ZBR-Juni Newsletter

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ZBR MitarbeiterInnen Information veröffentlicht.

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

schön langsam kehrt Ruhe ein und wir bewegen uns Schritt für Schritt auf eine Normalität hin, die wir uns auch vor wenigen Monaten nicht vorstellen konnten, die uns jetzt aber nicht mehr so fremd ist. Wirtschaftlich, sozial und politisch werden wir alle noch eine Weile an Corona zu knabbern haben. Und wir werden hoffen müssen, dass uns ähnliche Bedrohungen künftig erspart bleiben. Anderseits – es hätte alles viel schlimmer kommen können. Da reicht ein Blick nach Italien.

Wie rasch plötzlich eingefahrene Geleise verlassen werden können, haben wohl nur Wenige erwartet und noch Weniger konnten sich vorstellen, was auf sie zukommt. Unterricht zu Hause? Wie kann ich denn meinem Kind, das sich auf die Mathematik-Matura vorbereitet helfen, wenn ich selbst mich nicht mehr erinnern kann, wie Integrale aufzulösen sind? Wie soll ich mit einer Siebenjährigen lernen, wenn daneben ein Dreijähriger meine Aufmerksamkeit fordert, was mache ich mit den Kindern am Nachmittag? Wie stelle ich die Pflege für meine Eltern sicher?

Hunderttausende Menschen wurden binnen weniger Tage arbeitslos oder in Kurzarbeit geschickt. Nur findet sich nun so rasch kein Job, in den diese Menschen zurückkehren können. Unternehmen sind teils vorsichtig, teils schlecht ausgelastet. Noch immer sind mehr als 500.000 Menschen in Österreich arbeitslos und 1,3 Millionen Menschen in Kurzarbeit. Die wirtschaftliche Situation in Österreich hat natürlich auch Auswirkungen auf die Beiträge, die an die AUVA überwiesen werden. Das führt zu einem riesigen Loch in den Kassen der AUVA. Die AUVA wird sich an die Politik wenden müssen, wird sich Geld leihen müssen. Und es würde mich wundern, wenn dafür die Politik keine Gegenleistung einfordern würde.

Innerhalb der AUVA konnten wir – dank der Unterstützung und Zusagen der Generaldirektion – die Ängste der Beschäftigten rasch reduzieren. Kein Personalabbau, sogar Rücktritte von vereinbarten Urlauben waren möglich und es gab großzügige Regelungen, wenn jemand bereit war, Zeitausgleich oder Urlaub abzubauen. In diesem Zusammenhang möchte ich mich ausdrücklich bei der Generaldirektion bedanken, bei mehreren Alternativen zumeist jener Möglichkeit nachzugehen, die für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hilfreich war. Danke aber auch an jene unmittelbaren Führungskräfte, die diese Anordnungen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umsetzten.

Der Sozialstaat in Österreich hat die finanziellen Auswirkungen der Krise auf die Menschen abgefangen, und so konnten Renten, Pensionen, Pflege-, Karenz- oder Arbeitslosengelder zeitgerecht an alle Bezieher ausgezahlt werden. Die Gesundheitsversorgung, insbesondere in den Spitälern ist aufrechterhalten geblieben, Strom, Wasser, Müllabfuhr klappten auch in Bundesländern, die zur Gänze unter Quarantäne gestellt wurden. Das ist und war Verdienst jener Menschen, die neuerdings als „systemrelevant“ bezeichnet werden. Diese Menschen haben durch Loyalität, Kreativität, Engagement und Eigenverantwortung die Infrastruktur in Österreich am Leben gehalten und es macht mich stolz sagen zu können, dass hier die Beschäftigten der AUVA dabei waren. Waren die Herausforderungen in den Krankenhäusern, den Rehabilitationszentren und den Verwaltungseinrichtungen auch unterschiedlicher Art: Wir alle haben dazu beigetragen, die Auswirkungen der Krise zu reduzieren.

