Einladung nicht nachgekommen so handelt es sich um eine Dienstpflichtverletzung, die Konsequenzen nach sich zieht.
  • Nach Prüfung einer Angelegenheit erarbeitet das Fair Play Team Empfehlungen, entweder direkt an den Generaldirektor bzw. an den / die zuständige/n LandesstellendirektorIn, oder ggf. an den Vorstand.
  • Empfehlungen können beispielsweise Verwarnungen, verpflichtende Schulungen, aber auch weitreichende disziplinären Maßnahmen beinhalten.
  • Empfehlungen können aber auch Positionierungen z. B. zur beabsichtigten Aberkennung des erhöhten Kündigungsschutzes oder zum Einspruch zu einer Dienstbeschreibung beinhalten.

Zusammensetzung des AUVA Fair Play Teams:                       

Das Fair Play Team setzt sich aus 3 Arbeitgebervertreter und 3 ZentralbetriebsrätInnen zusammen. Um auch, wenn ein Mitglied z. B. krank oder auf Urlaub ist, möglichst rasch tätig werden zu können, ist für jedes Mitglied auch ein Ersatzmitglied zu benennen. Der Vorsitz wechselt halbjährlich zwischen einem Arbeitgebervertreter und einem Zentralbetriebsrat. Der Vorsitzende beruft die Sitzungen ein und hat z. B. auch die Möglichkeit, ein FPT Mitglied in einer bestimmten Angelegenheit als befangen zu erklären und von einem Ersatzmitglied vertreten zu lassen. Die Mitglieder werden vom Generaldirektor bzw. dem Zentralbetriebsrat bestellt und ggf. abberufen. – Aktuelle Mitglieder des FPT sind:

Arbeitgeber:                                                     Zentralbetriebsrat:

Dir. Dr. Helmut Köberl (FVZ/Personaldir.)         ZBRV  Wolfgang Gratzer (RW)

Dir. Mag. Marina Pree-Candido (LL)         ZBRV Stv. Martina Kronsteiner (UL)

Dir. Mag. Alexander Bernart (FVZ/HVB)        ZBRV Stv. Alfred Goblirsch (LW)

je 3 zu benennende Ersatzmitglieder

Entscheidungsfindung des Fair Play Teams:    

Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen stehen sich oft diametral entgegen. Wie soll / kann es nun bei einer paritätisch besetzten Kommission zu einer mehrheitlichen Entscheidung kommen? Nun, die Mitglieder des Fair Play Teams haben die Aufgabe, Dinge objektiv und nicht nach Interessensgrundsätzen zu durchleuchten und zu bewerten. Es soll über eine Angelegenheit so lange diskutiert werden, bis ein mehrheitlicher Beschluss erreicht wird. Daraus resultierend wird eine gemeinsame Empfehlung erarbeitet. Kann keine Einigung erzielt werden, erstellt das FPT zwei Empfehlungen, Vorstand oder Generaldirektor entscheiden, welcher der Empfehlungen sie nachkommen.

Wie kann das Fair Play Team kontaktiert werden?:      

Grundsätzlich sollte das Fair Play Team nach Information des unmittelbaren Vorgesetzten oder über den Betriebsrat kontaktiert werden. Es ist allerdings auch möglich, dass sich jeder Beschäftigte ohne Einhaltung des Dienstweges direkt an das FPT wendet. Hier wird man allerdings angeben müssen, warum man den eigentlich vorgesehenen Weg nicht eingehalten hat. Das könnte z. B. der Fall sein, wenn es gerade der Vorgesetzte ist, über den man sich beschweren will. Man kann seine Anliegen an das FPT über jedes der sechs ordentlichen Mitglieder (s. oben) einbringen. Verwendet man die noch einzurichtende Mailadresse fairplay@auva.at bekommt jedes FPT Mitglied Ihr Anliegen übermittelt und es wird auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung aufgenommen.

Das Fair Play Team berichtet übrigens regelmäßig über seine Tätigkeit dem Vorstand, schließlich ist es auch Ziel – unter Einhaltung des Datenschutzes – z. B. Fehlverhalten künftig transparent zu machen.

