ZBR-November Newsletter

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ZBR MitarbeiterInnen Information veröffentlicht.

Liebe Kollegin,
lieber Kollege,

wenn die Tage im Herbst kürzer werden, beginnt die Zeit der Kollektivvertragsverhandlungen. Den „großen Auftakt“ dieser Verhandlungen machen traditionell die Metaller. Ihre Ergebnisse sind oft die Orientierung für alle anderen Branchen. Auch bei uns werden diese Verhandlungen und deren Ergebnisse genau beobachtet. Manche Kolleg:innen haben schon die Auswirkungen erster Warnstreiks der Beschäftigten dieser Branchen gemerkt, beispielsweise als Donnerstag in der Nähe der neuen Hauptstelle gestreikt wurde und sich der Weg zum Arbeitsplatz dadurch deutlich verlängerte. Ich bitte hier um Solidarität mit den Streikenden! Wie gesagt wirkt sich das Ergebnis dieser Berufsgruppe auf sehr viele Branchen aus. Je höher deren Abschluss ist, desto eher erreichen auch wir die Forderungen unserer Beschäftigten.

Kollektivvertragsverhandlungen in der Sozialversicherung

Wir stecken schon mitten in diesen Verhandlungen. Wie in jedem Jahr haben sowohl die
Dienstgebervertreter als auch wir Vertreter der Beschäftigten eine umfangreiche Liste mit
Forderungen vorbereitet. Wie in jedem Jahr werden weder die eine noch die andere Seite alle ihre Forderungen durchbringen können und so wird eben um einen Kompromiss gerungen. Da es sich dabei um Texte in einem Kollektivvertrag handelt, kann jedes Wort, jedes Satzzeichen den Unterschied zwischen einer guten und einer schlechten Regelung ausmachen. Im heurigen Jahr haben wir alle Gewerkschaftsmitglieder befragt, welche Ziele wir verstärkt verfolgen sollen. Mehr Freizeit? Mehr Geld? Sowohl, als auch? Schon jetzt zeichnet sich eine hohe Beteiligung dieser Befragung ab, wofür ich mich sehr bedanken möchte. Wir werden den Auftrag unserer Gewerkschaftsmitglieder natürlich ernst nehmen und versuchen, ihre Forderungen zu transportieren und im Endeffekt möglichst zu erfüllen.                              Die eigentlichen Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite werden von einem kleinen Gremium geführt, in dem auf Seite der Beschäftigten neben den betreuenden Sekretär:innen der GPA und der Vida acht Personen aus den fünf Sozialversicherungsträgern teilnehmen. Dabei stellt niemand so viele Verhandler:innen wie wir AUVA-Vertreter, denn Thomas Hirsch ist Verhandlungsleiter aller Arbeiter:innen in der Sozialversicherung, Martina Kronsteiner die Leiterin der Arbeitsgruppe Gesundheitsberufe in der gesamten Sozialversicherung und ich bin ebenfalls in die Verhandlungen involviert.

Datenschutz

Über die Suche nach bestimmten Emails, welche von der AUVA durchgeführt wurde und über
welche ich im Sommer informierte, gab es mündliche Berichte in den letzten Sitzungen im
Verwaltungsrat. Vorweg gesagt: Die Selbstverwaltung hat den Auftrag gegeben, die
Sache zu überprüfen, um die Rechte der Mitarbeiter:innen zu sichern. Ein Ergebnis dieser
Prüfung liegt uns noch nicht vor. Die AUVA hat einen Anwalt damit beauftragt, die Sachverhalte
aufzuklären, dieser hat seine Einschätzung in einem Gutachten zusammengefasst, das aber uns
Betriebsräten leider – so wie der interne Analysebericht – nicht zur Verfügung gestellt wurde.
Zusätzlich haben die Datenschutzbehörde und das Sozialministerium Anfragen an die AUVA gestellt. Derzeit ermittelt die Datenschutzbehörde, ob Datenschutzverletzungen vorliegen. Wie lange dieses Verfahren dauern wird und welche Ergebnisse es bringt, kann nicht abgeschätzt werden. Wenn man sich vor Augen führt, dass etwa Ermittlungen einer Staatsanwaltschaft in Strafsachen ohne weiteres jahrelang dauern können, muss man auch hier den zuständigen Behörden Zeit geben. Wir hoffen natürlich, dass sich herausstellt, dass keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter:innen durch ihre Arbeitgeberin vorliegen. Wir werden weiter berichten.