Und wir alle haben gezeigt, dass wir flexibel mit neuen Aufgaben umgehen können, egal, ob durch die Quarantäne in Tirol, die Übernahme der gesamten Unfallversorgung für Salzburg und Wien, Arbeitszuteilung aus dem Rehabilitationszentrum oder der Verwaltung im nächsten Unfallkrankenhaus, neue Dienstzeiten, etc. Herausforderungen und Problemlösungen gingen Hand in Hand und wurden oft gemeinsam zwischen Direktionen, den örtlichen Führungskräften, Expertinnen und Experten und Betriebsräten festgelegt. Binnen weniger Tage waren 73% der Beschäftigten der Verwaltung im Home-Office. Ein Wert, den kein anderer Sozialversicherungsträger auch nur annähernd erreichte und bei dem vor allem auch unsere EDV-Technikerinnen und -Techniker alle Hände voll zu tun hatten. So wie etwa die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beschaffung mit der Organisation der Schutzausrüstungen.

Die nächste Aufgabe wird sein, dass wir das Erlebte analysieren und daraus die richtigen Schlüsse ziehen. Was haben wir für die Einkaufsstrategie aus Corona gelernt, was für die Bereitstellung von Infrastruktur, was für die „Spielregeln der Arbeit“, für die Kommunikation zwischen den Entscheidungsträgern? Wie wirken sich unsere Erfahrungen auf die Kooperationsprojekte aus, wie auf die Maßnahmen aus dem Vorstandsbeschluss zur Reform der AUVA? In einigen Bereichen wird schon versucht, das Gelernte in die Praxis umzusetzen.

So verhandeln wir derzeit eine neue Betriebsvereinbarung „Mobile Office“, die die BV Telearbeit ersetzen soll. Wenn diese Maßnahme in der Krise so gut gewirkt hat und von vielen Beschäftigten begrüßt wird – wie können wir dann unsere Erfahrungen dauerhaft umsetzen? Eines der Schlagworte in diesem Zusammenhang ist „lebensphasenorientiertes Arbeiten“. Aber auch Flexibilität und die Reduktion des „ökologischen Fußabdrucks“, also einen Beitrag zum Klimaschutz durch Verminderung der Fahrten ins Büro verstehen wir darunter. Aber Mobile Office hat auch Nachteile für die AUVA genauso wie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter . Die gilt es zu verhindern. Wie lassen sich die Vorteile mobilen Arbeitens und jene des Arbeitens im Büro zur Zufriedenheit aller Beschäftigten umsetzen?

Generaldirektor a.D. Dr. Helmut Köberl geht in Pension. Mehr als vier Jahre stand er an der Spitze der AUVA, viele Projekte konnte er initiieren und erfolgreich durchführen. Er sorgte auch für Stabilität in der Organisation, als die AUVA im Jahr 2018 von der Politik unter Beschuss genommen wurde. Davor war er unter Generaldirektor DI Peter Vavken als Personaldirektor schon oft Ansprechpartner der Betriebsräte. Durch die gesetzliche Regelung der türkis-blauen Regierung wurde Dr. Köberl als Generaldirektor im letzten Sommer abberufen und war seit dieser Zeit für die Umsetzung des Programms REFA zuständig.

Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit und wünschen alles Gute im Ruhestand.

Die AUVB nimmt langsam Formen an – auch überraschende                                                     Die AUVB ist jenes Tochterunternehmen der AUVA, das die Verwaltung der Krankenhäuser übernehmen soll. Die beiden Geschäftsführer wurden bestellt und die Verträge zwischen der AUVA und der AUVB wurden in der Sitzung des Verwaltungsrates Ende April beschlossen. Dabei ging es darum, wie die beiden Organisationen ihre Beziehungen zu einander regeln. Der Rahmenvertrag zur Überlassung der Beschäftigten und der von jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter individuell zu unterschreibende Überlassungsvertrag wurden zuvor für den Zentralbetriebsrat von der Arbeiterkammer und den Gewerkschaften GPA-djp und Vida geprüft und deren Empfehlungen bei den Verhandlungen zwischen Zentralbetriebsrat, AUVA und AUVB berücksichtigt.