 Ein klares Nein zu Mobbing, Diskriminierung und sexuelle Belästigung

Darin waren sich AUVA und Zentralbetriebsrat einig! Wegen mehrerer aktueller Anlassfälle wurde das Thema auch vom CHANGE Team Kultur aufgegriffen. Schließlich einigten sich AUVA und ZBR auf die Erarbeitung einer Betriebsvereinbarung (BV). Unter Miteinbeziehung von internen und externen ExpertInnen und der Durchforstung von bestehenden BV´s aus anderen Großbetrieben, entstand eine BV, die sich sehen lassen kann! Eingangs wird klargestellt, dass AUVA und ZBR grobes Fehlverhalten wie Mobbing, Diskriminierung und sexuelle Belästigung nicht nur entschieden ablehnen, sondern dass dieses auch sanktioniert wird. Da es oft schwer ist, eine Grenze zu ziehen z. B. zwischen einem normalen Konflikt und Mobbing, werden die oben genannten Fehlverhalten in der BV möglichst genau definiert.

Weiters sollen personelle Strukturen geschaffen werden, die auch dazu geeignet sind, um präventiv tätig werden zu können. Wir haben uns deshalb in der BV darauf verständigt, dass AUVA-weit 5 Präventionsteams eingerichtet und Konfliktlotsen installiert werden.

Präventionsteams: In den 4 Landesstellen und der Hauptstelle werden Präventionsteams gebildet. Sie setzen sich aus einem Arbeitgeber- (Direktor) und einem Arbeitnehmervertreter (Zentralbetriebsrat), einem Arbeitsmediziner und einem Arbeitspsychologen zusammen. In dafür geeigneten Fällen werden auch noch Behindertenvertrauensperson und / oder Gleichbehandlungsbeauftragte/r hinzugezogen. Neben dem oben erwähnten Fehlverhalten ist das Präventionsteam auch für alle Suchtprobleme (s. BV Sucht) und für berufliche Wiedereingliederung (dazu hat ebenfalls das CHANGE Team Kultur ein umfassendes Konzept erarbeitet) z. B. nach Langzeitkrankenständen, zuständig. Das Präventionsteam hat dann die Aufgabe, adäquate Maßnahmen zu erarbeiten und umzusetzen. Die Palette dabei ist breit, vom Angebot einer Mediation oder Supervision, über Versetzungsvorschläge, die besonders bei Mobbing zielführend sein können, bis hin zu Sanktionen, die für Unbelehrbare bis hin zur Entlassung führen können. Für eine/n KollegIn, die/der temporär oder auch langfristig nicht mehr ihre/seine volle Arbeitsleistung erbringen kann, soll ein adäquater Arbeitsplatz gefunden bzw. auch geschaffen werden. Für den ZBR Prämisse dabei ist, dass das nicht zu Lasten der gesunden KollegInnen eines Bereiches passieren darf.

Das Präventionsteam kann von sich aus tätig werden, ist aber auch Ansprechpartner für jede/n MitarbeiterIn die Hilfe, Unterstützung oder auch nur Rat in allen oben angeführten Belangen sucht. Wie auch beim Fair Play Team, darf die Kontaktierung des Präventionsteams zu keinerlei Nachteile für die Betroffenen führen. Eine wesentliche Rolle spielen in diesem Zusammenhang aber auch die Konfliktlotsen.

Konfliktlotsen: Noch in diesem Jahr sollen in allen Einrichtungen und Dienststellen mehrere Konfliktlotsen eingesetzt werden. Konfliktlotsen sind KollegInnen, die besonders geschult werden, eine hohe Akzeptanz in der Kollegenschaft haben, als Vertrauenspersonen gelten und sich freiwillig für diese Tätigkeit (von sich aus) melden. Sie sollen einerseits Problemfälle erkennen, aber insbesondere erste Ansprechpartner zu den genannten Themen sein. Konfliktlotsen sind keinesfalls dazu da, um eigenständig Probleme zu lösen, sondern vielmehr sollen sie Ratsuchende auf bestehende Möglichkeiten aufmerksam machen und zu kompetenten Stellen (z. B. Präventionsteams, Betriebsrat etc.) verweisen. Konfliktlotsen werden zur Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen nur mit Einverständnis des / der Betroffenen tätig werden. Wer Konfliktlotse sein will, kann sich ab Herbst dafür bewerben. Bestellt werden die Konfliktlotsen vom örtlich zuständigen Präventionsteam.