COVID-Impfungen für alle Interessierten

Nachdem es im Frühjahr in ganz Österreich an Impfstoffen mangelte, steht nun ausreichend Impfstoff zur Verfügung. Nach Rücksprache mit unserem ärztlichen Leiter kann ich nun informieren, dass somit nicht nur für das Personal in den Einrichtungen, sondern auch für Kolleg:innen in angrenzenden Landes- oder Außenstellen die Impfungen in den eigenen
Häusern durchgeführt werden können.                                                                                        Nach Rücksprache mit   Personen zu immunisieren. Bitte nehmen Sie Kontakt mit den Arbeitsmediziner:innen in Ihrem Betrieb auf, wenn Sie sich impfen lassen wollen oder nutzen sie eine der anderen Impfmöglichkeiten.

Zentralbetriebsratswahlen auf der Betriebsrät:innenkonferenz

Bei der Mitte November stattfindenden Betriebsrät:innenkonferenz werden die Wahlen des
Zentralbetriebsrates sowohl der AUVA als auch der AUVB abgehalten. Wahlberechtigt sind dabei die jeweiligen Betriebsrät:innen, die stellvertretend für die Beschäftigten wählen. Die letzte Wahl in der AUVA fand im März 2017 statt, spätestens nach fünf Jahren muss von Gesetzes wegen gewählt werden. In der AUVB konstituierten sich nach der Betriebsratskörperschaft in der Region „Ost“ nun auch die Körperschaften in den Regionen „West“ und „Süd“. Während in der AUVA ein Zentralbetriebsrat schon lange eingerichtet ist, wird ein solcher in der AUVB also zum ersten Mal gewählt. Dass wir beide Wahlen gemeinsam durchführen ist wohlüberlegt. Die Vorgehensweise soll einerseits zeigen, dass die Körperschaften geschlossen auftreten und sorgt andererseits für Einsparungen gegenüber getrennt abgehaltenen Konferenzen und Wahlen. Auf Grund der aktuellen Infektionszahlen werden wir natürlich ein strenges Präventionskonzept bei der Konferenz und bei den Wahlen verfolgen.

Erfolgsbilanz des Zentralbetriebsrates in den letzten Jahren

Wahlen sind immer auch ein Zeitpunkt, an dem man an die vorangegangene Periode zurückdenkt. Intensive viereinhalb Jahre liegen hinter uns. Und es gibt wirklich einiges, was wir berichten können:

  • Die Zerschlagung der AUVA wurde verhindert
  • Die Mittel und die Leistungen des Sozialfonds konnten deutlich erhöhen werden
  • Erfolgreich Gehaltserhöhungen wurden verhandelt
  • Klagen wurden gewonnen (z.B. Anrechnung Vordienstzeiten)
  • Moderne Betriebsvereinbarungen wurden abgeschlossen
  • Die Corona-Regeln wurden Mitarbeiter:innen freundlich gestaltet
  • Bei Umstrukturierungen wurde den Kolleg:innen geholfen (z.B. AUVB, SALK)
  • Die Leistungen der Pensionskassa wurden verbessert

All diese Erfolge sind nur möglich durch das gute und geschlossene Auftreten der Vertreter des Zentralbetriebsrates über alle fraktionelle Grenzen, über alle Einrichtungen, Altersgrenzen oder sonstige Merkmale hinweg. Nach intensiven und teils kontroversen Diskussionen im Zentralbetriebsrat hat bei uns immer der Konsens gesiegt und alle Beteiligten zogen dann nicht nur an einem Strang, sondern auch in dieselbe Richtung. So konnten wir auch selbstbewusst und koordiniert den Vertreter:innen der AUVA, Politiker:innen oder der Bevölkerung gegenübertreten. Ich möchte allen Mitgliedern im Zentralbetriebsrat und allen Vertretern der Beschäftigten in den örtlichen Betriebsrratskörperschaften für diese letzten viereinhalb Jahre danken!