Bis Ende September 2020 sollen nun die Beschäftigten der Wiener Einrichtungen und des Weißen Hofes in die AUVB überlassen werden. Dabei führte eine Informationsveranstaltung der Geschäftsführer der AUVB in der Hauptstelle zu Irritationen. Denn entgegen der bisher gefassten Beschlüsse der Selbstverwaltung wurde dort verkündet, dass auch der größte Teil der Abteilung HAL in die AUVB wandern wird. Ob dieses Vorgehen mit den bisherigen Beschlüssen gedeckt ist, wird derzeit untersucht. Ich empfehle allen betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Einrichtungen, die zu den Verträgen oder zum Arbeitsrecht Fragen haben, sich an ihren örtlichen Betriebsrat zu wenden.

Die Landesstellen und die Regionen                                                                                                    Die AUVA hat eine Hauptstelle und vier Landesstellen, die im Gesetz festgeschrieben sind. Das lernt jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter bei der Dienstprüfung. Wie lange dieser Satz noch stimmt, kann ich aber nicht sagen. Seit einiger Zeit ist in den Führungsetagen der AUVA immer öfter von einem „Regionenmodell mit den Regionen Ost, Süd und West“ die Rede. Was damit gemeint ist, wurde bisher in keiner offiziellen Sitzung der Selbstverwaltung ausgesprochen. Auch wie die Regionen aufgeteilt werden, scheint „situationselastisch“ zu sein. So gibt es Ansätze, wo Linz zur Region Ost gehört, aber auch solche, wo die Region West vom Bodensee bis an die Stadtgrenze von Bratislava geht, weil Niederösterreich dem Westen zugeschlagen wird. Der Zentralbetriebsrat fordert von der Generaldirektion Aufklärung!

Umziehzeiten werden künftig EU-konform berücksichtigt                                                                       Wer Dienstkleidung tragen muss und diese etwa aus Hygienegründen nicht zu Hause anziehen kann, bekommt die erforderliche Zeit zum Wechseln der Kleidung vor und nach dem Dienst als Dienstzeit angerechnet, sagt der Europäische Gerichtshof in seiner Rechtsprechung. Bei den meisten Diensten war dies auch in der AUVA so geregelt. Es gab aber in allen Unfallkrankenhäusern und Rehabilitationszentren Dienstarten, bei denen dieses Faktum nicht berücksichtigt wurde. Nach langen Verhandlungen, bei denen wir durch die Gewerkschaft GPA-djp sehr unterstützt wurden, konnte nun eine außergerichtliche Einigung erzielt werden. Seit Juni dieses Jahres gibt es die Anweisung an die Kollegialen Führungen, Dienste so zu planen, dass die Umziehzeit in der Dienstzeit berücksichtigt wird. Für die Vergangenheit konnte ebenfalls eine Lösung vereinbart werden: Dienste, die zwischen Jänner 2017 und Februar 2020 absolviert wurden, erhalten einen Wert von je 14 Minuten pro Dienst als Zeitausgleich gutgeschrieben. Die Gutschrift wird je Einrichtung berücksichtigt und sollte sich in einigen Wochen auf Ihren Zeitausgleichskonten finden. Ich bedanke mich in diesem Zusammenhang ganz besonders bei GD Stv. Mag. Pazourek für das Suchen und Finden einer außergerichtlichen Lösung.

