Sozialministerin will Fusion der Kassen mit 1. Jänner starten

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Die Regierung treibt die Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger weiter voran. Die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft und die der Landwirte sollen starten.

SALZBURG. Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) lässt bei der geplanten Zusammenlegung der Kassen nicht locker. In einem Gespräch mit den SN betonte sie, dass die Fusion der Sozialversicherungen mit 1. Jänner 2019 starten werde. „Den Beginn werden die Versicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und die Sozialversicherungsanstalt der Bauern machen“, erklärt die Ministerin. Die Gespräche liefen. Anschließend sollen die Gebietskrankenkassen folgen. Die Zusammenlegung der Sozialversicherungen ist eines der großen Reformprojekte der Regierung und auch heftig umstritten.

Wie die Fusion konkret aussehen wird, dazu wollte der Obmann der SVA, Alexander Herzog, noch nichts sagen: „Die Gespräche laufen noch.“

Allerdings war die SVA auf die Fusionswünsche der Regierung vorbereitet. Entsprechende Pläne waren intern bereits erstellt worden.

Grund dafür war, dass die Zusammenlegung der Kassen schon seit Längerem diskutiert wurde. ÖVP und FPÖ wollen die Zahl der Versicherungsträger auf fünf reduzieren.

Derzeit gibt es 21 Träger in den drei Sparten Pensions-, Unfall- und Krankenversicherung. Für alle drei Bereiche sind nur die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) und die Versicherungsanstalt für Eisenbahn und Bergbau (VAEB) zuständig. Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft deckt die Pensions- und Krankenvorsorge ab, die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) die Kranken- und Unfallversicherung. Die neun Gebiets- und die fünf Betriebskrankenkassen sind für die Krankenversicherung zuständig, für die beiden anderen Sparten die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) und die Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Dazu kommen noch als Spezialfälle die Krankenkassen der freien Berufe, wie etwa die der Notare.

Stattdessen will die Regierung eine gemeinsame Kasse für die unselbstständig Beschäftigten, eine Kasse für die Beamten, eine Kasse für die Selbstständigen und Landwirte, eine Anstalt für die Pensionsversicherung und eine für die Unfallversicherung.

Die Zusammenlegung der Kassen soll vor allem dafür sorgen, dass die Versicherten für ihre Beiträge auch die gleichen Leistungen erhalten. Bisher können diese je nach Kasse voneinander abweichen. Allerdings hat der Hauptverband der Sozialversicherungsträger bereits im vergangenen Jahr damit begonnen, diese zwischen den einzelnen Kassen anzugleichen. Eine Zusammenlegung der Kassen wird, bis sie voll wirksam ist, mindestens zehn Jahre dauern. Ob sie dann wirklich auch Einsparungen bringt, wird man erst sehen. So hat der Rechnungshof, als er die Zusammenlegung der Pensionsanstalt der Arbeiter mit der der Angestellten prüfte, angemerkt, dass es dadurch zu erheblichen Mehrkosten gekommen ist.

 

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