Archiv der Kategorie: ArbeitnehmerInnenInfo

Sommer-Kinderbetreuung

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ArbeitnehmerInnenInfo veröffentlicht.

Der Betriebsrat freut sich,  Ihnen mitteilen zu können, dass auch für das Jahr 2015 die Mittel aus dem Sozialfonds für die Sommerkinderbetreuung bereitgestellt wurden.

Kindergarten

Um dem Kindergarten nun den voraussichtlichen Bedarf mitteilen zu können, werden alle Interessierten gebeten sich bei Koll. Hawlicek (KL 22 703) zu melden und  Anzahl und Alter der Kinder und den voraussichtlichen Zeitraum in den Monaten Juli und August mitzuteilen, in dem eine Betreuung gewünscht wird.

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Hol dir dein Geld zurück!

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ArbeitnehmerInnenInfo veröffentlicht.

Hol Dir Dein Geld zurück10 Schritte zur Arbeitnehmerveranlagung

Damit Ihnen schon jetzt mehr Geld im Börsel bleibt: Machen Sie die ArbeitnehmerInnenveranlagung und holen Sie sich Ihr Geld vom Finanzamt zurück. Die Tipps der AK helfen Ihnen dabei.

Die Tipps online zum Herunterladen finden Sie unter www.wien.arbeiterkammer.at.

Die Broschüren erhalten Sie in Kürze auch bei Ihrem Betriebsrat.  ak-broschüre

 

 

 

Lohnsteuer runter – BetriebsrätInnen-Konferenz im Austria Center

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ArbeitnehmerInnenInfo veröffentlicht.

Bei der heutigen  von ÖGB und der AK organisierten BetriebsrätInnen-Konferenz, an der über 5.000 Betriebsrätinnen und Betriebsräte (unter anderen BRV Rainer Hawlicek, BRVStv Claudia Schadauer, BR Irene Zeller und BR Roland Braunschmidt) teilgenommen haben, wurden die Ergebnisse der österreichweiten Unterschriften-Aktion “Lohnsteuer runter” präsentiert. lohnsteuer runter

Nach einleitenden Worten von Vizepräsidentin des ÖGB Renate Anderl und Vizepräsident Norbert Schnedl, bedankte sich unter anderem auch der Präsident der AK Rudi Kaske für die 688.759 Unterschriften.

Danach wurde das ÖGB/AK–Steuermodellzur Senkung der Lohnsteuer vorgestellt.

Hier die Entlastungsmaßnahmen im Überblick
  • Der Eingangssteuersatz soll von 36,5 auf 25 Prozent abgesenkt werden.
  • Der Höchststeuersatz soll unangetastet bleiben.
  • Erhöhung der Grenze für den Spitzensteuersatz auf 80.000 Euro (bisher 60.000 Euro)
  • Um einen harmonischen und gerechten Tarifverlauf zu erreichen, soll die Zahl der Steuerstufen auf 6 erhöht werden
  • Arbeitnehmerabsetzbetrag und Verkehrsabsetzbetrag sollen auf insgesamt 450 Euro angehoben werden.
  • Auch die Negativsteuer soll auf 450 Euro erhöht werden, damit auch ArbeitnehmerInnen mit sehr niedrigen Einkommen entlastet werden.
  • PensionistInnen sollen erstmals eine Negativsteuer von 110 Euro erhalten.
  • Die Steuerbegünstigung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie für Aufwandsentschädigungen, Zulagen, Zuschläge, etc. muss erhalten bleiben.
  • Es sollen wirksame Maßnahmen gegen die Kalte Progression gesetzt werden.
Steuersätze im ÖGB/AK-Modell
  • 11.000 bis 20.000 Euro: 25 Prozent
  • 20.000 bis 30.000 Euro: 34 Prozent
  • 30.000 bis 45.000 Euro: 38 Prozent
  • 45.000 bis 60.000 Euro: 43 Prozent
  • 60.000 bis 80.000 Euro: 47 Prozent
  • Ab 80.000 Euro: 50 Prozent
Was das Modell bringt und wie es finanziert werden soll

Das ÖGB/AK-Modell sieht Entlastungen von insgesamt knapp unter 6 Milliarden Euro vor. Ein Teil davon finanziert sich selbst: Eine Erhöhung der verfügbaren Einkommen der Menschen durch eine Senkung der Lohnsteuer führt zu einem Anstieg der Konsumausgaben und löst damit Impulse für Produktion und Beschäftigung aus. Das ist mit zusätzlichen Einnahmen für den Staat verbunden. Bei einem Volumen von knapp unter 6 Milliarden Euro fließt fast 1 Milliarde Euro wieder an den Staat zurück.

Der Schwerpunkt des ÖGB-AK-Entlastungsmodells liegt, wie der Name schon sagt, auf der Entlastung der ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen. Die Entlastung der arbeitenden Menschen ist aber ohne Gegenfinanzierung nicht möglich. Den ArbeitnehmerInnen darf die Lohnsteuerentlastung jedenfalls nicht am Wege der Gegenfinanzierung wieder weggenommen werden.