Klagen zu Vordienstzeiten endlich rechtskräftig gewonnen                                                       Seit 2016 sind verschiedene Klagen zur erweiterten Anrechnung von Vordienstzeiten, die bei Eintritt in die AUVA vor 2011 nicht angerechnet wurden, von den Betriebsräten der AUVA eingebracht worden. In all diesen Verfahren vertraten Betriebsräte der AUVA bei Gericht ihre Beschäftigten gegen die AUVA. Und alle diese Verfahren wurden von den Betriebsräten in allen Instanzen gewonnen. Besonderer Dank gebührt dafür dem langjährigen Betriebsratsvorsitzenden des UKH Klagenfurt, Günther Kanduth, denn die Verfahren, die er führte hatten immer Leitwirkung für alle anderen Verfahren. Nachdem das OLG Graz nun unsere Klagebegehren für Rechtens erklärte, lenkte die AUVA ein. Die noch offenen Verfahren sollen beendet werden und die Ansprüche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in der Abteilung HRM bereits berechnet. Ein Teil der Ansprüche wird bereits mit dem Juli-Gehalt ausgezahlt. Es kann nur noch wenige Monate dauern, bis alle Anspruchsberechtigten ihr Geld bekommen.

Danke an alle jene, die bei der Gewerkschaft sind!                                                                        Die beiden letzten Themen wären wohl ohne die Unterstützung der Gewerkschaften GPA-djp und Vida und der Arbeiterkammer nur schwer umsetzbar gewesen. Zum einen unterstützen uns Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gewerkschaft bei den Verhandlungen vor Gericht oder bei außergerichtlichen Gesprächen mit der Generaldirektion so, wie sich die AUVA die Unterstützung ihres Anwaltes holte. Im Gegensatz zur AUVA können aber Betriebsräte nicht so einfach hohe Geldsummen für anwaltliche Beratungen lockermachen, stammt das Geld, womit man Anwälte bezahlen müsse ja aus der Betriebsratsumlage jeder einzelnen Mitarbeiterin und jedes einzelnen Mitarbeiters. Und Gerichtsverfahren sind langwierig und teuer. Gutachten müssen eingeholt und Zeugen befragt werden, dann noch die Gerichtsgebühren und im Fall einer Niederlage auch die Kosten für den gegnerischen Anwalt. Bei allen Verfahren hatten wir den Rechtsschutz der oben beschriebenen Partner. Selbst wenn wir also die Verfahren verloren hätten, wären die Kosten nicht auf die Beschäftigten zurückgefallen, sondern von den oben beschriebenen Organisationen übernommen worden.

Gewerkschaften leben von den Beiträgen ihrer Mitglieder! Dass diese Leistungen für uns Beschäftigte in der AUVA erbracht werden, ist nicht selbstverständlich. Sich für diese Leistungen durch eine Mitgliedschaft zu bedanken, ist gelebte Solidarität. Danke daher an alle Mitglieder. Und an die Nichtmitglieder eine Frage: Schon einmal über den Beitritt nachgedacht? Beispielsweise, wenn durch die Gehaltsverhandlungen mehr Geld auf ihr Konto kommt? Oder Jetzt? Dein Betriebsrat hat ein Anmeldeformular für dich parat!

Betriebsvereinbarungen                                                                                                                   Bereits Anfang Juni wurde die BV Privatpatienten im Verwaltungsrat behandelt und in neuer Form verlängert. Der Überarbeitungsbedarf war nicht besonders groß, aber die Betriebsvereinbarung wurde damit an neu abgeschlossene Verträge der AUVA angepasst. Eine fundamentale Überarbeitung erfuhr die BV Mobile Office, die Nachfolgerin der BV Telearbeit. Durch Corona wurden hier sowohl eine Menge Erfahrungen gemacht als auch die Haltung der AUVA in vielen Ansätzen geändert. Und beides spiegelt sich nun in der Betriebsvereinbarung. Ziel der Betriebsvereinbarung ist es, dass mehr Personen die Möglichkeit erhalten sollten, regelmäßig von anderen Arbeitsorten aus tätig zu sein, sei es für ein, zwei, drei oder vier Tage die Woche. Wesentlich ist nicht mehr eine maximale Quote, sondern das Gefühl und Gespür der Führungskraft, wie die Arbeiten im jeweiligen Bereich am besten erledigt werden können. Wir sind zuversichtlich, dass viele Führungskräfte die sich bietenden Chancen ergreifen werden. Unterstützung für diese Gruppe wurde von der AUVA zugesagt und wird auch von den Betriebsräten bei Bedarf gerne gegeben.