Im Herbst soll im Rahmen einer Kick Off Veranstaltung den Mitgliedern der Präventionsteams (Führungskräfte, BetriebsrätInnen, Arbeitsmediziner und –psychologen) die Betriebsvereinbarung nahe gebracht und im Anschluss daran umgesetzt werden.

Sollten Sie nähere Informationen zum Präventions- oder Fair Play Team wünschen, so kontaktieren Sie mich gerne über zentralbetriebsrat@auva.at oder fragen Sie ganz einfach Ihre/n örtlichen Betriebsratsvorsitzende/n – er/sie war in die Verhandlungen mit eingebunden und kennt sich aus in Sachen Fair Play und Prävention!

Die Betriebsvereinbarungen zu Mobbing, Diskriminierung und sexuelle Belästigung und zum Fair Play Team, indem Aufgaben und Kompetenzen detailliert definiert sind, finden Sie übrigens wie alle Betriebsvereinbarungen im AUVA INTRANET.

ZBR Themenstenogramm

Verpflichtungserklärung zur Dienstanweisung IS-Richtlinien – ein Fall für Fair Play

Vor wenigen Wochen wurde eine nicht ganz einfach lesbare Dienstanweisung zum Datenschutz innerhalb der AUVA ausgesandt. Dass Datenschutz enorm wichtig ist und der dafür verantwortliche Mag. Danninger sich dieses Themas mit großem Engagement widmet, ist eine Sache. Dass eine Reihe von Punkten der Dienstanweisung viele Fragen aufwerfen und dann noch eine Verpflichtungserklärung zu unterschreiben wäre, eine andere. Weil eine Verpflichtungserklärung zu einer Dienstanweisung mehr als ungewöhnlich ist, aber auch weil eben viele Dinge ungeklärt und unterschiedlich interpretierbar sind, hat der ZBR die Empfehlung ausgegeben, diese Erklärung nicht zu unterzeichnen. Nach einer Aussprache mit GD DI Vavken wurde nunmehr vereinbart, dass das Fair Play Team sich in seiner konstituierenden Sitzung der Angelegenheit annehmen und eine gemeinsame weitere Vorgangsweise festlegen soll. Bereichsleiter, die das Eintreiben dieser Unterschriften nach wie vor recht engagiert betreiben, sei ans Herz gelegt, erst die Empfehlung des Fair Play Teams abzuwarten. Eine mögliche Lösung könnte schließlich sein, dass die bereits unterzeichneten Verpflichtungserklärungen wieder retourniert werden müssen.

Das CHANGE Team Kultur geht in die nächste Runde

Drei weitere Konzepte legte das Change Team Kultur nach seiner Sommerklausur vor. Das Konzept zur betrieblichen Wiedereingliederung, es soll u. a. KollegInnen nach Langzeitkrankenstand den Wiedereinstieg ins Berufsleben erleichtern, wurde inzwischen vom CHANGE Programmkernteam verabschiedet und geht mit Jänner im UKH Meidling in den Pilotbetrieb. Ein weiteres Konzept beschäftigt sich mit der Verbesserung der innerbetrieblichen Kommunikation und zeigt z. B. Möglichkeiten auf, wie Informationen zielgerichtet an die Frau / den Mann gebracht werden. Ein drittes Konzept beschäftigt sich mit der einheitlichen Vorgangsweise bei Umstrukturierungen, wie das bei der Bündelung im Bereich der Landesstellen bzw. aktuell bei Coo&Chill der Fall ist. Nun wird sich das CHANGE Team Kultur mit Erfahrungen zur Unkultur innerhalb der AUVA auseinandersetzen. Sollten auch Sie einen Beitrag dazu haben, freue ich mich auf Ihre Mail an CHANGE oder direkt an mich. Nähere Infos dazu finden Sie auf der CHANGE Homepage.