Kooperationen mit der PVA und dem Dachverband

Vier Mitarbeiter:innen der AUVA wurden vor einigen Monaten an die PVA überlassen, da die AUVA im Zuge des nun abgeschlossenen Umzugs in die neue Zentrale am Wienerberg Teile der Druckerei schloss. Im Gegenzug wurden 19 Kolleg:innen aus dem Dachverband der Sozialversicherung von der AUVA übernommen und an die AUVB weiterüberlassen. Durch diese Konstellation behalten alle betroffenen Kolleg:innen alle Rechte, die in der Dienstordnung vorgesehen sind. Man sieht, dass der Umbau der Sozialversicherung sich nicht nur auf die AUVA auswirkt, sondern auch andere Träger der Sozialversicherungsfamilie erfasst. Auch wenn es manchmal nicht leicht ersichtlich ist, aus welchem Grund eine Veränderung in und zwischen den Trägern stattfindet, konnten bei der AUVA bisher immer Lösungen für die Mitarbeiter:innen gefunden werden, die Schlechterstellungen verhindern. Wir hoffen, dass wir diesen – für die betroffenen Mitarbeiter:innen – wichtigen Schritt auch bei künftigen Veränderungen immer durchsetzen können.

Quo vadis AUVB?

Gesetzlich gefordert und per Errichtungserklärung definiert, soll die Aufgabe der AUVB die Verwaltung der eigenen Einrichtungen, also der Krankenhäuser der AUVA sein. In letzter Zeit kommt allerdings der Gedanke auf, die AUVB würde zu einem Spezialisten für „eh ois“ umfunktioniert. Nachdem die Poststellen der Landesstelle Wien und der Hauptstelle in die AUVB transformiert wurden und das Facilitymanagement des Dachverbandes inklusive deren Mitarbeiter:innen übernommen wurde, soll nun auch angeblich die Organisation des Arbeitnehmerschutzes für die ganze AUVA der AUVB übertragen werden. Wo das hinführt und welche Strategie dahintersteckt, wurde uns Betriebsräten noch nicht erklärt.

Was allerdings fixiert wurde, ist der Aufsichtsrat der AUVB. Die Errichtung dieses Gremiums wurde in der letzten Sitzung des Verwaltungsrates beschlossen. Denn da die AUVB dauerhaft über dreihundert Mitarbeiter:innen haben wird, ist dieser gesetzlich vorgeschrieben. Das Gremium wird künftig mit jeweils drei Vertreter:innen der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerkurie und mit drei Vertreter:innen der Beschäftigten besetzt. Für die Beschäftigten werden Gerlinde Kraxner, Betriebsratsvorsitzende der AUVB in der „Region Süd“ und Thomas Hirsch, Betriebsratsvorsitzender der AUVB Region „Ost“ sowie ich die Interessen in diesem ehrenamtlichen Gremium übernehmen. Die Auswahl der Personen soll die Interessen der Beschäftigten in allen Anliegen der AUVB und im Zusammenspiel mit der AUVA bestmöglich abdecken.

Dass die „Region West“ nicht im Aufsichtsrat vertreten ist, darf nicht abwertend verstanden werden. Natürlich werden wir alle Interessen aller Beschäftigten in Österreich vertreten. Allerdings ist die Anzahl der Belegschaftsvertreter:innen gesetzlich normiert. Gerne hätten wir mehr Mitglieder im Aufsichtsrat, denn diese haben ein wichtiges Recht, dass den Betriebsräten in der Sozialversicherung gesetzlich fehlt: Sie sind stimmberechtigt, während in der Sozialversicherung nur ein Beratungsrecht gegeben ist.

Nächstes großes Bauprojekt beschlossen

In den nächsten Jahren ist von einer regen Planungs- und Bautätigkeit in der AUVA auszugehen. Neben diverser kleinerer Bautätigkeiten wie etwa dem Umbau der Personalwohnungen beim Lorenz-Böhler-Krankenhaus in Büroräume und der Sanierung eines Altbaus in Wien, wurde auch in der letzten Sitzung des Verwaltungsrates ein Neubau beschlossen. Auf dem Gelände des UKH Meidling soll ein Rechenzentrum gebaut werden, in dem Dienstleistungen für alle Sozialversicherungsträgern erbracht werden sollen.

Damit sind derzeit folgende große Bauvorhaben in der Vorbereitung:

  •  Neubau UKH Klagenfurt
  •  Neubau UKH Salzburg
  •  Neubau für die Übersiedlung des Weißen Hofs nach Meidling
  •  Rechenzentrum Meidling

„Yo, wir schaffen das“, sagte einst Bob der Baumeister.

