Rechtsanspruch künftig auch für Ex-EhepartnerInnen, „Patchwork“-Elternteile und gleichgeschlechtliche PartnerInnen
Wien – Die Pflegefreistellung für ArbeitnehmerInnen wird ab kommenden Jahr ausgeweitet. Künftig steht auch leiblichen Eltern, die nicht im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind leben, pro Jahr eine Woche „Pflegeurlaub“ zu (und eine zweite, sofern das Kind unter zwölf Jahre alt ist). Auch neue PartnerInnen in sogenannten „Patchwork“-Familien können die Freistellung künftig in Anspruch nehmen – also PartnerInnen, die zwar nicht leiblicher Elternteil sind, aber im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind leben. Dies gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare.