Archiv der Kategorie: ArbeitnehmerInnenInfo

SGM in der AUVA

Dieser Beitrag wurde am von in
ArbeitnehmerInnenInfo veröffentlicht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Die AUVA hat erkannt, dass nur gesunde und zufriedene Mitarbeiter langfristig den Leistungsanforderungen dieser Zeit gewachsen sind.

Was im Jahre 2009 mit dem Projekt „GeMit“ begonnen hat, wird jetzt im „SGM“ (Sicherheits- und Gesundheitsmanagement) fortgesetzt.  

Im Zuge von „SGM“ wird euch eine Reihe von gesundheitsfördernden Maßnahmen angeboten. Nordic Walking, Zumba, Schnupperkurse für Yoga und Pilates, um nur einige Beispiele zu nennen.

Gerade in unserer schnelllebigen Zeit ist es wichtig, für unsere Mitarbeiter maßgeschneiderte Angebote wahrzunehmen. Direkt in unserem Haus, ohne lange Wegzeiten und unmittelbar vor und nach der Arbeit ist es möglich, diese Fülle von Angeboten zu nutzen.

Nach einem anstrengenden Arbeitstag ist es ein wunderbarer Ausgleich,  mit Gleichgesinnten – beispielsweise beim Walken auf der Donauinsel zu relaxen und seinem Körper und seiner Seele etwas Gutes zu tun.

In diesem Sinne laden wir euch ein, die zahlreichen Angebote im Rahmen von „SGM“ zu nutzen.

Für den BR                                                                                   Für SGM

Rainer Michael Hawlicek                                                               Franz Lehner

BRV-Stv.

Dienstverhinderung bei Unwetterschäden/Hochwasser

Dieser Beitrag wurde am von in
ArbeitnehmerInnenInfo, GewerkschaftsInfo veröffentlicht.

Hochwasser

Bin ich zur Arbeitsleistung verpflichtet? Habe ich Entgeltanspruch?

Der Arbeitsplatz kann infolge starker Unwetterschäden nicht erreicht werden! Das eigene Haus steht unter Wasser! Im überschwemmten Betrieb fallen Aufräumarbeiten an! – Inwieweit bin ich zur Arbeitsleistung verpflichtet, und verliere ich – wenn ich nicht arbeite – meinen Entgeltanspruch?

Eine abschließende Antwort auf diese Fragen gibt es leider nicht! Es ist stets im Einzelfall zu prüfen und zu entscheiden!
Aber zumindest ein paar grundsätzliche Dinge können gesagt werden:

§ 8 Absatz 3 Angestelltengesetz regelt den Entgeltfortzahlungsanspruch bei Dienstverhinderung aus wichtigem Grund.

Angestellte behalten ihren Entgeltanspruch, wenn sie durch wichtige, ihre Person betreffende Gründe ohne ihr Verschulden während einer verhältnismäßig kurzen Zeit an der Leistung ihrer Dienste verhindert sind.

Sind Angestellte wegen Unwetterschäden von ihrem Arbeitsplatz abgeschnitten, wird im Regelfall trotzdem Entgelt zustehen. Dasselbe gilt, wenn Angestellte zu spät an ihren Arbeitsplatz gelangen, weil es unwetterbedingt z.B. zu Verspätungen im öffentlichen Verkehr kommt. Die Angestellten müssen aber jede zumutbare Möglichkeit ausschöpfen, um (pünktlich) an ihren Arbeitsplatz zu gelangen. Was zumutbar ist, muss nach den Begleitumständen des Einzelfalls beurteilt werden.

Könnten Angestellte zwar ihren Arbeitsplatz erreichen, steht aber z.B. der Keller des eigenen Hauses unter Wasser oder droht dem Haus infolge Überschwemmungen (weiterer) Schaden, der durch Schutzmaßnahmen abgewehrt werden kann, so sind sie nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet. Der Schutz des Eigentums vor akuter Bedrohung bzw. Schadensbegrenzung gilt gegenüber der Arbeitsverpflichtung im Regelfall als “höherrangiges Gut” und somit als Dienstverhinderungsgrund mit Entgeltfortzahlung.
Voraussetzung ist allerdings, dass die Angestellten auch tatsächlich persönlich tätig werden müssen und nicht etwa andere z.B. im Haus lebende Personen die notwendigen Maßnahmen treffen können.

In Katastrophengebieten, in denen die Allgemeinheit betroffen ist, kann unter Umständen anderes gelten.

Für Arbeiter/innen gilt das Gesagte sinngemäß (§ 1154b Absatz 5 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch), sofern der anzuwendende Kollektivvertrag nicht andere Regelungen trifft.

Für konkrete Anfragen stehen die Regionalgeschäftsstellen der GPA-djp gerne zur Verfügung. (Quelle: gpa-djp.at)

Antistresstipps für den Alltag

Dieser Beitrag wurde am von in
ArbeitnehmerInnenInfo veröffentlicht.

10-Antistresstipps

  1. Setzen Sie sich realistische Ziele und belohnen Sie sich für den Erfolg.
  2. Organisieren Sie Ihre Arbeit und rationalisieren Sie Arbeitsmethoden.
  3. Setzen Sie Prioritäten – was ist wichtig und dringend, was kann warten.
  4. Berücksichtigen Sie bei der Arbeitseinteilung Ihre persönliche Leistungskurve.
  5. Positives Denken steigert die Belastbarkeit und beugt Stress vor.
  6. Bauen Sie bewusste Entspannungsphasen in Ihren Alltag ein.
  7. Pflegen Sie den Umgang mit Personen, die Ihnen gut tun.
  8. Belohnen Sie sich zwischendurch.
  9. Erlauben Sie sich “NEIN” zu sagen, wenn andere etwas von Ihnen wollen und Sie genug eigene Aufgaben zu erledigen haben.
  10. Sprechen Sie über Unangenehmes; Schlucken Sie Ärger nicht hinunter.
(Quelle: Blog UKH Kalwang)

Dienstordnung A – 2013 inklusive Pensionskasse-KV und der 84. Änderung der DO.A

für Verwaltungsangestellte, Pflegepersonal und zahntechnische Angestellte
GPA-djp

Unter dem Link GPA-djp.at können eingeloggte Gewerkschaftsmitglieder die Dienstordnung A 2013 sowie die 84. Änderung der DO.A links downloaden.

(Noch-)Nicht-Mitglieder haben die Möglichkeit, sich per Ansichtsexemplar einen Überblick über die Dienstordnung 2013 zu machen.