Kooperationen der UKHs mit Partnern

Zu den bereits bekannten Kooperationen einiger Krankenhäuser ist nun eine grundsätzliche
Absichtserklärung der Kooperation zwischen dem UKH Linz und dem Kepler-Universitätsklinikum Linz dazugekommen. Die Kooperationsvereinbarung ist allerdings noch nicht sehr konkret ausformuliert. Sie definiert lediglich das Ziel, bei Änderungen abgestimmt zwischen den Partnern vorzugehen und Synergien zu finden, sieht aber derzeit weder konkrete Maßnahmen noch Termine vor.

Eine bereits detailliertere Kooperation soll 2022 zwischen dem Lorenz-Böhler-Krankenhaus und den „Elisabethinen Linz – Wien beginnen, die einen Teil der Betten in eine Remobilisierungs- und Nachsorgestation („RNS-Betten“) umwandeln werden. Zusätzlich soll das traumatologische Angebot am Standort um ein „Zentrum für ambulante Erstversorgung“ erweitert werden, das in Kooperation mit der Stadt Wien geplant ist. Da es sich hier um keine Kernkompetenzen der AUVA handelt, ist eine Kooperation mit weiteren Partnern natürlich erforderlich. Eine neue Herausforderung für die AUVA und für uns Betriebsräte. Auch ein kleiner tagesklinischer Bereich ist geplant. Die Übersiedlung und der Neubau des Spitals beim Donauspital, der schon vor einiger Zeit beschlossen wurde, werden also nicht weiterverfolgt. Wir warten gespannt auf die erforderlichen folgenden Beschlüsse zu dieser – für die AUVA neuartigen – Kooperation. Von Seiten des Betriebsrates des LBK und des Zentralbetriebsrates haben wir den Kontakt zu den Projektpartnern bereits gesucht und können von ersten konstruktiven und wertschätzenden Gesprächen mit diesen Organisationen berichten. Man sieht, dass die Vertretung der Interessen der Beschäftigten sich auch in einer so frühen Projektphase nicht auf die AUVA beschränkt. Bei diesem Projekt ist zu erwarten, dass die geplanten Änderungen ebenfalls zu größeren Umbauarbeiten führen werden. Ein weiteres großes Bauvorhaben steht an. Da freut sich die Bauindustrie.

Nachnutzung am Weißen Hof durch privaten Betreiber?

Schon Ende Juni berichtete der Generaldirektor dem Verwaltungsrat ein Konzept zur Nachnutzung der Liegenschaft in Klosterneuburg für den Zeitpunkt der Übersiedlung des Weißen Hofs nach Meidling. Wie schon berichtet, garantiert die AUVA allen Mitarbeiter:innen einen Arbeitsplatz in den anderen Häusern der AUVA. Das Umsetzungskonzept, das momentan für den Weißen Hof ausgearbeitet wird, sieht vor, dass ein privater Betreiber gesucht wird, der den Weißen Hof nach der Übersiedlung der AUVA übernimmt. Um die Suche nach einem solchen Betreiber zu erleichtern, will man diesem ein lukratives Angebot machen: Sowohl die AUVA als auch die PVA und das Land Niederösterreich garantieren ihm eine gewisse Auslastung, indem sie Patienten dort hinschicken oder zumindest Zahlungen in diesem Ausmaß leisten. Details dazu sind zurzeit in Verhandlung, ein Beschluss wird vorbereitet. Für mich stellt sich eine politische Frage: Wenn man einem privaten Betreiber so eine Auslastung garantiert, dass der Betrieb des neuen Rehazentrums auf jeden Fall wirtschaftlich geführt werden kann, warum betreibt man dann diese Einrichtung als Sozialversicherung nicht selbst? Denn wenn man davon ausgeht, dass ein privater Betreiber nicht nur das Interesse hat, zum Selbstkostenpreis anzubieten, sondern möglicherweise auch was verdienen will, kann das wohl nur auf Kosten der Beschäftigten oder der Patient:innen gehen, oder?