So könnten 6 Milliarden Euro Lohnsteuersenkung gegenfinanziert werden:
  • 1 Milliarde durch Konsum- und Konjunkturbelebung (Selbstfinanzierung)
  • 1 Milliarde Euro mit wirksamen Maßnahmen gegen Steuerbetrug
  • 2 Milliarden Euro mit mehr Verteilungsgerechtigkeit: Große Vermögen, Erbschaften, Schenkungen und Stiftungen usw. besteuern
  • 2 Milliarden Euro durch Reformen: Ausnahmen im Steuersystem beseitigen, Effizienzsteigerungen, Kompetenzbereinigungen, Beteiligung der Länder, Doppelförderungen vermeiden

Mehr Information: http://www.lohnsteuer-runter.at/modell.php

Wenn die Regierung es beschließt: Mehr netto mit dem ÖGB/AK-Lohnsteuermodell!

Berechnen Sie hier, wie viel Sie mit dem ÖGB/AK-Lohnsteuermodell mehr im Börsel hätten.

http://mehrnetto.arbeiterkammer.at/

 

 

 

GPA-djp: Das Urlaubsgeld fiel nicht vom Himmel

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ArbeitnehmerInnenInfo, GewerkschaftsInfo veröffentlicht.

Aktionswoche ruft Sonderzahlungen als gewerkschaftliche Leistung in Erinnerung

“Das 13. und 14. Gehalt sind nicht vom Himmel gefallen, sondern wurden in harten Auseinandersetzungen von starken Gewerkschaften erkämpft. Immer noch glaubt nahezu die Hälfte der Angestellten, dass auf Sonderzahlungen ein gesetzlicher Anspruch besteht. Deshalb sehen wir es als unseren Auftrag an, auf die Wichtigkeit mitgliedsstarker Gewerkschaften zur Absicherung des Urlaubs- und Weihnachtsgelds hinzuweisen”, erklärt der Vorsitzende der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp), Wolfgang Katzian, anlässlich der Präsentation einer IFES-Befragung zum Thema Urlaubsgeld.

Das IFES führte bereits im Jahr 2008 eine ähnliche Befragung durch, wodurch ein Zeitvergleich möglich wird. Demnach glauben immer noch 47 Prozent, also etwas weniger als die Hälfte der Befragten, dass das 13. und 14. Gehalt aufgrund eines Gesetzes ausbezahlt wird. Immerhin 46 Prozent sehen darin eine Zahlung aufgrund eines Kollektivvertrags zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften. Jüngere Angestellte wissen besser über die rechtlichen Grundlagen Bescheid als ältere. Gegenüber dem Jahr 2008 ist das Wissen um die rechtlichen Grundlagen des 13. und 14. Gehalts gestiegen.

Die Verwendung der Sonderzahlungen für Urlaubsreisen bleibt konstant an erster Stelle, gefolgt von der Anschaffung von Weihnachtsgeschenken. Stark angestiegen ist gegenüber 2008 die Verwendung der Sonderzahlungen für Altersversorgung oder spätere Anschaffungen, was wahrscheinlich mit den Folgen der Wirtschaftskrise zu tun hat.

13. und 14. Gehalt sind ein fixer Bestandteil im persönlichen Budget der Angestellten. Eine Abschaffung würde nicht nur das Ansparen von Reserven gefährden, sondern auch notwendige Anschaffungen und die Deckung der steigenden Lebenshaltungskosten. Fast alle Befragten bevorzugen die Beibehaltung der Auszahlung vor dem Sommer und vor Weihnachten. (80 Prozent sind sehr dafür, 14 Prozent eher dafür). Nur eine Minderheit (5 bzw. 12 Prozent) ist für eine Auszahlung anteilsmäßig monatlich aufgeteilt über das ganze Jahr.

Die Finanzierung einer Lohnsteuersenkung durch die Streichung der steuerlichen Begünstigung des Urlaubs- und Weihnachtsgelds wird von einer klaren Mehrheit abgelehnt. Im Gegenzug befürwortet über 80 Prozent der Befragten die Einführung einer Millionärssteuer zur Finanzierung einer Lohnsteuersenkung.

Die GPA-djp wird in der Woche vom 2. bis 6. Juni in ganz Österreich hunderte Betriebe besuchen und im öffentlichen Raum präsent sein, um die Beschäftigten über die Bedeutung und Hintergründe des Urlaubsgelds zu informieren.

Es gibt nach wie vor ArbeitnehmerInnengruppen, die nicht in den kollektivvertraglichen Genuss des 13. und 14. Monatsgehalts kommen. Neben den Freien DienstnehmerInnen gibt es auch Angestelltenbereiche, für die kein Kollektivvertrag gilt und die dadurch auch keine rechtliche Sicherheit bezüglich der Auszahlung der Sonderzahlungen haben. Dies betrifft etwa die Angestellten bei Marketing- und Werbebüros (ausgenommen Wien) oder die Angestellten bei Rechtsanwälten in den Bundesländern Salzburg, Kärnten und Oberösterreich. “Österreichs ArbeitnehmerInnen sind durch starke Gewerkschaften in der glücklichen Lage, eine sehr hohe Abdeckung durch Kollektivverträge und daher einen flächendeckenden Anspruch auf Sonderzahlungen zu haben. Es gibt aber noch viel gewerkschaftliche Arbeit in Bereichen, in denen die Beschäftigten keine rechtlich verbindlichen Ansprüche vorfinden”, erklärt Wolfgang Katzian.

Die GPA-djp fordert Sonderzahlungen auch für Freie DienstnehmerInnen und wird sich auch in Zukunft für eine möglichst lückenlose Abdeckung mit Kollektivverträgen und somit für eine rechtliche Basis für die Auszahlung der Sonderzahlungen stark machen.

Quelle: oegb