Sind Sie vom Hochwasser betroffen? Hier finden Sie eine kurze Information des Betriebsrates.
Autorenarchiv: claudiaschadauer
Dienstverhinderung bei Unwetterschäden/Hochwasser
Der Arbeitsplatz kann infolge starker Unwetterschäden nicht erreicht werden! Das eigene Haus steht unter Wasser! Im überschwemmten Betrieb fallen Aufräumarbeiten an! – Inwieweit bin ich zur Arbeitsleistung verpflichtet, und verliere ich – wenn ich nicht arbeite – meinen Entgeltanspruch?
Eine abschließende Antwort auf diese Fragen gibt es leider nicht! Es ist stets im Einzelfall zu prüfen und zu entscheiden!
Aber zumindest ein paar grundsätzliche Dinge können gesagt werden:
§ 8 Absatz 3 Angestelltengesetz regelt den Entgeltfortzahlungsanspruch bei Dienstverhinderung aus wichtigem Grund.
Angestellte behalten ihren Entgeltanspruch, wenn sie durch wichtige, ihre Person betreffende Gründe ohne ihr Verschulden während einer verhältnismäßig kurzen Zeit an der Leistung ihrer Dienste verhindert sind.
Sind Angestellte wegen Unwetterschäden von ihrem Arbeitsplatz abgeschnitten, wird im Regelfall trotzdem Entgelt zustehen. Dasselbe gilt, wenn Angestellte zu spät an ihren Arbeitsplatz gelangen, weil es unwetterbedingt z.B. zu Verspätungen im öffentlichen Verkehr kommt. Die Angestellten müssen aber jede zumutbare Möglichkeit ausschöpfen, um (pünktlich) an ihren Arbeitsplatz zu gelangen. Was zumutbar ist, muss nach den Begleitumständen des Einzelfalls beurteilt werden.
Könnten Angestellte zwar ihren Arbeitsplatz erreichen, steht aber z.B. der Keller des eigenen Hauses unter Wasser oder droht dem Haus infolge Überschwemmungen (weiterer) Schaden, der durch Schutzmaßnahmen abgewehrt werden kann, so sind sie nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet. Der Schutz des Eigentums vor akuter Bedrohung bzw. Schadensbegrenzung gilt gegenüber der Arbeitsverpflichtung im Regelfall als „höherrangiges Gut“ und somit als Dienstverhinderungsgrund mit Entgeltfortzahlung.
Voraussetzung ist allerdings, dass die Angestellten auch tatsächlich persönlich tätig werden müssen und nicht etwa andere z.B. im Haus lebende Personen die notwendigen Maßnahmen treffen können.
In Katastrophengebieten, in denen die Allgemeinheit betroffen ist, kann unter Umständen anderes gelten.
Für Arbeiter/innen gilt das Gesagte sinngemäß (§ 1154b Absatz 5 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch), sofern der anzuwendende Kollektivvertrag nicht andere Regelungen trifft.
Für konkrete Anfragen stehen die Regionalgeschäftsstellen der GPA-djp gerne zur Verfügung. (Quelle: gpa-djp.at)
Stadttheater Berndorf – Reset – Alles auf Anfang mit Michael Niavarani
Was würden Sie lieber verlieren? Ihr Gedächtnis oder Ihre Frau? Ihren besten Freund oder Ihre Geliebte? Ihr ganzes Vermögen oder Ihre Arbeit? Ihre Vergangenheit oder Ihre Zukunft? Sie wachen nach einem Autounfall auf und haben Ihr Gedächtnis verloren. Alles ist weg. Die Kindheit, die erste Liebe, die Hochzeit, die Hobbys, der beste Freund und ein Koffer voller Geld. Lost Memory: Die Festplatte ist leer und kann neu formatiert werden, die Frage ist nur von wem? Von Ihrer Frau? Von Ihrer Geliebten? Von Ihrem besten Freund? Und Sie können sich wirklich an gar nichts mehr erinnern? Gar nichts??
Nicht einmal daran, dass Sie Ihr Gedächtnis verloren haben?
Manchmal kommt man durch die Möglichkeit, ganz von vorne anfangen zu können, direkt zum Schluss, und dann fängt alles wieder von vorne an.
Wenn Ihnen diese Erklärung zu kryptisch ist, dann kommen Sie im September 2013 ins Stadttheater Berndorf. (Quelle: oeticket.com)
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Steuerbegünstigte Pensionsvorsorge mit der Zukunftssicherung – lassen Sie sich beraten
Neu im Buffet
Kabarett Simpl – Lasst Euch gehen!
Besuchen Sie hundertmal die SIMPL-Revue „Lasst euch gehen!“, trinken Sie mehr Alkohol, fangen Sie wieder mit dem Rauchen an und rauchen Sie dann überall, wo es Ihnen Spaß macht: im Ehebett und …
…Vor allem aber:
Frönen Sie grenzenlosem Vergnügen!
Besuchen Sie tausendmal die SIMPL-Revue „LASST EUCH GEHEN!“ (Quelle: simpl.at)
Klicken Sie hier um zum Anmeldeformular für die Veranstaltung am 26. September 2013 zu gelangen.
20 gute Gründe Gewerkschaftsmitglied zu sein
Für nähere Informationen und bei Fragen wenden Sie sich an Ihren Betriebsrat und besuchen sie die Seite GPA-djp.at.
Wir wünschen allen Müttern alles Gute zum Muttertag
A1-Membertarife für AUVA-Mitarbeiter
A1 bietet allen AUVA-Mitarbeitern wieder die Möglichkeit einen Membertarif zu nutzen. Entnehmen Sie bitte das genaue Angebot dem Factsheet. Die notwendigen Gutscheincodes erhalten Sie bei Kollegen Hawlicek (DW 316) oder Kollegen Raab (DW 296).
ÖGB: AUVA-Prävention wirkt – Auch 2012 wieder weniger Arbeitsunfälle
„Im Jahr 2010 gab es in Österreich erstmals unter 100.000 Arbeitsunfälle, und dank verbesserter Sicherheitsstandards und umfangreicher Präventionsmaßnahmen durch die AUVA gingen die Arbeitsunfälle 2012 auf 96.240 zurück“, sagte ÖGB-Vizepräsidentin Sabine Oberhauser bei der Eröffnung der Leistungsschau der AUVA zur Prävention von arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen im ÖGB-Catamaran in Wien. „Prävention wirkt – bei den Budgets der AUVA zu kürzen, wäre also der vollkommen falsche Weg. Die Prävention muss deutlich ausgebaut und verstärkt werden, besonders im Betrieb, um Schädigungen durch Arbeit von vornherein zu vermeiden“, so Oberhauser.
ÖGB fordert: Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefährdungen als AUVA-Pflicht