Auszahlung der Ansprüche aus den gewonnenen Klagen zu den Vordienstzeiten

Nach aktuellen Auskünften aus der HRM bemühen sich die dort beschäftigen Kolleg:innen nach Leibeskräften, den Plan für die Auszahlungen zu halten. Momentan ist geplant, am Ende des
Quartals, also mit Überweisung der Jänner-Zahlung die Ansprüche der DO.A. Beschäftigten zu erfüllen. In weiterer Folge sind die in der DO.C und DO.B Beschäftigten dran, auch sie werden, wenn deren Eintrittsdatum vor dem 1.6.2017 liegt, um Übermittlung ihrer Unterlagen gebeten werden. Die später eingetretenen Kolleg:innen haben – wie schon berichtet – die Möglichkeit, selbst einen Antrag zu stellen, um ihre Vordienstzeitenanrechnung überprüfen zu lassen. Ich ersuche aber darum, die in der HRM beschäftigten Kolleg:innen nun einmal arbeiten zu lassen. Niemand verliert Ansprüche, wenn zugewartet wird, aber die Kolleg:innen in der HRM gewinnen Zeit, um die anstehenden Aufgaben korrekt und ungestört abzuarbeiten. Übrigens werden alle Ansprüche momentan ohne Zinsen ausbezahlt. Das liegt daran, dass noch nicht klar ist, welcher Zinssatz für welche Zeiträume anzusetzen sind. Geklärt soll dieser Aspekt mit einem Gutachten werden. Der Dachverband beauftragte einen Universitätsprofessor mit dem Gutachten, aber dessen Erkenntnisse sind schon seit langer Zeit ausständig. Sollte uns nicht heuer noch ein Angebot gelegt werden, werden wir wohl auch hier die AUVA klagen müssen. Nicht GEGEN die AUVA, sondern FÜR ihre Beschäftigten.

Klage Umziehzeiten gewonnen!

Die Bilanz des Zentralbetriebsrates: In zahllosen Klagen hat der Zentralbetriebsrat die Beschäftigten in den letzten Jahren der AUVA vertreten. Eine der letzten Klagen war jene, dass die AUVA die Umziehzeiten der Beschäftigten in unseren Einrichtungen anzuerkennen hätte für jene Dienste, die über sechs Stunden gedauert haben. Die Zeiten für kürzere Dienste konnten wir außergerichtlich klären, bei der anderen Gruppe lenkte die AUVA nach einigen gerichtlichen Verhandlungen jetzt ein und ist endlich bereit, einen sehr großen Teil unserer Forderungen zu erfüllen. Hunderte Kolleg:innen werden daher Zeiten gutgeschrieben bekommen und damit durch die Bemühungen des Zentralbetriebsrates das erhalten, was ihnen rechtlich zusteht.
Die Vertretung unserer Kolleg:innen in solchen Angelegenheiten gegen die AUVA stellt sich als eine der zeitaufwendigsten Tätigkeiten des Zentralbetriebsrates dar. Verhandlungen, Interventionsschreiben, Klagen, Gerichtsverhandlungen und die dazwischen stattfindenden Gespräche wollen gut vorbereitet sein, damit ein Erfolg möglich ist. Aber der Erfolg gibt uns recht.

REFA Leistung

Seit einiger Zeit hört man von Vertretern der Generaldirektion immer wieder, dass die großen
Reorganisationen der AUVA (manche Vertreter:innen der Generaldirektion sprechen sogar von der größten Reorganisation der letzten 130 Jahre) nun abgeschlossen seien und die AUVA und deren Beschäftigten damit in ruhigeres Fahrwasser kommen würden. Umso unverständlicher ist es für uns dann, wenn wir erfahren, dass in den Leistungsabteilungen in Kürze ein Projekt zur Umstrukturierung gestaltet werden soll.

Genauere Umstände können wir noch nicht dazu sagen, die betroffenen Körperschaften wurden von der AUVA noch nicht über die geplanten Maßnahmen informiert, was aber bald – noch vor Projektbeginn – erfolgen soll.

Nach viereinhalb Jahren als Vorsitzender des Zentralbetriebsrates verabschiede ich mich nun von Ihnen, da wie beschrieben, nun erst einmal demokratische Wahlen abgehalten werden, die zeigen werden, wie sich der neue Zentralbetriebsrat zusammensetzt. Die konstituierende Sitzung des neuen Gremiums wird im Dezember stattfinden.

Ich bedanke mich für Ihre Loyalität, ihre Unterstützung und Ihr Interesse an diesen Aussendungen und wünsche Ihnen alles Gute.

Erik Lenz

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