Umstrukturierung der AUVA voll im Gange                                                                                         Kaum eine Sitzung des Verwaltungsrates, in der nicht das Organigramm der AUVA neu beschlossen wird. Grund dafür sind Änderungen auf der Ebene der Abteilungen. Nach mehreren Zusammenschlüssen von Abteilungen wie etwa der HPA und der HPE zur HRM oder von HAI und HTR zur IKT wurde auch die HGO von einer Abteilung in eine Stabstelle umorganisiert und in Teilen zu anderen Abteilungen dazugegeben. Ende Juni wurde nun die Teilung der Prävention in zwei Abteilungen beschlossen. Sowohl Führungskräfte als auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bei solchen organisatorischen Veränderungen wirklich gefordert. Von Seiten des Zentralbetriebsrates werden wir genau schauen, ob die Ziele, die diese Umstrukturierungen verfolgen auch erreicht werden.

Außendienstzulage trotz Corona-bedingten Ausfällen nachbezahlt                                           Corona hat schlagartig die Außendienstaktivitäten der Beschäftigten in der AUVA beendet. Damit konnten viele Kolleginnen und Kollegen die erforderliche Anzahl an Außendiensten im ersten Quartal nicht erreichen. Dem Zentralbetriebsrat ist es in Verhandlungen mit der Generaldirektion gelungen, dass diese Zulage für das erste Quartal aliquot berechnet wird und so ein großer Teil nun doch nachträglich ausbezahlt wird.

Personenwechsel im ZBR                                                                                                                       Drei langjährige Betriebsratsvorsitzende sind in den letzten Monaten in den Ruhestand gegangen. Den Beginn machte mein Stellvertreter, Kammerrat Reinhard Niedermaier, Vorsitzender des Arbeiterbetriebsrates am Weißen Hof. Ihm folgte Svetlana Hofmeister nach. Ende April ging Robert Lehrer, Betriebsratsvorsitzender des gemeinsamen Betriebsrates in Tobelbad in die Freizeitphase. Ihm folgte Karlheinz Strutz als Vorsitzender. Und auf Günther Kanduth, Vorsitzender des Angestelltenbetriebsrates im UKH Klagenfurt folgte Beate Kitz. Für die drei „Neuen“ war es sicher in den letzten Monaten kein leichter Start, den sie aber alle bravourös meisterten. Wir wünschen ihnen alles Gute für ihre Tätigkeit als Betriebsratsvorsitzende und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit im Zentralbetriebsrat. Den ausgeschiedenen Kollegen wünschen wir viel Gesundheit und Lebensfreude im Ruhestand. Wir freuen uns, euch alle bei der Sitzung im September wieder zu sehen, euch gebührend aus dem ZBR zu verabschieden und auf euren neuen Lebensabschnitt anstoßen zu können.

Als Sprecher der Arbeiterinnen und Arbeiter in der AUVA und als mein Stellvertreter wurde Thomas Hirsch gewählt, der Betriebsratsvorsitzende der Arbeiter in der Hauptstelle. Er folgt in diesen Positionen Reinhard Niedermaier nach und es ist für die Arbeiterinnen und Arbeiter der AUVA eine besondere Auszeichnung, dass Thomas als einziger Vertreter der Vida in das Präsidium der GPA-djp gewählt wurde und somit als oberster Vertreter der Arbeiterinnen und Arbeiter aller Sozialversicherungen bei den Kollektivvertragsverhandlungen fungiert. Gratulation dazu!

Sommer 2020                                                                                                                                            Liebe Kollegin, lieber Kollege, nachdem die erste Welle überstanden ist, hoffe ich, dass wir alle einen erholsamen und wohlverdienten Sommerurlaub verbringen können, dass wir gestärkt in die kühlere Jahreszeit übergleiten können, hoffentlich mit ruhigem Wellengang.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und Ihren Angehörigen einen schönen Sommer und bedanke mich für Ihr Interesse am ZBR-Newsletter.

Mit kollegialen Grüßen                                                                                                                              Erik Lenz

 

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