Hilfe für AUVA Hochwasseropfer

„Ein Jahrhunderthochwasser verwüstet Österreich“, so die Schlagzeile der Zeitschrift  PROFIL Ende Mai d. J. Leider waren auch zahlreiche KollegInnen aus der AUVA davon betroffen. Da schnell offenkundig wurde, dass mit den dafür vorgesehenen Mitteln aus dem Sozialfonds kein Auslangen gefunden werden kann, trat der ZBR in Gespräche mit Generaldirektion und Obfrau Römer und stieß dabei auf offene Ohren. Die Sozialfondsmittel werden entsprechend aufgestockt, so dass wir alle betroffenen KollegInnen unterstützen können. Wenn Sie selbst betroffen sind und einen Schaden erlitten haben, der von keiner Versicherung gedeckt ist, kontaktieren Sie Ihren Betriebsrat. Er / sie sagt Ihnen, was erforderlich ist, um zu einem Zuschuss aus dem Sozialfonds zu kommen.

Der Zentralbetriebsrat hat gewählt

Im Rahmen der AUVA BetriebsrätInnenkonferenz Ende Juni d. J., fanden auch die ZBR Wahlen statt. Das Team Wolfgang Gratzer (Sozialdemokratische GewerkschafterInnen) erreicht 9 Mandate, konnte ihre 2/3 Mehrheit damit zwar halten, musste aber ein Mandat an die Liste „Unabhängig“ abgeben. Die AUVA Christgewerkschafter erreichten 3 Mandate und blieben somit unverändert. Ich freue mich, dass ich in meiner Funktion als ZBR Vorsitzender bestätigt wurde, die Wahl dazu fiel, wie auch bei meinen Stellvertretern Alfred Goblirsch (LW), Martina Kronsteiner (UL), Reinhard Niedermaier (RW) und H. P. Grandenti (LS), einstimmig aus. Unser neu in den ZBR gewählte Grazer Kollege Dietmar Magele (UG) wurde zum Schriftführer bestellt. Obfrau KommR Renate Römer und GD DI Vavken, die im Rahmen einer eindrucksvollen Podiumsdiskussion zu Gast bei der Konferenz waren, gratulierten den neu- bzw. wieder gewählten ZentralbetriebsrätInnen.

 Die AUVA steht im Fokus der bevorstehenden Nationalratswahlen  

Die am 29. September stattfindenden Nationalratswahlen werfen ihre Schatten voraus. Es ist keine Besonderheit, dass dabei auch die Sozialversicherung im Allgemeinen und die AUVA im Speziellen im Fokus stehen. Besorgniserregend ist allerdings das Wahlkonzept „Leistbares Leben“, das die ÖVP propagiert und den diversen Medien entnommen werden kann. Schließlich sieht man darin eine Beitragssenkung von derzeit 1,4% auf 1%, also um 0,4% zu unserer AUVA vor. Das entspräche eine Kürzung unseres Budgets um 30% oder 350 Millionen Euro. Obleute und GeneraldirektorInnen wiesen in einem Schreiben an RepräsentantInnen der Bundesregierung und der Sozialpartner darauf hin, dass die AUVA dann nicht mehr in der Lage wäre, eigene Einrichtungen zu führen und ihr Leistungsspektrum drastisch reduzieren müsse. Der Zentralbetriebsrat hat in seiner konstituierenden Sitzung einstimmig beschlossen, dass, wenn nach den NR Wahlen – eine wie dann auch immer geartete Regierung – derartige Maßnahmen in das Regierungsprogramm aufnimmt – Kampfmaßnahmen ergriffen werden, die GPA-djp hat uns dazu grundsätzlich ihre Unterstützung bereits zugesagt.

Alle Nichtgewerkschaftsmitglieder lade ich ein, die Gelegenheit zu nutzen und der Gewerkschaft beizutreten. Informationen dazu bekommen Sie ebenfalls
bei Ihrem Betriebsrat.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit der vorliegenden ZBR MitarbeiterInneninformation einen für Sie interessanten Überblick über die aktuellen Themen in unserer AUVA geben. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne unter zentralbetriebsrat@auva.at zur Verfügung. Ansonsten bedanke ich mich für Ihr Interesse und wünsche Ihnen einen noch angenehmen Sommer.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Wolfgang Gratzer
für die AUVA ZentralbetriebsrätInnen

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